# Bildungsurlaub für Erzieher: 16 Bundesländer

> Bildungsurlaub für Erzieher:innen: Anspruch, Tage, Wartezeit, Antragsfrist, Anerkennung und Ablehnung in allen 16 Bundesländern. Mit Musterantrag.

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Bundesland-Vergleich

Ob du als Erzieher:in Bildungsurlaub bekommst, hängt vor allem von deinem Beschäftigungsort ab. Hier findest du für jedes Bundesland Anspruch, Wartezeit, Antragsfrist, Übertragung, Anerkennung und die wichtigsten Ablehnungsgründe.

  Stand: 2. September 2026 Amtliche Quellen aller 16 Länder

## Die kurze Antwort

Die Berufsbezeichnung allein begründet keinen einheitlichen Anspruch. Maßgeblich sind Arbeitsstätte oder Beschäftigungsschwerpunkt, Beschäftigungsstatus, Wartezeit und eine für das Land wirksame Anerkennung der Veranstaltung. Bayern hat derzeit keinen allgemeinen Landesanspruch. In Sachsen beginnt der allgemeine Anspruch erst am 1. Januar 2027.

Diese Übersicht ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Tarifvertrag, kirchliche AVR, Dienstvereinbarung, Arbeitsvertrag oder Beamtenrecht können günstiger oder anders regeln. Prüfe vor dem Antrag immer die verlinkte aktuelle Landesquelle.

## Schnellvergleich aller 16 Bundesländer

Die Werte gelten für regulär beschäftigte Erzieher:innen bei fünf Wochenarbeitstagen. PiA, andere Ausbildungsverhältnisse und Beamtenstatus können abweichen.

| Bundesland | Umfang | Wartezeit | Antrag vorher |
| --- | --- | --- | --- |
| Baden-Württemberg | 5 Tage pro Jahr | 12 Monate | 9 Wochen |
| Bayern | Kein Landesanspruch | Keine Landesfrist | Nach Vereinbarung |
| Berlin | 5 Tage pro Jahr | 6 Monate | 6 Wochen |
| Brandenburg | 10 Tage in 2 Jahren | 6 Monate | 6 Wochen |
| Bremen | 10 Tage in 2 Jahren | 6 Monate | 4 Wochen |
| Hamburg | 10 Tage in 2 Jahren | 6 Monate | 6 Wochen |
| Hessen | 5 Tage pro Jahr | 6 Monate | 6 Wochen |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 Tage je Zweijahreszeitraum | 6 Monate | 8 Wochen |
| Niedersachsen | 5 Tage pro Jahr | 6 Monate | 4 Wochen |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Tage pro Jahr | 6 Monate | 6 Wochen |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage in 2 Jahren | 6 Monate | 6 Wochen |
| Saarland | 5 Tage pro Jahr | 6 Monate | 6 Wochen |
| Sachsen | Ab 2027: 3 Tage pro Jahr | Ab 2027: mehr als 6 Monate | Ab 2027: 12 Wochen |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage pro Jahr | 6 Monate | 6 Wochen |
| Schleswig-Holstein | 5 Tage pro Jahr | 6 Monate | 6 Wochen |
| Thüringen | 5 Tage pro Jahr | 6 Monate | 8 Wochen |

## Die Regeln nach Bundesland im Detail

„Übertragung“ meint hier nur den landesgesetzlichen Weg. Eine günstigere tarifliche oder vertragliche Regel kann daneben bestehen.

### Baden-Württemberg

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Beschäftigte mit Beschäftigungsschwerpunkt im Land. Bestimmte Auszubildende und dual Studierende sind mit engeren Regeln einbezogen.   Umfang Bei fünf Wochenarbeitstagen fünf Tage je Kalenderjahr. Bei weniger Arbeitstagen wird anteilig gerechnet.   Übertragung Nicht verbrauchte Tage verfallen am Jahresende. Ein Ansparen für das Folgejahr ist nicht vorgesehen.   Antragsfrist 9 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Die Bildungseinrichtung muss anerkannt sein und die Maßnahme die Anforderungen des § 6 BzG BW erfüllen. Erfasst sind berufliche, politische und qualifizierende ehrenamtliche Bildung.   Ablehnung Dringende betriebliche Belange, vorrangige genehmigte Urlaubsanträge, ein Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten oder ein ausgeschöpftes Zehn-Prozent-Kontingent. Der Arbeitgeber entscheidet binnen vier Wochen, andernfalls gilt der Antrag als bewilligt.

