Wer zählt als Fachkraft in Hessen? § 25b HKJGB

§ 25b HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch)

Im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) regelt § 25b die Fachkraft-Kategorien, § 25c den Personalbedarf. Die Reform vom Dezember 2025 hat die gemeinsame Anrechnungsgrenze für die in § 25b Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 bis 9 genannten Fachkräfte zur Mitarbeit auf 30 Prozent angehoben. Die Grenze gilt nicht für sämtliche Fachkräfte zur Mitarbeit.

Der kindbezogene Personalbedarf ergibt sich aus Fachkraftfaktor und Betreuungsmittelwert, ergänzt um die gesetzlich vorgesehenen Ausfall- und Leitungszeiten. Der Fachkraftfaktor allein ist keine Vollzeitstelle je Kind. Während der Öffnungszeit ist mindestens eine Fachkraft nach § 25b Abs. 1 oder Abs. 4 erforderlich. Für den in der Ministeriums-FAQ beschriebenen Randzeiten-Ausnahmefall ist daneben eine zweite Aufsichtsperson erforderlich; die tatsächliche Betreuung kann mehr Personal verlangen.

Wer zählt als Fachkraft in Hessen?

Folgende Berufsabschlüsse gelten in Hessen als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der § 25b HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch):

  • Staatlich anerkannte Erzieher:innen, Heilpädagog:innen
  • Diplom-/B.A.-Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen
  • Staatlich anerkannte Kindheitspädagog:innen
  • Sonstige päd. Hochschulabschlüsse (DQR-Niveau 6 oder höher)
  • Bestandsschutz (§ 25b Abs. 4): Für bereits nach der gesetzlichen Stichtagsregelung eingesetzte Fachkräfte gilt die gesonderte Bestandsschutzkategorie.

Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte

Bei Fachkräften zur Mitarbeit sind die Zugangswege zu unterscheiden: Die in § 25b Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 genannten Gesundheitsfachberufe benötigen keine Einzelfallzustimmung des Jugendamts, aber mindestens 160 Unterrichtsstunden frühpädagogische Fortbildung innerhalb von zwei Jahren nach Tätigkeitsaufnahme. Die Einzelfallzulassung nach Nr. 8 verlangt dagegen die Prüfung der dort genannten Voraussetzungen und die Zustimmung des örtlich zuständigen Jugendamts.

Mindestfachkraftquote in Hessen

Die Fachkräfte zur Mitarbeit nach § 25b Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 bis 9 dürfen gemeinsam höchstens 30 Prozent des personellen Mindestbedarfs ohne Leitungszeiten abdecken. Die Quote bezieht sich auf anrechenbare Stunden, nicht auf die Kopfzahl des Teams.

Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Bei der Einzelfallzulassung nach Nr. 8 prüft der Träger Konzeptbezug, Qualifikationsweg, Fortbildung und Jugendamtszustimmung. Mindestens 160 Unterrichtsstunden frühpädagogische Weiterbildung sind innerhalb von zwei Jahren nach Tätigkeitsaufnahme zu absolvieren. Wer drei Jahre nach dieser Einzelfallregelung tätig war, fällt unter Nr. 9 und kann ohne erneute Jugendamtszustimmung die Einrichtung wechseln. Bei weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend. Für Ausbildung, Anerkennungsmaßnahmen und ausländische Abschlüsse sind die jeweils eigenen Voraussetzungen des Fachkraftkatalogs zu prüfen.

Tipp für Kita-Leitungen in Hessen

Prüfe zuerst den konkreten Zugangsweg. Dokumentiere dann die dafür erforderlichen Nachweise, Zustimmung und Fortbildung. Rechne die Stunden der Kategorien Nr. 7 bis 9 gemeinsam gegen die Quote; ein Einrichtungswechsel löst nicht in jeder Kategorie eine neue Zustimmungspflicht aus.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.