Adultismus in der Kita erkennen und überwinden
Adultismus ist ein sperriges Wort für ein alltägliches Phänomen. Gemeint ist die unsichtbare Grundhaltung, dass Erwachsene grundsätzlich besser wissen, was für Kinder richtig ist - und deshalb über sie bestimmen dürfen. Wer den Begriff zum ersten Mal hört, reagiert oft mit Abwehr. Wer ihn verstanden hat, entdeckt ihn in fast jeder Alltagssituation.
Wir hören in Fortbildungen immer wieder: “Ich bin doch nicht adultistisch, ich liebe die Kinder.” Genau das ist der Punkt. Adultismus ist selten böse Absicht. Er ist eine Struktur, in der wir alle aufgewachsen sind, in der wir ausgebildet wurden und in der wir weiterhin arbeiten - wenn wir ihn nicht aktiv erkennen und verändern.
Dieser Artikel ordnet den Begriff ein, zeigt den rechtlichen Rahmen, benennt typische Alltagssituationen und gibt konkrete Reflexionsmethoden für Teams. Er soll nicht beschämen. Er soll einladen, genauer hinzuschauen.
Was Adultismus bedeutet
Herkunft und Definition
Das Wort leitet sich vom englischen adult ab. Das Suffix -ismus verweist auf ein gesellschaftlich verankertes Machtsystem, analog zu Rassismus oder Sexismus. Patterson Du Bois nutzte den Begriff bereits 1903; die heute gebräuchliche pädagogische Bedeutung prägte der US-amerikanische Pädagoge Jack Flasher in einem Zeitschriftenartikel von 1978.
Flasher beschreibt Adultismus als Haltung, die aus der Überzeugung entsteht, Kinder seien minderwertig. Er zeige sich als übermäßige Fürsorge, Besitzdenken oder Überrestriktivität - bewusst oder unbewusst ausgerichtet auf Kontrolle. Erwachsene erhalten eine besondere Macht, weil sie gesetzliche und sozioökonomische Verantwortung tragen, körperlich stärker sind und für Kinder sorgen. Aus dieser tatsächlichen Abhängigkeit leiten viele Erwachsene eine generalisierte Überlegenheit ab - und genau dieser Schritt ist adultistisch.
Die im deutschsprachigen Raum am häufigsten zitierte Definition stammt vom NCBI/Kinderlobby Schweiz (2004):
„Wenn Erwachsene davon ausgehen, dass sie intelligenter, reifer, kompetenter als Kinder und Jugendliche sind und daher über junge Menschen ohne deren Einverständnis bestimmen können, ist das Adultismus.”
Rezeption in Deutschland
Der Begriff kam in der deutschen Fachliteratur vergleichsweise spät an. Drei Stimmen sind zentral:
Sandra Richter (2013): Ihr Grundlagentext „Adultismus: die erste erlebte Diskriminierungsform?” erschien als KiTa-Fachtext der Alice Salomon Hochschule Berlin in Kooperation mit dem nifbe. Er ist die erste systematische deutschsprachige Einordnung für die Frühpädagogik und kostenlos als PDF zugänglich.
ManuEla Ritz (2022): Antidiskriminierungs-Trainerin und Mitautorin von „Adultismus und kritisches Erwachsensein” (Unrast Verlag, mit Simbi Schwarz). Sie hat den Begriff im deutschsprachigen Raum entscheidend popularisiert und das Konzept des kritischen Erwachsenseins entwickelt.
Peter Keßel (2022): Sein nifbe-Themenheft Nr. 38 „Adultismus in der KiTa” ist die erste spezifisch auf den Kita-Kontext zugeschnittene Fachpublikation. Ebenfalls kostenlos als PDF.
Manfred Liebel und Philip Meade (2022): Ihr 440-seitiges Standardwerk „Adultismus. Die Macht der Erwachsenen über die Kinder” (Bertz + Fischer Verlag) ist der wissenschaftliche Maßstab. Liebel ist langjähriger Soziologieprofessor (TU Berlin) und stellvertretender Vorsitzender des Beirats der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechte.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Adultismus wird manchmal mit Ageismus verwechselt. Beide sind Formen der Altersdiskriminierung, zielen aber auf unterschiedliche Gruppen:
| Merkmal | Adultismus | Ageismus |
|---|---|---|
| Betroffene | Kinder und Jugendliche | Ältere Menschen |
| Richtung | Erwachsene -> Kinder | Gesellschaft -> Ältere |
| Rechtlicher Schutz | Kaum vorhanden | AGG, Art. 3 GG |
| Gesellschaftliche Debatte | Wenig beachtet | Stärker etabliert |
Ageismus ist seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) rechtlich erfasst. Für Adultismus gibt es keine vergleichbare Norm. Das ist kein Zufall: Wer Gesetze macht, ist erwachsen.
Adultismus ist auch nicht identisch mit Kindesmisshandlung. Er umfasst ein breites Spektrum, von subtilen Alltagssituationen bis zu schweren Grenzverletzungen. Er beschreibt aber die strukturelle Grundlage, auf der schwerere Gewaltformen entstehen können.
