Wer zählt als Fachkraft in Rheinland-Pfalz? KiTaG Rheinland-Pfalz + Fachkräftevereinbarung

KiTaG Rheinland-Pfalz + Fachkräftevereinbarung (rev. 01.07.2021)

Rheinland-Pfalz hat im Juli 2021 die Fachkräftevereinbarung revidiert und damit den Fachkraftbegriff im KiTa-Zukunftsgesetz konkretisiert. Die Vereinbarung definiert nicht nur klassische Fachkräfte, sondern explizit auch profilergänzende Fachkräfte und Sozialraum-Budget-Personal. Multiprofessionelle Teams werden in RLP seit 2021 strukturell gefördert.

Eine wichtige Besonderheit: Auszubildende und Studierende sind in RLP immer "on top" - außerhalb des Personalschlüssels (§ 23 KiTaG), vergütet je nach Vorqualifikation. Damit ist RLP eines der wenigen Bundesländer, in dem PiA-Auszubildende den regulären Personalbedarf nicht entlasten, sondern wirklich als zusätzliche Verstärkung wirken.

Wer zählt als Fachkraft in Rheinland-Pfalz?

Folgende Berufsabschlüsse gelten in Rheinland-Pfalz als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der KiTaG Rheinland-Pfalz + Fachkräftevereinbarung (rev. 01.07.2021):

  • Pädagogische Fachkräfte (Nr. 4 Fachkräftevereinbarung): Erzieher:innen, Kindheitspädagog:innen, Sozialpädagog:innen mit staatlicher Anerkennung
  • Funktionsstellen: Leitung, stellvertretende Leitung, Fachberatung
  • Profilergänzende Fachkräfte (Nr. 7): z. B. Musik-, Sport-, Naturpädagog:innen passend zum Konzept
  • Sozialraum-Budget-Personal: zusätzliche Fachkraftstunden in sozial belasteten Gebieten

Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte

RLP verwendet den Begriff "Pädagogische Fachkräfte in Assistenz" (Nr. 5 Fachkräftevereinbarung) statt "Ergänzungskraft" oder "Drittkraft". Diese arbeiten unter Anleitung der Fachkräfte (Nr. 4) und übernehmen begrenzt Gruppendienst-Aufgaben. Den "Drittkraft"-Begriff kennt RLP nicht. Wichtig: Auszubildende fallen nicht unter Assistenzkräfte, sondern werden nach § 23 KiTaG außerhalb des Personalschlüssels geführt.

Mindestfachkraftquote in Rheinland-Pfalz

RLP hat eine der strengsten gesetzlichen Mindestfachkraftquoten in Deutschland: mindestens 70 Prozent pädagogische Fachkräfte (Nr. 4) und maximal 30 Prozent Assistenz und profilergänzende Fachkräfte kombiniert. Diese 70/30-Regel ist verbindlicher Bestandteil der Fachkräftevereinbarung. Die Personalbemessung selbst läuft über Fachkraftfaktoren nach § 21 Abs. 3 KiTa-Zukunftsgesetz: 0,263 VZÄ je U2-Kind, 0,1 VZÄ je Kind ab 2 Jahren.

Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Der Hauptweg ist die Pädagogische Basisqualifizierung in Verbindung mit den Kategorien Nr. 5 (Fachkraft in Assistenz) und Nr. 7 (Profilergänzend) der Fachkräftevereinbarung - die genaue Stundenzahl variiert nach Konzept und Vorqualifikation. Multiprofessionelle Teams werden seit der Reform 2021 explizit gefördert. Ausnahmegenehmigungen erteilt das LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung). Anerkennung ausländischer Abschlüsse: ADD Trier (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion).

Tipp für Kita-Leitungen in Rheinland-Pfalz

Die 70/30-Regel ist hart - dokumentiere die Fachkraftquote deines Teams sauber. Bei Annäherung an die 30-Prozent-Grenze für Assistenz und Profilergänzend musst du entweder klassische Fachkräfte (Nr. 4) einstellen oder bestehende Assistenzkräfte über die berufsbegleitende Erzieher-Ausbildung in den Fachkraft-Status führen.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.

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