**Amtliche Quelle:** [BzG BW, besonders §§ 3, 4 und 7](https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=BiZG_BW) · [Amtliche FAQ der Regierungspräsidien](https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Schule_und_Bildung/Bildungszeit/Fuer_Beschaeftigte_und_Arbeitgeber/05_bildungszeit_faq.pdf)

### Bayern

  Kein Landesanspruch     Wer und ab wann? Es gibt keinen allgemeinen landesgesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch. Tarifvertrag, AVR, Betriebs- oder Dienstvereinbarung und Arbeitsvertrag können trotzdem Freistellung vorsehen.   Umfang Keine gesetzliche Zahl an Bildungsurlaubstagen nach bayerischem Landesrecht.   Übertragung Keine landesgesetzliche Übertragungsregel.   Antragsfrist Nach Vereinbarung vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Keine landesrechtliche Bildungsurlaubsanerkennung als Anspruchsvoraussetzung. Für freiwillige oder vertragliche Freistellung gelten die vereinbarten Nachweise.   Ablehnung Ohne günstigere Regelung besteht kein allgemeiner Landesanspruch, den Beschäftigte gegen den Arbeitgeber durchsetzen können.

**Amtliche Quelle:** [Bayerisches Staatsministerium: Glossar Bildungsfreistellung](https://www.kommweiter.bayern.de/glossar/)

### Berlin

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen und Heimarbeitende mit Tätigkeitsschwerpunkt Berlin. Beamt:innen fallen nicht unter das BiZeitG.   Umfang Bei fünf Wochenarbeitstagen fünf Tage je Kalenderjahr.   Übertragung Der Anspruch des Folgejahres kann im Vorgriff zu insgesamt zehn Tagen verbunden werden. Ungenutzte Ansprüche aus vergangenen Jahren verfallen.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Die konkrete Veranstaltung muss nach dem BiZeitG anerkannt sein oder gesetzlich als anerkannt gelten. Berufliche Angebote brauchen einen verwendbaren Berufsbezug. Teilnehmende können die Anerkennung nicht selbst beantragen.   Ablehnung Zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Freistellungen anderer Beschäftigter. Für Unternehmen mit bis zu zwanzig Beschäftigten gilt eine zusätzliche Sonderregel.

**Amtliche Quelle:** [Berliner Bildungszeitgesetz](https://gesetze.berlin.de/bsbe/?aiz=1&docId=jlr-NNLBE00004B65&query=JURISLINK%3A%22BiZG+BE%22) · [Senatsverwaltung: Bildungszeit](https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/)

### Brandenburg

  10 Tage in 2 Jahren     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen, deren Arbeitsstätte in Brandenburg liegt.   Umfang Zehn Arbeitstage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre. Der Zeitraum beginnt mit dem Jahr der ersten Nutzung.   Übertragung Nach rechtzeitiger Ablehnung aus gesetzlichen Gründen kann der Anspruch bis Ende des Folgejahres genutzt werden. Künftige Ansprüche lassen sich für längere Veranstaltungen nur per Vereinbarung zusammenfassen.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Die konkrete Veranstaltung muss nach § 32 BbgEBG anerkannt sein. Erfasst sind berufliche, kulturelle, politische und qualifizierende ehrenamtliche Bildung. Ein mittelbarer beruflicher Nutzen kann genügen.   Ablehnung Zwingende betriebliche Belange, sozial vorrangige Urlaubsansprüche oder ein ausgeschöpftes gesetzliches Betriebskontingent. Eine begründete Antwort ist grundsätzlich binnen zwei Wochen erforderlich.

**Amtliche Quelle:** [BbgEBG, besonders §§ 22 bis 26 und 32](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgebg/2) · [Bildungsfreistellungsverordnung](https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bfv)

### Bremen

  10 Tage in 2 Jahren     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen einschließlich Auszubildender und arbeitnehmerähnlicher Gruppen mit Beschäftigungsschwerpunkt Bremen.   Umfang Zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.   Übertragung Die Bildungszeit muss im laufenden Zweijahreszeitraum genommen werden und kann nicht darüber hinaus übertragen werden.   Antragsfrist 4 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Nur behördlich anerkannte Veranstaltungen. Bestimmte Veranstaltungen anerkannter Bremer Einrichtungen gelten kraft Gesetzes als anerkannt. Die Veranstaltung dauert mindestens einen Tag.   Ablehnung Nur zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche. Der Arbeitgeber soll in der Regel innerhalb einer Woche antworten. Die Ferienbindung für schulisches Personal gilt nicht automatisch für eine Kita.

