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Personalschlüssel-Rechner

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Berechne deinen Personalbedarf auf Basis der empfohlenen Betreuungsschlüssel deines Bundeslandes. Mit Ampel-Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen für alle 16 Bundesländer.

Kurz gesagt: Was ist der Personalschlüssel?

Der Personalschlüssel, auch Betreuungsschlüssel oder Fachkraft-Kind-Relation genannt, beschreibt, wie viele Kinder rechnerisch von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden. Die gesetzlichen Werte unterscheiden sich je nach Bundesland; die Übersicht weiter unten zeigt die Richtwerte für alle 16 Bundesländer, Details findest du auf den Bundesland-Seiten. Der Rechner gibt deinen Personalbedarf in Vollzeitstellen aus und ordnet das Ergebnis mit einer Ampel-Bewertung ein.

Bundesland

Bitte wähle zuerst ein Bundesland aus.

Betreuungsschlüssel und Personalschlüssel nach Bundesland

Die Personalschlüssel (auch Betreuungsschlüssel genannt) unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Die folgende Übersicht zeigt vereinfachte Richtwerte für die Regelbetreuung in Krippe (U3) und Kindergarten (Ü3, 3 Jahre bis Schuleintritt). Die tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Betreuungsform, Gruppenstruktur und Buchungszeiten. Der Hort (Schulkinder) wird nur in einem Teil der Länder über das Kita-Gesetz geregelt; wo das der Fall ist, bietet der Rechner oben ein eigenes Hort-Feld. Details je Land findest du auf den Bundesland-Seiten.

Bundesland U3 Soll U3 Ist Ü3 Soll Ü3 Ist Rechtsgrundlage
Baden-Württemberg 1:3 1:2,8 1:7 1:6,1 KiTaG BW
Bayern * 1:4 1:3,5 1:9 1:7,7 BayKiBiG
Berlin 1:4,6 1:4,8 1:9 1:7,6 KitaFöG
Brandenburg 1:4,25 1:4,7 1:10 1:8,9 KitaG Bbg
Bremen 1:3 1:3,1 1:8 1:7,0 BremKTG
Hamburg 1:4 1:4,0 1:10 1:7,5 KibeG
Hessen 1:4 1:3,5 1:10 1:8,4 HKJGB
Mecklenburg-Vorpommern 1:6 1:5,3 1:14 1:11,7 KiföG M-V
Niedersachsen 1:3 1:3,3 1:8 1:7,4 NKitaG
Nordrhein-Westfalen 1:3 1:3,7 1:8 1:7,6 KiBiz NRW
Rheinland-Pfalz 1:4 1:3,4 1:9 1:7,6 KiTaG RLP
Saarland 1:3 1:3,6 1:8 1:9,1 SBEBG
Sachsen 1:4,61 1:5,3 1:10,52 1:10,9 SächsKitaG
Sachsen-Anhalt 1:5 1:5,3 1:11 1:10,0 KiFöG LSA
Schleswig-Holstein 1:3,8 1:3,5 1:9 1:7,1 KiTaG SH
Thüringen 1:5 1:5,0 1:12 1:10,2 ThürKigaG

Besonders große Unterschiede bestehen zwischen West- und Ostdeutschland: In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen liegen die Richtwerte bei etwa 1:3 (U3), während in Thüringen Werte von 1:5 (U3) und 1:12 (Ü3) gelten. Sachsen hat seinen Schlüssel 2025/2026 deutlich verbessert (ab August 2026 1:4,5 / 1:10,5; Übergangswert bis dahin 1:4,6). In Mecklenburg-Vorpommern liegen die gesetzlichen Mindeststandards mit 1:6 (U3) und 1:14 (Ü3) am niedrigsten.

* Bayern verwendet den Anstellungsschlüssel (1:11 nach BayKiBiG) mit gewichteten Kinderfaktoren (U3 = Faktor 2,0) statt fester Fachkraft-Kind-Verhältnisse. Die hier gezeigten Werte sind die daraus abgeleiteten Richtwerte.

