Fachkraft Kita: Qualifikations-VO aller 16 Bundesländer
Welche Berufsabschlüsse zählen in deinem Bundesland als Kita-Fachkraft? Wer wird als Ergänzungskraft, Drittkraft oder Quereinsteiger:in anerkannt? Wie wird ein ausländischer Erzieher:innen-Abschluss anerkannt? Dieser Überblick vergleicht die Qualifikations-Verordnungen aller 16 Länder und verlinkt zu den jeweiligen bundeslandspezifischen Detailseiten.
Der Personalschlüssel deiner Kita rechnet sich nur, wenn die eingesetzten Personen auf Fachkraftstunden anrechenbar sind. Das richtet sich nicht nach dem Kita-Gesetz allein, sondern nach den jeweiligen Qualifikations-Verordnungen, Personalverordnungen oder Mindestverordnungen der Länder. Diese definieren drei Kategorien:
- Sozialpädagogische Fachkräfte: in der Regel Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Kindheitspädagog:innen, Heilpädagog:innen.
- Weitere Fachkräfte: spezifische Berufsgruppen, die profilrelevant eingesetzt werden können (z. B. Logopäd:innen, Lehrkräfte mit Grundschulbefähigung, Heilerziehungspfleger:innen).
- Ergänzungs- / Drittkräfte: Kinderpfleger:innen, sozialpädagogische Assistent:innen, in einigen Ländern auch Quereinsteiger:innen mit berufsbegleitender Ausbildung.
Die Begrifflichkeiten und Quoten variieren stark zwischen den Bundesländern. Niedersachsen kennt eine eigene "Drittkraft"-Regelung, Hessen rechnet mit Fachkraftfaktoren, Bayern arbeitet mit dem Anstellungsschlüssel und gewichteten Buchungszeiten. Deshalb gibt es in dieser Übersicht für jedes Bundesland eine eigene Detailseite.
Übersicht: Qualifikations-VO aller 16 Bundesländer
Klicke auf ein Bundesland, um die Detailseite mit Fachkraft-Definition, Mindestfachkraftquote, Quereinstiegsregelungen und Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu öffnen. Bundesländer ohne Detailseite folgen schrittweise.
| Bundesland | Maßgebliche VO | Detail |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und KVJS-Fachkräftekatalog | Detailseite |
| Bayern | § 16 Ausführungsverordnung Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) | Detailseite |
| Berlin | Berliner Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) - § 11 i. V. m. § 10 KitaFöG | Detailseite |
| Brandenburg | Kita-Personalverordnung Brandenburg (KitaPersV) vom 25.10.2023 | Detailseite |
| Bremen | § 10 BremKTG + Eckpunktevereinbarung Quereinstieg (gültig bis 31.07.2026) | Detailseite |
| Hamburg | § 16a Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) + Landesrahmenvertrag + Positivliste | Detailseite |
| Hessen | § 25b HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) | Detailseite |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 11 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) | Detailseite |
| Niedersachsen | §§ 9, 11 NKiTaG + DVO-NKiTaG (Drittkraft-Regelung) | Detailseite |
| Nordrhein-Westfalen | Personalverordnung KiBiz NRW (PersVO) vom 27.11.2024 | Detailseite |
| Rheinland-Pfalz | KiTaG Rheinland-Pfalz + Fachkräftevereinbarung (rev. 01.07.2021) | Detailseite |
| Saarland | Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG, seit 01.04.2022) | Detailseite |
| Sachsen | Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) | Detailseite |
| Sachsen-Anhalt | § 21 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) | Detailseite |
| Schleswig-Holstein | § 2 KitaVO Schleswig-Holstein (in Kraft seit 01.01.2025) | Detailseite |
| Thüringen | § 16 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) | Detailseite |
Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Welche Behörde, welcher Prozess?
Anerkennungen ausländischer Erzieher:innen-Abschlüsse erfolgen länderspezifisch über Bezirksregierungen oder Landesbehörden. In NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg zentrale Stelle, in Bayern das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt, in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart. Häufig wird ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung verlangt. Eine bundesweit einheitliche Erstanerkennung gibt es nicht. Erste Anlaufstelle: das Anerkennungsportal des Bundes (BIBB).
PiA und berufsbegleitende Ausbildung
Die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) ist mittlerweile in allen Bundesländern verfügbar und gilt als zentraler Hebel gegen den Fachkräftemangel. PIA-Auszubildende erhalten eine Vergütung und werden meist im 2. und 3. Ausbildungsjahr anteilig auf den Personalschlüssel angerechnet (typischerweise 33 bis 50 Prozent der Arbeitszeit). Die genauen Anrechnungsregeln stehen in der jeweiligen Personalverordnung.
Quereinstieg: Welche Berufe werden zunehmend anerkannt?
Mehrere Bundesländer haben in den letzten Jahren den Kreis anerkannter Berufsgruppen erweitert, um den Fachkräftemangel zu mildern. Typische neue Anerkennungen: Logopäd:innen, Physio- und Ergotherapeut:innen, Psycholog:innen, Lehrkräfte mit Staatsexamen Grundschule, Erziehungswissenschaftler:innen, Musik-, Kunst-, Sport- und Medienpädagog:innen. NRW hat mit der PersVO 2024 einen besonders umfangreichen Schritt gemacht. Prüfe in deinem Bundesland die aktuelle Liste der ohne Einzelantrag einsetzbaren Berufsgruppen.
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