R 19.6 Abs. 1 LStR · Aufmerksamkeit
Sachzuwendungen bei persönlichem Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Jubiläum) - steuer- und SV-frei.
Achtung: Weihnachten und Ostern zählen NICHT als persönlicher Anlass.
Geschenke fürs Team
In 5 Schritten zu kuratierten Geschenk-Ideen für dein Team - mit Steuerregeln, die Träger und Leitung wirklich kennen sollten.
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Was ist der Anlass?
Steuer-Faktencheck
Drei Vorschriften regeln das Thema. Die Zahlen sind weniger eindeutig, als oft gedacht.
Sachzuwendungen bei persönlichem Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Jubiläum) - steuer- und SV-frei.
Achtung: Weihnachten und Ostern zählen NICHT als persönlicher Anlass.
Sachbezüge bis 50 € im Kalendermonat sind steuer- und SV-frei. Kombinierbar mit der 60-€-Aufmerksamkeit im selben Monat.
Achtung Gutscheine: Amazon-Gutscheine zählen seit 2022 nicht mehr als Sachbezug.
Über den Freigrenzen kann der Arbeitgeber 30 % Pauschalsteuer übernehmen. Höchstbetrag: 10.000 € je Mitarbeiterin und Jahr.
Gut für: Weihnachtsfeier-Geschenke über 50 €, ohne dass das Team das versteuern muss.
Drei häufige Irrtümer
Diese drei Sätze stehen in unzähligen Ratgebern - alle drei sind nicht ganz richtig.
Irrtum 1
Pro Monat sind 60 Euro für jede Mitarbeiterin steuerfrei.
Tatsächlich
Die 60 Euro gelten pro Anlass, nicht pro Monat. Und Weihnachten zählt nicht als persönlicher Anlass nach R 19.6 LStR. Wer jährlich zwölfmal 60 Euro verschenken will, braucht zwölfmal einen persönlichen Anlass.
Irrtum 2
Personalisierte Geschenke an Erzieherinnen sind verboten - geldwerter Vorteil.
Tatsächlich
Das betrifft Geschenke von Eltern an einzelne Erzieherinnen in kommunalen oder TVöD-gebundenen Kitas (§ 3 Abs. 2 TVöD). Eine bundesweite Wertgrenze gibt es nicht, viele Träger dulden bis ca. 25 Euro. Geschenke von der Leitung ans Team sind eine andere Geschichte.
Irrtum 3
Amazon-Gutscheine bis 50 Euro zählen als Sachbezug.
Tatsächlich
Seit 1. Januar 2022 nicht mehr. Amazon gilt als Online-Marktplatz mit nahezu unbegrenztem Sortiment und ist vom Sachbezugsbegriff ausgenommen. Sicher als Sachbezug: Gutscheine für einen einzelnen Händler oder eine geschlossene Produktpalette.
Wer zahlt?
Die Frage taucht in jeder zweiten Leitungs-Runde auf. Drei Faustregeln helfen bei der Antwort.
1
Wenn ja - es ist Mitarbeiterpflege. Das gehört in den Träger-Aufgabenbereich, nicht in dein privates Portemonnaie.
2
Geburtstag, Weihnachten, Sommerabschluss - das sind keine spontanen privaten Gesten, sondern Routine. Auch da hat der Träger eine Rolle.
3
Eine handgeschriebene Karte, ein kleines selbstgemachtes Detail - das kann privat sein und persönlicher wirken. Aber: Mitarbeiterführung ist ein Beruf, kein Hobby.
Praxis-Empfehlung: Sprich mit deinem Träger über ein festes Jahres-Budget für Team-Wertschätzung. Wenn du regelmäßig aus eigener Tasche zahlst, weil sonst niemand etwas macht, ist das eine Träger-Lücke - ein Argument für ein Gespräch, kein Schicksal.
Aus der Praxis
Aus Hunderten Posts in Kita-Leitungs-Communities lassen sich klare Muster erkennen.
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