Quelle: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme (Bertelsmann Stiftung), Stand April 2026. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt als wissenschaftlichen Standard 1:3 für U3 und 1:7,5 für Ü3. Soll-Werte = gesetzlicher Richtwert nach Landesgesetz; Ist-Werte = tatsächlicher Personalschlüssel laut Bertelsmann Ländermonitor, Stichtag 01.03.2024.

Stand: 01.03.2025, Quelle: Destatis / Bertelsmann Ländermonitor (Personalschlüssel-Stichtag 01.03.2024)

Schichtdienst-Realität: Ost vs. West

Personalplanung heißt: Wer kommt wann? Die Öffnungszeiten unterscheiden sich zwischen Ost- und Westdeutschland massiv - und damit auch der Schichtbedarf. Die ganze Analyse hinter diesen Zahlen liest du im Beitrag Öffnungszeiten Kita: Ost-West-Unterschiede.

Ostdeutschland (inkl. Berlin)

öffnen vor 6:30 Uhr
75 %
geöffnet bis mind. 17 Uhr
19 %

Westdeutschland

öffnen vor 6:30 Uhr
3 %
geöffnet bis mind. 17 Uhr
5 %

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Öffnungszeiten von Kitas, Stand 01.03.2025.

Personalschlüssel und Stellenschlüssel berechnen

Stellenschlüssel und Personalschlüssel meinen im Kita-Alltag dasselbe: das Verhältnis von Kindern zu pädagogischen Fachkräften, aus dem sich der Stellenbedarf ergibt. Manche Träger und Landesbehörden sprechen zusätzlich vom Fachkraft-Kind-Schlüssel oder vom Betreuungsschlüssel. Wenn du deinen Stellenschlüssel berechnen willst, nutzt du also genau diesen Rechner.

Unser Online-Rechner ermittelt deinen empfohlenen Gesamtbedarf an pädagogischen Fachkräften in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Richtwerte orientieren sich an den Landesgesetzen, sind aber vereinfacht - die tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Betreuungsform und Gruppenstruktur. Über den reinen Grundbedarf hinaus berücksichtigt die Berechnung zwei weitere Faktoren:

  1. 1

    Grundbedarf

    Anzahl der Kinder geteilt durch den landesspezifischen Personalschlüssel - getrennt für U3 (unter 3 Jahre), Ü3 (3 Jahre bis Schuleintritt) und, wo das Kita-Gesetz den Hort regelt, Schulkinder (Hort).

  2. 2

    Verfügungszeit (+25%)

    Zeit für Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Dokumentation und Teamsitzungen. Fachkräfte sind nicht die gesamte Arbeitszeit direkt am Kind.

  3. 3

    Ausfallreserve (+18%)

    Puffer für Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Die 18% basieren auf dem bundesweiten Durchschnitt der tatsächlichen Ausfallzeiten.

Der Gesamtbedarf ergibt sich aus: Grundbedarf x 1,43. Das Ergebnis wird mit deinem aktuellen Personalstand verglichen und als Ampel-Bewertung dargestellt.

KiBiz-Rechner NRW: Personalstundenrechner nach Gruppenform

NRW-Kitas arbeiten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Statt eines pauschalen Schlüssels regelt das KiBiz die Mindestbesetzung pro Gruppe: Gruppenform 1 (GF I) für Kinder von 2 Jahren bis Schuleintritt (max. 20 Kinder, 2 Fachkräfte), Gruppenform 2 (GF II) für die U3-Krippe (max. 10 Kinder, 2 Fachkräfte) und Gruppenform 3 (GF III) für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt (max. 25 Kinder, 1 FK + 1 EK). Aus Gruppenform und Buchungszeit (25h, 35h oder 45h) ergibt sich der Personalkraftstundenbedarf nach Anlage zu § 33 KiBiz - 55h, 77h oder 99h Fachkraftstunden je Gruppe und Woche.

