Wer zählt als Fachkraft in Mecklenburg-Vorpommern? §§ 2, 13 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
§§ 2, 13 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V)
In Mecklenburg-Vorpommern regeln § 2 Abs. 7 und § 13 KiföG M-V, wer als pädagogische Fachkraft oder Assistenzkraft eingesetzt wird. In den dort benannten Quereinstiegs-Kategorien setzt der Fachkraftstatus eine abgeschlossene kindheitspädagogische Grundqualifizierung voraus; davor ist nur ein Einsatz als Assistenzkraft unter Anleitung vorgesehen.
Die Personalbemessung selbst steht nicht im KiföG-Gesetzestext, sondern im Landesrahmenvertrag nach § 24 Abs. 5 KiföG. Aktuell gelten Schlüssel von 1:6 (U3), 1:14 (Ü3) und 1:22 (Hort). Für bestimmte Quereinstiegswege ist eine kindheitspädagogische Grundqualifizierung von mindestens 250 Stunden vorgesehen.
Wer zählt als Fachkraft in Mecklenburg-Vorpommern?
Folgende Berufsabschlüsse gelten in Mecklenburg-Vorpommern als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der §§ 2, 13 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V):
- Staatlich anerkannte Erzieher:innen (auch "0-10-Jährige")
- Kindheitspädagog:innen, Sozialpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen
- Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen (seit 2017)
- Hebammen, Kinderkrankenschwestern und -pfleger (seit 2017)
- Tanz-, Sport-, Musik-, Theaterpädagog:innen (seit 2017)
Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte
M-V verwendet den Begriff Assistenzkraft für Personen unterhalb der Fachkraftnorm - typisch Kinderpfleger:innen. Assistenzkräfte können dieselben Aufgaben wie Fachkräfte übernehmen, aber nur unter Anleitung. Mit dem 4. Änderungsgesetz vom 24. Mai 2024 wurde zusätzlich die Kategorie "Alltagshilfen" eingeführt - Personal für nicht-pädagogische Tätigkeiten zur Entlastung des Teams. Den "Drittkraft"-Begriff kennt M-V nicht.
Mindestfachkraftquote in Mecklenburg-Vorpommern
Eine prozentuale Mindestfachkraftquote ist nicht im KiföG verankert. Die Steuerung läuft über die absoluten Schlüssel im Landesrahmenvertrag (§ 24 Abs. 5 KiföG). Bei den schwachen gesetzlichen Werten (1:6 U3, 1:14 Ü3) wirken sich Ausfälle besonders hart aus - 25 Prozent Ausfallzeit (ostdeutscher Durchschnitt) bedeutet schnell kritische Unterbesetzung.
Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse
M-V verlangt in den belegten Quereinstiegs-Kategorien eine kindheitspädagogische Grundqualifizierung von mindestens 250 Stunden (§ 13 KiföG M-V). Während der Qualifizierungsphase erfolgt das Mentoring durch eine erfahrene Fachkraft. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V.
Tipp für Kita-Leitungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die mindestens 250 Stunden Grundqualifizierung brauchen einen realistischen Platz im Dienstplan. Plane die Qualifizierungsphase gemeinsam mit dem vorgeschriebenen Mentoring und übertrage bis zur Anerkennung nur Aufgaben, die zum Assistenzkraftstatus passen.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.
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