**Amtliche Quelle:** [BremBZG, besonders §§ 3 und 6 bis 10](https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-bildungszeitgesetz-brembzg-vom-18-dezember-1974-105314?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)

### Hamburg

  10 Tage in 2 Jahren     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt in Hamburg hat.   Umfang Zehn Arbeitstage in zwei Kalenderjahren. Wer regelmäßig an mehr als fünf Tagen arbeitet, hat zwölf Werktage.   Übertragung Nach gesetzlicher Ablehnung wird übertragen, für berufliche Weiterbildung in den nächsten Zweijahreszeitraum. Eine zusätzliche Übertragung für einen anerkannten Zertifikatsabschluss ist unter § 8 HmbBUG möglich.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Anerkannte Veranstaltung der politischen, beruflichen oder ehrenamtsbezogenen Bildung. Im Regelfall mindestens fünf, ausnahmsweise mindestens drei aufeinanderfolgende Tage.   Ablehnung Zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche. Die Ferienbindung für pädagogisches Personal an Schulen ist nicht pauschal auf Kitas zu übertragen.

**Amtliche Quelle:** [HmbBUG, besonders §§ 2 bis 9 und 15](https://bildungsurlaub-hamburg.de/g881)

### Hessen

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt Hessen, hessische Auszubildende und bestimmte arbeitnehmerähnliche Gruppen. Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen nicht nach HBUG.   Umfang Fünf Tage je Jahr, angepasst an die regelmäßigen Wochenarbeitstage.   Übertragung Ein Restanspruch kann bis 31. Dezember in Textform einmal auf das Folgejahr übertragen werden. Nach Ablehnung oder Widerruf geschieht dies automatisch.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Veranstalter und Veranstaltung brauchen die hessische Anerkennung. Eine Anerkennung nur aus einem anderen Land begründet seit 1. Januar 2024 keinen gesetzlichen Anspruch. Teilnehmende können die Anerkennung nicht selbst beantragen.   Ablehnung Dringende betriebliche Erfordernisse oder bereits mehr als ein Drittel der Belegschaft in anerkanntem Bildungsurlaub. Ablehnung binnen drei Wochen nach Antrag, sonst Bewilligungsfiktion. Diese Gründe gelten nicht gegen Auszubildende.

**Amtliche Quelle:** [Arbeitswelt Hessen: Anspruch und Umfang](https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/wer-hat-ab-wann-und-wie-viel-anspruch-auf-bildungsurlaub/) · [Arbeitswelt Hessen: Anerkennungsgrenze](https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/keine-anerkennung-als-bildungsurlaub-in-hessen/) · [Arbeitswelt Hessen: Ablehnung](https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/ablehnung-was-jetzt/)

### Mecklenburg-Vorpommern

  10 Tage je Zweijahreszeitraum     Wer und ab wann? Beschäftigte mit Arbeits- oder Dienstverhältnis im Land. Auszubildende haben einen engeren Anspruch für politische und ehrenamtsbezogene Bildung.   Umfang Zehn Arbeitstage im festen Zweijahreszeitraum ab dem 1. Januar eines ungeraden Jahres. Beginnt das Arbeitsverhältnis im geraden Jahr, sind es fünf Tage. Auszubildende erhalten fünf Tage für die gesamte Ausbildung.   Übertragung Die zehn Tage sind bereits ein gemeinsamer Zweijahrespool. Eine weitergehende allgemeine Übertragung ist nicht vorgesehen.   Antragsfrist 8 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Die konkrete Veranstaltung muss vom Landesamt für Gesundheit und Soziales anerkannt sein. Berufliche Veranstaltungen dauern grundsätzlich mindestens drei Tage.   Ablehnung Wichtige betriebliche oder dienstliche Belange, sozial vorrangige Urlaubsansprüche oder das gesetzliche Betriebskontingent. Begründete Ablehnung spätestens vier Wochen vor Beginn. Bei unvorhersehbarem Widerruf trägt die Beschäftigungsstelle nachgewiesene Kosten.

**Amtliche Quelle:** [Bildungsfreistellungsgesetz M-V](https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/F%C3%B6rderungen/BfG_MV/Gesetzliche_Grundlagen_Antragsformulare/Dokumente/Gesetz%20zur%20Freistellung%20f%C3%BCr%20Weiterbildungen%20f%C3%BCr%20das%20Land%20Mecklenburg-Vorpommern.docx.pdf) · [Regierungsportal M-V](https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Erwachsenenbildung/Bildungsfreistellung/)

### Niedersachsen

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen einschließlich Auszubildender und arbeitnehmerähnlicher Gruppen mit Beschäftigungsschwerpunkt Niedersachsen.   Umfang Fünf Tage je Kalenderjahr.   Übertragung Der unverbrauchte Vorjahresanspruch kann im laufenden Jahr genutzt werden. Mit Arbeitgeberzustimmung können zusätzlich die Ansprüche der zwei davorliegenden Jahre nur für eine zusammenhängende Veranstaltung verbunden werden.   Antragsfrist 4 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Die konkrete Veranstaltung muss nach § 10 NBildUG anerkannt sein. Regelfall fünf Tage, Ausnahme mindestens drei zusammenhängende Tage; besondere Reihenmodelle sind möglich.   Ablehnung Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, sozial vorrangige Urlaubsinteressen und das gesetzliche Betriebskontingent. Schriftliche Ablehnung spätestens zwei Wochen vor Beginn, sonst gilt der Bildungsurlaub als bewilligt.

