Wer zählt als Fachkraft in Rheinland-Pfalz? KiTaG Rheinland-Pfalz + Fachkräftevereinbarung

KiTaG Rheinland-Pfalz + Fachkräftevereinbarung (rev. 01.07.2021)

Rheinland-Pfalz hat im Juli 2021 die Fachkräftevereinbarung revidiert und damit den Fachkraftbegriff im KiTa-Zukunftsgesetz konkretisiert. Die Vereinbarung definiert nicht nur klassische Fachkräfte, sondern explizit auch profilergänzende Fachkräfte und Sozialraum-Budget-Personal. Multiprofessionelle Teams werden in RLP seit 2021 strukturell gefördert.

Eine wichtige Besonderheit: Auszubildende und Studierende sind in RLP immer "on top" - außerhalb des Personalschlüssels (§ 23 KiTaG), vergütet je nach Vorqualifikation. Damit ist RLP eines der wenigen Bundesländer, in dem PiA-Auszubildende den regulären Personalbedarf nicht entlasten, sondern wirklich als zusätzliche Verstärkung wirken.

Wer zählt als Fachkraft in Rheinland-Pfalz?

Folgende Berufsabschlüsse gelten in Rheinland-Pfalz als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der KiTaG Rheinland-Pfalz + Fachkräftevereinbarung (rev. 01.07.2021):

  • Pädagogische Fachkräfte (Nr. 4 Fachkräftevereinbarung): Erzieher:innen, Kindheitspädagog:innen, Sozialpädagog:innen mit staatlicher Anerkennung
  • Funktionsstellen: Leitung, stellvertretende Leitung, Fachberatung
  • Profilergänzende Fachkräfte (Nr. 7): z. B. Musik-, Sport-, Naturpädagog:innen passend zum Konzept
  • Sozialraum-Budget-Personal: zusätzliche Fachkraftstunden in sozial belasteten Gebieten

Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte

RLP verwendet den Begriff "Pädagogische Fachkräfte in Assistenz" (Nr. 5 Fachkräftevereinbarung) statt "Ergänzungskraft" oder "Drittkraft". Diese arbeiten unter Anleitung der Fachkräfte (Nr. 4) und übernehmen begrenzt Gruppendienst-Aufgaben. Den "Drittkraft"-Begriff kennt RLP nicht. Wichtig: Auszubildende fallen nicht unter Assistenzkräfte, sondern werden nach § 23 KiTaG außerhalb des Personalschlüssels geführt.

Mindestfachkraftquote in Rheinland-Pfalz

RLP hat eine der strengsten gesetzlichen Mindestfachkraftquoten in Deutschland: mindestens 70 Prozent pädagogische Fachkräfte (Nr. 4) und maximal 30 Prozent Assistenz und profilergänzende Fachkräfte kombiniert. Diese 70/30-Regel ist verbindlicher Bestandteil der Fachkräftevereinbarung. Die Personalbemessung selbst läuft über Fachkraftfaktoren nach § 21 Abs. 3 KiTa-Zukunftsgesetz: 0,263 VZÄ je U2-Kind, 0,1 VZÄ je Kind ab 2 Jahren.

Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Der Hauptweg ist die Pädagogische Basisqualifizierung in Verbindung mit den Kategorien Nr. 5 (Pädagogische Fachkraft in Assistenz) und Nr. 7 (profilergänzende Kraft) der Fachkräftevereinbarung. Sie umfasst mindestens 20 Tage beziehungsweise 160 Unterrichtseinheiten, beginnt im ersten Tätigkeitsjahr und ist binnen zwei Jahren nach Beginn der Qualifizierung abzuschließen. Beide Kategorien dürfen zusammen höchstens 30 Prozent der personellen Grundausstattung ausmachen.

Tipp für Kita-Leitungen in Rheinland-Pfalz

Die 70/30-Regel ist hart - dokumentiere die Fachkraftquote deines Teams sauber. Bei Annäherung an die 30-Prozent-Grenze für Assistenz und Profilergänzend musst du entweder klassische Fachkräfte (Nr. 4) einstellen oder bestehende Assistenzkräfte über die berufsbegleitende Erzieher-Ausbildung in den Fachkraft-Status führen.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.