Für die verbindliche Personalmeldung im Trägerportal KiBiz.web nutze den amtlichen KiBiz-Personalstundenrechner (auch KiBiz-Rechner, KiBizrechner, KiBiz-Personalrechner, LVR-Personalrechner oder LWL-Personalrechner genannt) der beiden Landesjugendämter (gemeinsame Excel-Datei, Stand 20.05.2025): LVR-Landesjugendamt Rheinland (zuständig für Düsseldorf, Köln) und LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe (Arnsberg, Detmold, Münster). Beide nutzen denselben Rechner. Wir sind keine Behörde - unser Online-Rechner ist eine vereinfachte Alternative für die schnelle Orientierung.

Unser Online-Rechner oben liefert für NRW vereinfachte Richtwerte (1:3 U3, 1:8 Ü3) als schnelle Orientierung. Eine ausführliche Erklärung zu Gruppenformen, Personalstundenrechner-Tabelle, Kindpauschalen 2025/2026 (+9,49 Prozent), PlusKITA und PersVO 2024 findest du auf unserer NRW-Seite, im neuen Detailartikel KiBiz-Gruppenformen NRW sowie im Pillar-Artikel Personalschlüssel Kita 2026.

LVR-/LWL-Personalstundenrechner: amtliches Tool und schnelle Alternative

Wer in NRW nach LVR-Personalstundenrechner, LWL-Personalstundenrechner oder allgemein nach dem KiBiz-Personalstundenrechner sucht, meint das amtliche Berechnungswerkzeug der beiden Landesjugendämter. Es ist eine gemeinsame Excel-Datei (Stand 20.05.2025), die LVR-Landesjugendamt (Rheinland) und LWL-Landesjugendamt (Westfalen-Lippe) identisch nutzen. Der Rechner setzt die Anlage zu § 33 KiBiz um: Du trägst Gruppenform und Buchungszeit ein und erhältst die verbindlichen Mindest-Fachkraft-, Ergänzungskraft- und Leitungsstunden je Gruppe und Woche - die Grundlage für die Personalmeldung im Trägerportal KiBiz.web.

Das amtliche Tool bekommst du direkt bei den Landesjugendämtern: beim LVR-Landesjugendamt Rheinland (zuständig für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) und beim LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe (Arnsberg, Detmold, Münster). Beide stellen dieselbe Datei bereit.

Wir sind keine Behörde - unser Online-Rechner oben liefert eine vereinfachte Alternative für die schnelle Orientierung: Er rechnet mit pauschalen Richtwerten (1:3 U3, 1:8 Ü3) und ersetzt nicht den verbindlichen LVR-/LWL-Personalstundenrechner für die KiBiz.web-Meldung. Eine ausführliche Erklärung zu den Gruppenformen und dem amtlichen Rechner findest du im Detailartikel KiBiz-Gruppenformen NRW sowie auf unserer NRW-Seite. Brandenburg nutzt mit dem MBJS-Personalrechner ein eigenes Landes-Tool - Details auf unserer Brandenburg-Seite.

KVJS-Tabelle - Personalschlüssel-Berechnung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg veröffentlicht der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die verbindlichen Mindestpersonalschlüssel nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG BW) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO). Die KVJS-Berechnungshilfe listet die Richtwerte nach Altersgruppe, Betreuungsumfang und Gruppenform - und ist die offizielle Grundlage, auf die sich Träger und Jugendämter in BW beziehen. Unsere Berechnung für Baden-Württemberg orientiert sich an diesen KVJS-Werten. Die aktuellen Tabellen findest du direkt beim KVJS unter kvjs.de oder kompakt auf unserer BW-Seite.

MBJS-Personalrechner Brandenburg: Personalrechner Kita Brandenburg

Brandenburg stellt mit dem MBJS-Personalrechner (auch Personalrechner Kita Brandenburg, MBJS Personalrechner Kita oder Personalrechner MBJS genannt) ein offizielles Online-Tool des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung, das den exakten Personalbedarf nach KitaG Bbg für die Betriebserlaubnis berechnet. Aktueller Schlüssel: 1:4,25 (U3) und 1:10 (Ü3); der Schritt auf 1:4 wurde von August 2025 auf Januar 2027 verschoben. Den verbindlichen MBJS-Personalrechner für die Betriebserlaubnis findest du beim Fachportal Brandenburg. Wir sind keine Behörde - unser Rechner liefert eine schnelle Vereinfachung; Details auf unserer Brandenburg-Seite.