**Amtliche Quelle:** [§ 2 NBildUG: Anspruch](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/eb85f8fe-dbfd-35e5-a4b9-a6703041fc9e) · [§ 8 NBildUG: Verfahren](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/76353215-7049-3964-8bcf-7388202e660a)

### Nordrhein-Westfalen

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen mit Beschäftigungsschwerpunkt NRW. Auszubildende haben während der Ausbildung einen eigenen Anspruch nur für politische Bildung.   Umfang Fünf Tage je Kalenderjahr; der Anspruch zweier Jahre kann zusammengefasst werden.   Übertragung Nach einer Ablehnung wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange oder konkurrierender Urlaubsanträge wird der Anspruch einmalig ins Folgejahr übertragen.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Der Anbieter muss als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt sein. Die Veranstaltung muss zusätzlich § 9 AWbG erfüllen, einschließlich Ausschlusskatalog und Distanzregel.   Ablehnung Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, konkurrierende Urlaubsanträge oder Betriebsquoten. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Anspruch. Bis fünfzig Beschäftigte kann er nach Freistellung von zehn Prozent der Belegschaft entfallen. Ablehnung binnen drei Wochen, sonst Bewilligungsfiktion.

**Amtliche Quelle:** [AWbG NRW, besonders §§ 2 bis 5 und 9 bis 12a](https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/15122022-gesetz-zur-freistellung-von-arbeitnehmern-zum-zwecke-der-beruflichen-und/)

### Rheinland-Pfalz

  10 Tage in 2 Jahren     Wer und ab wann? Beschäftigte mit Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses im Land. Auch Landesbeamt:innen und Landesrichter:innen sind erfasst. Für Auszubildende gelten Sonderregeln.   Umfang Zehn Tage im festen Zweijahreszeitraum aus ungeradem und folgendem geradem Jahr, frei innerhalb dieses Pools verteilbar.   Übertragung Nach einer gesetzlichen Ablehnung wird der Anspruch in den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen. Derselbe übertragene Anspruch darf nicht erneut abgelehnt werden.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Die konkrete Veranstaltung muss vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nach dem seit 1. März 2026 geltenden LBZG anerkannt sein.   Ablehnung Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder der erreichte betriebliche Jahresdeckel. Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten müssen nicht gewähren. Ablehnung in der Regel mindestens drei Wochen vor Beginn und unter Beteiligung der Interessenvertretung.

**Amtliche Quelle:** [LSJV: Bildungszeit](https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/bildungszeit) · [Landesbildungszeitgesetz](https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BiZGRPrahmen)

### Saarland

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Beschäftigte, Auszubildende, Beamt:innen und Richter:innen mit Arbeitsstätte im Saarland.   Umfang Bis zu fünf Arbeitstage je Kalenderjahr, angepasst an die regelmäßigen Wochenarbeitstage.   Übertragung Mit Arbeitgeberzustimmung Übertragung ins Folgejahr für eine längere Maßnahme. Nach gesetzlicher Terminablehnung ebenfalls Übertragung, insgesamt höchstens zehn Tage im Folgejahr.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Die Veranstaltung muss als freistellungsfähig festgestellt sein. Eine Anerkennung aus einem anderen Land benötigt die saarländische Gleichstellung und täglich mindestens sechs Unterrichtsstunden.   Ablehnung Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, sozial vorrangige Urlaubswünsche, Verspätung oder fehlende Wartezeit. In Arbeitsstätten unter zehn Beschäftigten kann nach Nutzung durch mehr als ein Drittel der Belegschaft abgelehnt werden. Entscheidung spätestens zwei Wochen vor Beginn, sonst Bewilligungsfiktion.

