Fachkraft Kita: Qualifikations-VO aller 16 Bundesländer

Welche Berufsabschlüsse zählen in deinem Bundesland als Kita-Fachkraft? Wer wird als Ergänzungskraft, Drittkraft oder Quereinsteiger:in anerkannt? Wie wird ein ausländischer Erzieher:innen-Abschluss anerkannt? Dieser Überblick vergleicht die Qualifikations-Verordnungen aller 16 Länder und verlinkt zu den jeweiligen bundeslandspezifischen Detailseiten.

Der Personalschlüssel deiner Kita rechnet sich nur, wenn die eingesetzten Personen auf Fachkraftstunden anrechenbar sind. Das richtet sich nicht nach dem Kita-Gesetz allein, sondern nach den jeweiligen Qualifikations-Verordnungen, Personalverordnungen oder Mindestverordnungen der Länder. Diese definieren drei Kategorien:

  • Sozialpädagogische Fachkräfte: in der Regel Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Kindheitspädagog:innen, Heilpädagog:innen.
  • Weitere Fachkräfte: spezifische Berufsgruppen, die profilrelevant eingesetzt werden können (z. B. Logopäd:innen, Lehrkräfte mit Grundschulbefähigung, Heilerziehungspfleger:innen).
  • Ergänzungs- / Drittkräfte: Kinderpfleger:innen, sozialpädagogische Assistent:innen, in einigen Ländern auch Quereinsteiger:innen mit berufsbegleitender Ausbildung.

Die Begrifflichkeiten und Quoten variieren stark zwischen den Bundesländern. Niedersachsen kennt eine eigene "Drittkraft"-Regelung, Hessen rechnet mit Fachkraftfaktoren, Bayern arbeitet mit dem Anstellungsschlüssel und gewichteten Buchungszeiten. Deshalb gibt es in dieser Übersicht für jedes Bundesland eine eigene Detailseite.

Übersicht: Qualifikations-VO aller 16 Bundesländer

Klicke auf ein Bundesland, um die Detailseite mit Fachkraft-Definition, Mindestfachkraftquote, Quereinstiegsregelungen und Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu öffnen. Bundesländer ohne Detailseite folgen schrittweise.

Bundesland Maßgebliche VO Detail
Baden-Württemberg § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und KVJS-Fachkräftekatalog Detailseite
Bayern § 16 Ausführungsverordnung Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) Detailseite
Berlin Berliner Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) - § 11 i. V. m. § 10 KitaFöG Detailseite
Brandenburg Kita-Personalverordnung Brandenburg (KitaPersV) vom 25.10.2023 Detailseite
Bremen § 10 BremKTG + Eckpunktevereinbarung Quereinstieg (gültig bis 31.07.2026) Detailseite
Hamburg § 16a Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) + Landesrahmenvertrag + Positivliste Detailseite
Hessen § 25b HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) Detailseite
Mecklenburg-Vorpommern § 11 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) Detailseite
Niedersachsen §§ 9, 11 NKiTaG + DVO-NKiTaG (Drittkraft-Regelung) Detailseite
Nordrhein-Westfalen Personalverordnung KiBiz NRW (PersVO) vom 27.11.2024 Detailseite
Rheinland-Pfalz KiTaG Rheinland-Pfalz + Fachkräftevereinbarung (rev. 01.07.2021) Detailseite
Saarland Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG, seit 01.04.2022) Detailseite
Sachsen Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Detailseite
Sachsen-Anhalt § 21 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) Detailseite
Schleswig-Holstein § 2 KitaVO Schleswig-Holstein (in Kraft seit 01.01.2025) Detailseite
Thüringen § 16 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) Detailseite

Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Welche Behörde, welcher Prozess?

Anerkennungen ausländischer Erzieher:innen-Abschlüsse erfolgen länderspezifisch über Bezirksregierungen oder Landesbehörden. In NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg zentrale Stelle, in Bayern das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt, in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart. Häufig wird ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung verlangt. Eine bundesweit einheitliche Erstanerkennung gibt es nicht. Erste Anlaufstelle: das Anerkennungsportal des Bundes (BIBB).

PiA und berufsbegleitende Ausbildung

Die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) ist mittlerweile in allen Bundesländern verfügbar und gilt als zentraler Hebel gegen den Fachkräftemangel. PIA-Auszubildende erhalten eine Vergütung und werden meist im 2. und 3. Ausbildungsjahr anteilig auf den Personalschlüssel angerechnet (typischerweise 33 bis 50 Prozent der Arbeitszeit). Die genauen Anrechnungsregeln stehen in der jeweiligen Personalverordnung.

Quereinstieg: Welche Berufe werden zunehmend anerkannt?

Mehrere Bundesländer haben in den letzten Jahren den Kreis anerkannter Berufsgruppen erweitert, um den Fachkräftemangel zu mildern. Typische neue Anerkennungen: Logopäd:innen, Physio- und Ergotherapeut:innen, Psycholog:innen, Lehrkräfte mit Staatsexamen Grundschule, Erziehungswissenschaftler:innen, Musik-, Kunst-, Sport- und Medienpädagog:innen. NRW hat mit der PersVO 2024 einen besonders umfangreichen Schritt gemacht. Prüfe in deinem Bundesland die aktuelle Liste der ohne Einzelantrag einsetzbaren Berufsgruppen.

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