Wer zählt als Fachkraft in Saarland? Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz
Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG, seit 01.04.2022)
Das Saarland hat zum 1. April 2022 sein altes SKBBG durch das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) abgelöst. Der neue Name spiegelt den Paradigmenwechsel: weg von der reinen Betreuung, hin zum Bildungsauftrag bereits im Krippenalter. Mit dem SBEBG wurde der Kreis der anerkannten Fachkräfte erweitert und das Anerkennungsverfahren reformiert - Status statt Einzelabschluss.
Eine Besonderheit: Hauswirtschaftskräfte und Auszubildende sind außerhalb des Personalschlüssels geführt - die Trennung zwischen pädagogischem Personal und Hauswirtschaft ist im SBEBG klar gezogen. Auch die Praxisanleitung wurde erstmals gesetzlich verankert: Anleiter:innen werden für ihre Anleitungstätigkeit von der direkten Gruppenarbeit freigestellt.
Wer zählt als Fachkraft in Saarland?
Folgende Berufsabschlüsse gelten in Saarland als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG, seit 01.04.2022):
- Krippen: Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, vergleichbare Studienabschlüsse, Erzieher:innen, Kinderkrankenpfleger:innen, Kinderpfleger:innen mit staatlicher Anerkennung
- Kindergärten: dieselben Berufsgruppen ohne Kinderkrankenpfleger:innen
- Erweiterung durch SBEBG (2022): Kreis der Fachkräfte breiter; Anerkennung wirkt als Status, nicht als Einzelabschluss
- Französische Fachkräfte: erleichterte Anerkennung im Rahmen der Saarland-Frankreich-Strategie
Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte
Das Saarland verwendet keinen klassischen "Ergänzungskraft"- oder "Drittkraft"-Begriff. Die Personalsystematik ist als Fachkraft / Hilfskraft-Logik aufgebaut, mit Kinderpfleger:innen und Kinderkrankenpfleger:innen typisch in der zweiten Reihe. Hauswirtschaftskräfte werden organisatorisch und finanzierungsseitig vom pädagogischen Personal getrennt geführt (SBEBG-Logik) und zählen nicht im Personalschlüssel.
Mindestfachkraftquote in Saarland
Es gilt die historische Ein-Drittel-Regel aus dem Vorgängergesetz SKBBG, die im SBEBG fortgeführt wurde: Der Anteil von Kinderpfleger:innen und Kinderkrankenpfleger:innen darf ein Drittel des pädagogischen Personals nicht übersteigen - also mindestens zwei Drittel "höhere" Fachkräfte. Eine darüber hinausgehende prozentuale Mindestquote besteht nicht.
Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Mit dem SBEBG (2022) wurde das Anerkennungsverfahren status-basiert statt einzelabschluss-basiert reformiert: Bewerber:innen werden nicht mehr nur nach formalem Berufsabschluss geprüft, sondern nach erworbener Qualifikation und Eignung insgesamt. Konkretisiert wird das über die Ausführungs-VO zum SBEBG. PiA wird seit 2019/2020 verstärkt gefördert und ist außerhalb des Personalschlüssels geführt - PiA-Auszubildende wirken also wirklich als Verstärkung. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Ministerium für Bildung und Kultur Saarland (mit erleichtertem Verfahren für französische Fachkräfte).
Tipp für Kita-Leitungen in Saarland
Wenn du Praxisanleiter:in bist, lass dir die Freistellung schriftlich zusichern - im SBEBG ist sie erstmals gesetzlich verankert, aber Träger setzen sie unterschiedlich konsequent um. Die Anleitungszeit darf nicht in den Gruppendienst fallen.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.
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