**Amtliche Quelle:** [Amtliche FAQ zum SBFG](https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/bildungsfreistellung/faq)

### Sachsen

  Ab 2027: 3 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Bis 31. Dezember 2026 besteht kein aktiver allgemeiner Landesanspruch. Ab 1. Januar 2027 sind Beschäftigte in Sachsen nach mehr als sechs Monaten beim selben Arbeitgeber anspruchsberechtigt; § 1 SächsQZG nennt weitere Gruppen.   Umfang Ab 2027 drei Arbeitstage je Kalenderjahr, bei weniger Wochenarbeitstagen anteilig.   Übertragung Ab 2027 kann Restanspruch nach Erklärung bis Jahresende ins Folgejahr übertragen werden. Das gilt auch für abgelehnte Tage.   Antragsfrist Ab 2027: 12 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Ab 2027 nur für nach § 5 SächsQZG anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen oder Qualifizierung für ein Ehrenamt.   Ablehnung Ab 2027 dringende betriebliche oder dienstliche Belange, fehlende Voraussetzungen oder die gesetzliche Belegschaftsquote. Entscheidung binnen vier Wochen, sonst Bewilligungsfiktion.

**Aktualität:** Vor einem Antrag im Jahr 2027 die dann geltende REVOSax-Fassung und die Anerkennungswege erneut prüfen.

**Amtliche Quelle:** [SächsQZG, gültig ab 1. Januar 2027](https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21486-Saechsisches-Qualifizierungszeitgesetz)

### Sachsen-Anhalt

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und bestimmte arbeitnehmerähnliche Personen mit Arbeitsstätte oder Arbeitgeber-Betriebssitz im Land. Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen nicht nach dem amtlich bereitgestellten BfG.   Umfang Fünf Arbeitstage je Kalenderjahr; zwei Kalenderjahre können zusammengefasst werden.   Übertragung Ein unverbrauchter Vorjahresanspruch kann im laufenden Jahr beansprucht werden.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Nur vom Landesverwaltungsamt anerkannte Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung. Ein beruflicher oder zumindest mittelbarer Nutzen muss dargelegt werden.   Ablehnung Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, genehmigte Urlaubsanträge oder der jährliche betriebliche Deckel. Arbeitgeber mit unter fünf Beschäftigten müssen im laufenden Jahr nicht gewähren. Ablehnung unverzüglich, in der Regel drei Wochen, mindestens drei Arbeitstage vor Beginn.

**Aktualität:** Der Entwurf 8/5798 sah den 1. September 2026 als Starttermin vor, wurde aber nicht als Gesetz verkündet. Am 2. September 2026 gilt weiter das BfG. Prüfe die amtliche Quelle unmittelbar vor jedem Antrag erneut.

**Amtliche Quelle:** [Geltendes Bildungsfreistellungsgesetz](https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BiFreistGSTrahmen) · [Ministeriumsportal: Bildungsfreistellung](https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/erwachsenenbildung/bildungsfreistellung) · [Landtagsanhörung zum Entwurf 8/5798](https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/artikel/geteilte-meinungen-ueber-neues-bildungszeitgesetz)

### Schleswig-Holstein

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Landes- und Kommunalbeamt:innen und Landesrichter:innen mit Beschäftigungsschwerpunkt im Land.   Umfang Fünf Arbeitstage je Kalenderjahr. Bei regelmäßiger Mehrarbeit oder Wechselschicht kann sich der Anspruch auf sechs Tage erhöhen.   Übertragung Für die Verbindung des Vorjahres mit dem Folgejahr muss die Übertragung vor Ablauf des 30. September angezeigt werden; später nur mit Arbeitgeberzustimmung. Nach gesetzlicher Ablehnung wird automatisch übertragen.   Antragsfrist 6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Die konkrete Veranstaltung muss in Schleswig-Holstein staatlich anerkannt sein. Erfasst sind allgemeine, politische, kulturelle, berufliche und ehrenamtsbezogene Weiterbildung.   Ablehnung Betriebliche oder dienstliche Gründe oder sozial vorrangige Urlaubswünsche. Die Ablehnung muss unverzüglich, schriftlich und begründet erfolgen.

**Amtliche Quelle:** [Amtliche FAQ, aktualisiert am 25. August 2026](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bildungsfreistellung_bildungsurlaub/Bildungsurlaub_was_wissen) · [Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein](https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/arbeitsmarkt_strukturfoerderung/weiterbildung/weiterbildungsgesetz/weiterbildungsgesetz_schleswig-holstein.pdf)

### Thüringen

  5 Tage pro Jahr     Wer und ab wann? Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, bestimmte Werkstattbeschäftigte sowie Landesbeamt:innen und Richter:innen mit Arbeitsstätte oder Betriebssitz im Land. Kein Anspruch in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten.   Umfang Fünf Tage je Kalenderjahr. Auszubildende erhalten drei Tage und haben eine eigene Übertragungsregel.   Übertragung Für Beschäftigte nur auf Antrag und nur soweit rechtzeitig beantragte Tage gesetzlich abgelehnt oder eine Zusage widerrufen wurde.   Antragsfrist 8 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.   Anerkennung Jede Veranstaltung muss für Thüringen anerkannt sein. Der Sitz des Anbieters ist unerheblich. Erfasst sind berufliche, politische und ehrenamtsbezogene Bildung mit Ausschlusskatalog.   Ablehnung Verspätung, dringende betriebliche Belange, wirtschaftliche Schwierigkeiten, konkurrierender Urlaub oder nach Betriebsgröße abgestufte Jahresgrenzen.