SächsKitaG-Rechner - Sachsen 2025/2026

In Sachsen gelten seit August 2025 reformierte Finanzierungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 Abs. 2: 1 VZÄ je 4,6064 Krippenkinder (U3, Übergangsregelung bis Juli 2026 nach § 23) und 1 VZÄ je 10,5244 Kindergartenkinder (Ü3). Ab August 2026 verbessert sich der Krippenschlüssel auf 1 VZÄ je 4,5014 Kinder. Unser Rechner verwendet intern die exakten Werte aus § 12 Abs. 2 und § 23 SächsKitaG. Den Gesetzestext findest du beim REVOSax-Vorschriftenportal; die Kurzfassung auf unserer Sachsen-Seite.

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Häufige Fragen zum Personalschlüssel

Wie berechne ich den Personalschlüssel für meine Kita?
Die Berechnung des Personalschlüssels folgt drei Schritten: (1) Grundbedarf ermitteln - Anzahl der Kinder geteilt durch den landesspezifischen Richtwert, getrennt für U3 und Ü3. (2) Verfügungszeit aufschlagen - 25% Puffer für Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Dokumentation und Teamsitzungen. (3) Ausfallreserve aufschlagen - 18% für Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus: Grundbedarf x 1,43. Unser kostenloser Personalschlüssel-Rechner erledigt diese Berechnung automatisch - einfach Bundesland und Kinderzahlen eingeben.
Was ist der Unterschied zwischen Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation?
Der Personalschlüssel beschreibt das Verhältnis von eingesetztem Personal zu betreuten Kindern laut Dienstplan. Die Fachkraft-Kind-Relation beschreibt das tatsächliche Verhältnis während der Betreuung - also abzüglich Verfügungszeit, Urlaub und Krankheit. Die Fachkraft-Kind-Relation ist daher immer schlechter als der Personalschlüssel.
Warum rechnet der Rechner mit einem Faktor von 1,43?
Der Faktor 1,43 setzt sich aus 25% Verfügungszeit (für Vor-/Nachbereitung, Elterngespräche, Dokumentation, Teamsitzungen) und 18% Ausfallreserve (für Urlaub, Krankheit, Fortbildung) zusammen. Die 18% entsprechen dem bundesweiten Durchschnitt der tatsächlichen Ausfallzeiten laut Bertelsmann Stiftung. Ohne diesen Puffer wäre jede Abwesenheit sofort eine Unterbesetzung. Wichtig: Diese Zuschläge sind empfohlene Richtwerte (Bertelsmann Stiftung, GEW), keine gesetzliche Pflicht. Einige Landesgesetze - etwa das KiFöG Sachsen-Anhalt - sehen gar keine Zuschläge vor. Du kannst die Puffer im Rechner deshalb abschalten und nur den Grundbedarf anzeigen lassen.
Was sind Vollzeitäquivalente (VZÄ)?
VZÄ (Vollzeitäquivalente) beschreibt die Personalkapazität umgerechnet auf Vollzeitstellen (39 Std./Woche nach TVöD SuE). Der Rechner berechnet die VZÄ automatisch: Gib einfach die Anzahl deiner Vollzeitkräfte und die Gesamtwochenstunden aller Teilzeitkräfte ein. Beispiel: 5 Vollzeitkräfte + 3 Teilzeitkräfte mit zusammen 48 Wochenstunden = 5,0 + 1,2 = 6,2 VZÄ.
Was passiert bei dauerhafter Unterschreitung des Personalschlüssels?
Bei dauerhafter Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssels kann die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII gefährdet sein. Informiere deinen Träger schriftlich, dokumentiere die Unterbesetzung und wende dich an das zuständige Jugendamt.
Sind die Personalschlüssel-Werte für alle Betreuungsformen gleich?
Nein. Die hier dargestellten Werte sind vereinfachte Richtwerte für Regelbetreuung. Die tatsächlichen Anforderungen können je nach Betreuungsform (Ganztag, Halbtag), Gruppenstruktur und Buchungszeiten variieren. Prüfe die genauen Vorgaben deines Bundeslandes.
Berücksichtigt der Rechner den Hort (Schulkinder)?
Ja, für die Bundesländer, die den Hort über ihr Kita-Gesetz regeln und einen ableitbaren Richtwert haben - dort erscheint ein drittes Eingabefeld "Schulkinder (Hort)". Das gilt für Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Ländern, die den Hort über das Schulrecht (Offene Ganztagsschule, eFöB, Ganztagsschule) oder über ein gesondertes Verfahren (z.B. Anstellungsschlüssel in Bayern, Fachkraftfaktor in Hessen) regeln, blendet der Rechner das Feld aus und zeigt einen Hinweis. Der Hort-Wert ist wie U3 und Ü3 ein vereinfachter Richtwert, kein gesetzlicher Sollwert.
Warum weicht der Wert für Sachsen-Anhalt von der offiziellen Berechnung ab?
Sachsen-Anhalt berechnet den gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel nach § 21 KiFöG LSA kindbezogen aus den gebuchten Betreuungsstunden im Verhältnis zu den vergüteten Jahresarbeitsstunden der Fachkräfte - und ohne pauschale Zuschläge. Unser Rechner arbeitet dagegen mit vereinfachten 1:X-Richtwerten und kann diese Stundenformel nicht exakt abbilden. Zwei Konsequenzen: Erstens sind die landesspezifischen Stundenfaktoren (0,187 je U3-Kind, 0,083 je Ü3-Kind, 0,052 je Schulkind) hier auf Richtwerte gerundet. Zweitens kannst du die Häkchen bei Verfügungszeit und Ausfallreserve entfernen, weil das Landesgesetz keine solchen Zuschläge vorsieht - du erhältst dann den vereinfachten Grundbedarf ohne Puffer, der dem gesetzlichen Ansatz näherkommt.
Ändert sich der Personalschlüssel durch das neue Kita-Gesetz?
Das KiTa-Qualitätsgesetz (KiQuTG) des Bundes stellt Mittel zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation bereit. Die Umsetzung erfolgt über die Landesgesetze - daher ändern sich die Personalschlüssel je nach Bundesland unterschiedlich und zu verschiedenen Zeitpunkten. Wir aktualisieren den Rechner regelmäßig mit den aktuellen Werten.