Drei Ebenen
Adultismus zeigt sich auf drei Ebenen, die für die Analyse wichtig sind:
- Interpersonell - eine einzelne Fachkraft übt Macht über ein einzelnes Kind aus.
- Institutionell - Regeln, Strukturen und Abläufe der Einrichtung benachteiligen Kinder systematisch.
- Kulturell - gesellschaftliche Normen und Gesetze gestehen Kindern weniger Rechte und Mitsprache zu.
Wer Adultismus allein auf der ersten Ebene sucht, übersieht die entscheidenden Hebel. Der wirksamste Ansatz arbeitet an Strukturen.
Rechtlicher Rahmen
UN-Kinderrechtskonvention
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert. Nach Rücknahme der ursprünglichen Vorbehalte im Jahr 2010 gilt sie ohne Einschränkung im Range eines einfachen Bundesgesetzes.
Art. 12 UN-KRK - Berücksichtigung des Kindeswillens:
„Das Kind hat das Recht, in allen das Kind berührenden Angelegenheiten seine Meinung frei zu äußern, wobei die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt wird.”
Art. 12 ist das klassische Anti-Adultismus-Recht: Kinder haben eine Meinung, sie dürfen sie äußern, und sie muss berücksichtigt werden - auch wenn Erwachsene anderer Ansicht sind. Berücksichtigen heißt nicht, jeden Wunsch umzusetzen. Es heißt, den Willen zu hören, zu gewichten und die Entscheidung zu erklären.
Art. 2 UN-KRK verbietet Diskriminierung - auch aufgrund des Alters. Art. 19 UN-KRK schützt vor körperlicher und geistiger Gewalt; schwere adultistische Formen fallen darunter. Art. 29 UN-KRK nennt die Vorbereitung auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft als Bildungsziel.
Die Monitoring-Stelle UN-KRK am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) überwacht die Umsetzung. Im vierten Staatenberichtsverfahren hat der UN-Ausschuss am 23. September 2022 in seinen Abschließenden Bemerkungen fortbestehende Defizite bei Beteiligungsrechten in Deutschland benannt - unter anderem fehlende flächendeckende Beschwerdemechanismen in Einrichtungen.
SGB VIII und KJSG 2021
§ 8 SGB VIII - Beteiligung:
„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.”
Das ist das Fundament der Beteiligungspflicht in der Kinder- und Jugendhilfe. Adultismus widerspricht dieser Norm strukturell.
§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII (in der Fassung seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz/KJSG 2021) verlangt für die Betriebserlaubnis:
„die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung”
Drei Kernelemente müssen vorhanden sein - Gewaltschutz, Partizipation, Beschwerdeverfahren. Eine Kita ohne diese Strukturen kann ihre Betriebserlaubnis verlieren. Landesjugendämter prüfen nicht nur, ob ein Konzept existiert, sondern ob es im Alltag tatsächlich gelebt wird.
Recht auf gewaltfreie Erziehung
§ 1631 Abs. 2 BGB:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.”
Entwürdigende Sprache, Beschämen und Zwang sind damit nicht erst adultistisch - sie sind schon heute zivilrechtlich unzulässig. Dass sie in Einrichtungen dennoch vorkommen, ist der Punkt, den das KJSG 2021 adressiert.
Wie Adultismus im Kita-Alltag aussieht
Der folgende Katalog klingt für manche vielleicht harmlos. Das ist das Tückische. Adultismus zeigt sich nicht in extremen Ausnahmen, sondern in den vielen kleinen Momenten eines Tages.
Sprache
Klassische adultistische Formulierungen, die wir in fast jeder Einrichtung hören:
- „Dafür bist du noch zu klein.”
- „Das verstehst du noch nicht.”
- „Weil ich es sage.”
- „Stell dich nicht so an.”
- „Du kannst doch nicht schon wieder hungrig sein.”
- „Du wolltest Nachschlag, also isst du das jetzt auch auf.”
- „Ruhe jetzt! Die Erwachsenen unterhalten sich.”
- „Wenn du älter bist, wirst du das vielleicht verstehen.”
Hinzu kommt der Gebrauch von Wörtern wie kindisch oder Phrasen wie „Wir sind hier doch nicht im Kindergarten!” - Formulierungen, die Kindheit implizit mit Unreife gleichsetzen.
Häufig übersehen: Erwachsene sprechen über Kinder in dritter Person, obwohl das Kind anwesend ist. Im Übergabegespräch beim Abholen, beim Kaffeetrinken, beim Entwicklungsgespräch im Nachbarraum. Für das Kind fühlt sich das an wie ein Gast, den man bei der Verwandtschaft nicht beachtet.
Essen und Trinken
- Teller leer essen als Pflicht
- Starre Essenszeiten ohne Einbezug der Kinder
- Portionsgrößen durch Erwachsene festgelegt
- Ablehnen nicht erlaubt
- Hunger- und Sättigungssignale der Kinder werden übergangen
Eine sinnvolle Alternative zeigt der pädagogische Ansatz der autonomen Essensregulation: Kinder bestimmen mit, was und wie viel sie essen. Erwachsene entscheiden, was angeboten wird. Das ist nicht beliebig - es ist eine klare Aufteilung von Verantwortung.