**Amtliche Quelle:** [Amtliches Portal: Arbeitnehmer und Arbeitgeber](https://www.bildungsfreistellung.de/fragen-antworten/arbeitnehmer-arbeitgeber/)

## Welches Bundesland gilt für deinen Antrag?

Prüfe zuerst, wo dein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt hat oder wo deine Arbeitsstätte liegt. Dein Wohnort ist dafür regelmäßig nicht entscheidend. Auch der Ort der Fortbildung oder der Sitz des Anbieters legt das anwendbare Arbeitnehmerrecht nicht automatisch fest.

Bei einem kommunalen Träger ist die Zuordnung meist klar. Bei einem überregionalen Träger, wechselnden Kitas, mobiler Fachberatung oder einer Tätigkeit in mehreren Ländern solltest du die Personalstelle um eine dokumentierte Einordnung bitten. Die Formulierung „Ich wohne in Hessen, also gilt Hessen“ ist ebenso unsicher wie „Der Kurs findet in Berlin statt, also gilt Berlin“.

## Wann eine Kita-Fortbildung wirklich anerkannt ist

Ein fachlich passender Kurs zu Kinderschutz, Praxisanleitung, Elternarbeit oder Leitung ist nicht automatisch Bildungsurlaub. Je nach Land wird die konkrete Veranstaltung, der Anbieter oder beides anerkannt. In Hessen genügt eine Anerkennung aus einem anderen Bundesland allein nicht. In Nordrhein-Westfalen muss der Anbieter anerkannt sein und der Kurs zusätzlich die gesetzlichen Veranstaltungskriterien erfüllen.

Bitte den Anbieter vor der Buchung um drei Unterlagen:

- den für dein Arbeitsland gültigen Anerkennungsbescheid oder Gleichstellungsnachweis,
- das vollständige Programm mit Lerninhalten und Unterrichtszeiten,
- eine Anmeldebestätigung mit Termin, Veranstaltungsort und Anbieter.

Eine Werbeaussage wie „als Bildungsurlaub geeignet“ ist schwächer als der konkrete Nachweis für dein Land. Fehlt er, frage nach, bevor du Kurskosten auslöst.

## So stellst du den Antrag vollständig

1. **Arbeitsland bestimmen:** Arbeitsstätte, Beschäftigungsschwerpunkt und gegebenenfalls den Trägersitz klären.
2. **Status prüfen:** Beschäftigungsbeginn, Wochenarbeitstage, Ausbildung oder PiA, Beamtenstatus und Betriebsgröße festhalten.
3. **Anspruchskonto prüfen:** Bereits genutzte Tage, Zweijahrespool und eine mögliche Übertragung dokumentieren.
4. **Nachweise anfordern:** Anerkennung, Programm und Anmeldebestätigung vom Anbieter holen.
5. **Fristgerecht einreichen:** Den Antrag nachweisbar vor der Landesfrist an Arbeitgeber oder Personalstelle senden.
6. **Entscheidung sichern:** Zustimmung, Rückfrage oder begründete Ablehnung mit Datum ablegen. Nach dem Kurs die Teilnahmebescheinigung einreichen.

Die 30 Stunden Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit im TVöD SuE sind davon zu trennen: Sie sind Arbeitszeitverwendung, kein landesgesetzlicher Bildungsurlaub. Wie du dieses Kontingent planst, zeigt der Beitrag zum [30-Stunden-Budget für Fortbildung](https://kitazentrale.de/kita-impulse/fortbildung-30-stunden-budget-strategisch-nutzen/).

## Musterantrag plus Prüfblatt für Leitung und Träger

Kopiere den Text in dein Dokument und ersetze alle Klammerfelder. Streiche Angaben, die dein Bundesland nicht kennt. Das Muster stellt keinen Anspruch fest, sondern übermittelt die Prüfdaten.