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Quellen und Methodik

  • Bertelsmann Stiftung: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme - Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relationen nach Bundesland (laendermonitor.de)
  • Bertelsmann Stiftung: Ausfallzeiten beim Kita-Personal - bundesweiter Durchschnitt 18% (2023)
  • GEW: Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation - Empfehlungen für mittelbare pädagogische Arbeitszeit
  • KiTa-Qualitätsgesetz (KiQuTG) des Bundes
  • Landesausführungsgesetze: KiTaG BW, BayKiBiG, KitaFöG, KitaG Bbg, BremKTG, KibeG, HKJGB, KiföG M-V, NKitaG, KiBiz NRW, KiTaG RLP, SBEBG, SächsKitaG, KiFöG LSA, KiTaG SH, ThürKigaG

Die Verfügungszeit (25%) orientiert sich an Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung und GEW für mittelbare pädagogische Arbeit. Die Ausfallreserve (18%) basiert auf dem bundesweiten Durchschnitt der tatsächlichen Ausfallzeiten. Der resultierende Faktor 1,43 liegt zwischen den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung (Faktor 1,33) und der GEW (Faktor 1,50).

Hinweis: Dieser Rechner dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Personalbedarfsplanung oder Rechtsberatung. Die dargestellten Personalschlüssel sind vereinfachte Richtwerte - die tatsächlichen Anforderungen können je nach Betreuungsform, Gruppenstruktur und Träger variieren. Prüfe die aktuellen gesetzlichen Vorgaben deines Bundeslandes. Bei Fragen wende dich an deinen Träger oder das zuständige Jugendamt. Stand: April 2026.

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