Teil A: Antrag

[Vorname Nachname] [Anschrift] [E-Mail oder Personalnummer]

[Arbeitgeber oder Träger] [Personalstelle oder Ansprechperson] [Anschrift]

**Betreff: Antrag auf Bildungsurlaub/Bildungszeit/Bildungsfreistellung**

Guten Tag,

hiermit beantrage ich für den Zeitraum [Datum bis Datum] bezahlte Freistellung zur Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung „[Titel]“ des Anbieters [Name]. Meine Arbeitsstätte liegt in [Bundesland]. Ich bin seit [Datum] beschäftigt und arbeite regelmäßig an [Zahl] Tagen pro Woche. Beantragt werden [Zahl] Arbeitstage.

Die Veranstaltung ist für [Bundesland] durch [Behörde] unter dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] anerkannt beziehungsweise gilt nach [Norm, falls einschlägig] als anerkannt. Ich nutze [den laufenden Anspruch/einen übertragenen Anspruch/eine zulässige Zusammenfassung].

Beigefügt sind Anerkennungsnachweis, Veranstaltungsprogramm und Anmeldebestätigung. Bitte teilen Sie mir die Entscheidung in der nach dem anwendbaren Landesrecht vorgesehenen Form und Frist mit.

Freundliche Grüße [Ort, Datum, Unterschrift]

Teil B: Prüfblatt für Leitung und Träger

- ☐ Arbeitsstätte und anwendbares Land geprüft
- ☐ Beschäftigungsstatus und Wartezeit geprüft
- ☐ Wochenarbeitstage und Anspruchskonto geprüft
- ☐ Betriebsgröße und Landesquote geprüft
- ☐ Anerkennung für das einschlägige Land belegt
- ☐ Programm und Unterrichtszeiten vollständig
- ☐ Personaleinsatz für den Termin konkret geprüft
- ☐ Interessenvertretung beteiligt, falls erforderlich
- ☐ Entscheidung mit Datum und Grund dokumentiert
- ☐ Übertragungsfolge und Wiedervorlage notiert

Orientierungs- und Dokumentationshilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die am Antragstag geltende Landesfassung sowie Tarifvertrag, AVR, Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

## Wann ein Antrag abgelehnt werden kann

Die Gesetze verwenden keine bundesweit identische Formel. Häufig geht es um zwingende, dringende oder wichtige betriebliche beziehungsweise dienstliche Belange, um sozial vorrangige Urlaubs- oder Freistellungswünsche und um landesspezifische Betriebsquoten. „Personalmangel“ ist deshalb kein universeller Textbaustein, der jede Ablehnung trägt.

Als Leitung solltest du die konkrete Besetzung, bereits genehmigte Abwesenheiten, Vertretungsmöglichkeiten und betroffenen Aufgaben dokumentieren und die Entscheidung an den zuständigen Träger oder die Personalstelle geben. Eine Ablehnung sollte die passende Landesnorm, die tatsächlichen Gründe und mögliche Übertragungsfolgen nennen. Beschäftigte sollten vor einer eigenmächtigen Teilnahme fachkundigen Rat einholen.

### PiA und andere Ausbildungsverhältnisse

Übertrage den normalen Arbeitnehmeranspruch nicht ungeprüft auf PiA. Mehrere Länder begrenzen die Zahl der Tage oder erlauben Auszubildenden nur politische beziehungsweise ehrenamtsbezogene Bildung. Entscheidend ist außerdem, ob das konkrete PiA-Modell unter die landesrechtliche Definition fällt.

### Schulischer Ganztag und Hort

Sonderregeln für Lehrkräfte oder pädagogisches Personal an Schulen gelten nicht automatisch im klassischen Kita-Betrieb. Bei schulintegriertem Ganztag, Hort in schulischer Trägerschaft oder einem geteilten Arbeitsverhältnis kann eine Ferienbindung relevant werden.

### Kirchlicher oder öffentlicher Träger

Das Landesgesetz ist nur eine Ebene. Kirchliche AVR, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und beamtenrechtliche Sonderurlaubsregeln können günstiger oder abweichend sein. Prüfe deshalb neben der Länderzeile immer die für deinen Träger geltende Regelung. Weitere Orientierung zu Aufgaben und Zuständigkeiten findest du im [Wissen-Guide für Kita-Leitungen](https://kitazentrale.de/wissen/kita-leitung/).

### Besonders zeitkritisch: Sachsen und Sachsen-Anhalt

Das sächsische Qualifizierungszeitgesetz begründet den allgemeinen Anspruch erst ab 1. Januar 2027. In Sachsen-Anhalt sah der Entwurf 8/5798 zwar den 1. September 2026 als Starttermin vor, wurde aber nicht als Gesetz verkündet. Am 2. September 2026 gilt weiter das bisherige Bildungsfreistellungsgesetz. Öffne dort unmittelbar vor dem Antrag die amtliche Quelle erneut.

## Amtliche Quellen und Aktualität

Jede Länderkarte verlinkt unmittelbar auf Landesrecht, Ministerium oder die zuständige Anerkennungsstelle. Private Kursportale wurden nicht als Rechtsquelle verwendet. Stand der Prüfung ist der 2. September 2026.

Baden-Württemberg

- [BzG BW, besonders §§ 3, 4 und 7](https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=BiZG_BW)
- [Amtliche FAQ der Regierungspräsidien](https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Schule_und_Bildung/Bildungszeit/Fuer_Beschaeftigte_und_Arbeitgeber/05_bildungszeit_faq.pdf)

Bayern

- [Bayerisches Staatsministerium: Glossar Bildungsfreistellung](https://www.kommweiter.bayern.de/glossar/)

Berlin

- [Berliner Bildungszeitgesetz](https://gesetze.berlin.de/bsbe/?aiz=1&docId=jlr-NNLBE00004B65&query=JURISLINK%3A%22BiZG+BE%22)
- [Senatsverwaltung: Bildungszeit](https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/)

Brandenburg

- [BbgEBG, besonders §§ 22 bis 26 und 32](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgebg/2)
- [Bildungsfreistellungsverordnung](https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bfv)

Bremen

- [BremBZG, besonders §§ 3 und 6 bis 10](https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-bildungszeitgesetz-brembzg-vom-18-dezember-1974-105314?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)

Hamburg

- [HmbBUG, besonders §§ 2 bis 9 und 15](https://bildungsurlaub-hamburg.de/g881)

Hessen

- [Arbeitswelt Hessen: Anspruch und Umfang](https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/wer-hat-ab-wann-und-wie-viel-anspruch-auf-bildungsurlaub/)
- [Arbeitswelt Hessen: Anerkennungsgrenze](https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/keine-anerkennung-als-bildungsurlaub-in-hessen/)
- [Arbeitswelt Hessen: Ablehnung](https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/ablehnung-was-jetzt/)

Mecklenburg-Vorpommern

- [Bildungsfreistellungsgesetz M-V](https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/F%C3%B6rderungen/BfG_MV/Gesetzliche_Grundlagen_Antragsformulare/Dokumente/Gesetz%20zur%20Freistellung%20f%C3%BCr%20Weiterbildungen%20f%C3%BCr%20das%20Land%20Mecklenburg-Vorpommern.docx.pdf)
- [Regierungsportal M-V](https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Erwachsenenbildung/Bildungsfreistellung/)

Niedersachsen

- [§ 2 NBildUG: Anspruch](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/eb85f8fe-dbfd-35e5-a4b9-a6703041fc9e)
- [§ 8 NBildUG: Verfahren](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/76353215-7049-3964-8bcf-7388202e660a)

Nordrhein-Westfalen

- [AWbG NRW, besonders §§ 2 bis 5 und 9 bis 12a](https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/15122022-gesetz-zur-freistellung-von-arbeitnehmern-zum-zwecke-der-beruflichen-und/)

Rheinland-Pfalz

- [LSJV: Bildungszeit](https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/bildungszeit)
- [Landesbildungszeitgesetz](https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BiZGRPrahmen)

Saarland

- [Amtliche FAQ zum SBFG](https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/bildungsfreistellung/faq)

Sachsen

- [SächsQZG, gültig ab 1. Januar 2027](https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21486-Saechsisches-Qualifizierungszeitgesetz)

Sachsen-Anhalt

- [Geltendes Bildungsfreistellungsgesetz](https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BiFreistGSTrahmen)
- [Ministeriumsportal: Bildungsfreistellung](https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/erwachsenenbildung/bildungsfreistellung)
- [Landtagsanhörung zum Entwurf 8/5798](https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/artikel/geteilte-meinungen-ueber-neues-bildungszeitgesetz)

Schleswig-Holstein

- [Amtliche FAQ, aktualisiert am 25. August 2026](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bildungsfreistellung_bildungsurlaub/Bildungsurlaub_was_wissen)
- [Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein](https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/arbeitsmarkt_strukturfoerderung/weiterbildung/weiterbildungsgesetz/weiterbildungsgesetz_schleswig-holstein.pdf)

Thüringen

- [Amtliches Portal: Arbeitnehmer und Arbeitgeber](https://www.bildungsfreistellung.de/fragen-antworten/arbeitnehmer-arbeitgeber/)

**Rechtlicher Hinweis:** Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und amtliche Verfahrenshinweise können sich ändern. Prüfe vor Buchung, Antrag oder Ablehnung die aktuelle Quelle, deinen Beschäftigungsstatus und die für deinen Träger geltenden Tarif-, AVR-, Dienst- oder Betriebsregelungen.

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