Schlafen und Ruhezeiten
Der verordnete Mittagsschlaf für alle ist eines der häufigsten Beispiele. Kinder mit unterschiedlichem Schlafbedarf werden über einen Kamm geschoren. Manche liegen stundenlang wach und dürfen sich nicht bewegen - weil die Erwachsenen ihre Pause brauchen.
Körperliche Verfügungsgewalt
Hier werden die Grenzen besonders fein:
- Kinder werden ohne Ankündigung und ohne Zustimmung angefasst - Nase geputzt, Haare gestrichen, Körperpflege durchgeführt.
- Kinder werden gegen ihren Willen getragen oder gehoben.
- Kinder werden zu Umarmungen oder Küssen gedrängt (auch durch Dritte, etwa Großeltern beim Abholen).
- Kleidung wird an- und ausgezogen, ohne das Kind einzubeziehen.
- Beim Wickeln: keine Ankündigung, kein Warten auf Zustimmungssignal.
Der fachliche Maßstab: Wenn Kinder erleben, dass ihr Körper ihnen gehört und ihre Grenzen respektiert werden, stärkt das ihre Schutzfähigkeit. Kinder, die gewohnt sind, dass ihre Person ernst genommen wird, suchen im Notfall schneller Hilfe. Das ist kein Nebenaspekt - es ist ein direkter Kinderschutzbeitrag.
Tagesablauf und Struktur
- Kein Einbezug der Kinder bei der Gestaltung
- Aktivitäten werden ohne Vorbereitung abgebrochen („In fünf Minuten räumt ihr auf”)
- Spielende Kinder werden ohne Übergang zu neuen Situationen gerufen
- Keine Wahlmöglichkeit bei Material oder Aktivitäten
Raum und Struktur
- Möbel auf Erwachsenenhöhe
- Lichtschalter und Türklinken außer Reichweite
- Bilder hängen für Erwachsenenaugen
- Räume wurden ohne Beteiligung der Kinder geplant
Dieser Blickwinkel hilft: Gehe durch deine Einrichtung auf Knien. Was erreicht ein Kind selbst? Was nicht? Wer entscheidet darüber?
Kommunikation und Ernstnehmen
- Herabsetzende Lautstärke oder Betonung
- Entscheidungen werden nicht erklärt
- Kinderaussagen werden belächelt
- Emotionen werden abgetan („Stell dich nicht so an”)
- Anweisungen werden als Druckmittel formuliert
Das Übergehen kindlicher Willensäußerungen
Eine der feinsten, aber folgenreichsten Formen: Das Kind äußert einen Wunsch oder eine Ablehnung - verbal oder nonverbal - und wird schlicht nicht gehört. Beispiel: Ein Kind wendet sich beim Wickeln ab, streckt die Hand vor, wirkt angespannt. Die Fachkraft macht weiter, ohne Kontakt zu suchen oder das Signal anzuerkennen. Kein Schrei, kein Widerstand, keine Dokumentation - und doch eine zentrale adultistische Situation.
Warum das pädagogisch relevant ist
Unsere Beobachtung aus der Praxis
Wenn wir in Teams zu Adultismus arbeiten, läuft das Gespräch in drei Phasen. Zuerst Abwehr: „Wir sind doch nicht so.” Dann Erkennen: „Jetzt, wo du das sagst…” Dann Überforderung: „Aber das ist ja ständig.” Diese dritte Phase ist der entscheidende Moment. Viele Fachkräfte fühlen sich plötzlich schuldig, weil sie Dinge in einem neuen Licht sehen.
Unsere Erfahrung: Adultismus-Reflexion funktioniert nur, wenn sie ohne Schuldzuweisung geschieht. Die pädagogischen Fachkräfte sind keine Täterinnen. Sie sind in adultistischen Strukturen sozialisiert, wie wir alle. Sie können diese Strukturen mit Bewusstsein und kollegialer Reflexion verändern - aber nur, wenn der Rahmen sie nicht beschämt.
Empirie und offener Forschungsstand
Das Thema hat bisher wenig systematische Forschung erfahren. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Oktober 2024 ein Forschungsprojekt an der Leuphana Universität Lüneburg gestartet - unter Leitung von Prof. Dr. Lars Alberth (qualitativ) und Prof. Dr. Birte Siem (quantitativ). Geplant sind acht bundesweite Gruppenwerkstätten mit je sechs jungen Menschen sowie ein repräsentativer Survey mit 4.000 Teilnehmenden.
Es ist die erste umfassende empirische Studie zu Adultismus in Deutschland, die auch intersektional arbeitet (Wechselwirkungen mit Rassismus, Geschlecht, sozialer Herkunft). Ergebnisse liegen zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht vollständig vor.
Prof. Siem formuliert das Problem deutlich:
„Das Tückische ist, dass Adultismus eine der am stärksten gesellschaftlich legitimierten Formen der Diskriminierung ist. Selbst junge Menschen empfinden abwertende Bemerkungen oft nicht als ungerecht.”
Das bestätigt, was aus der Praxis bekannt ist: Der strukturelle Charakter macht Adultismus so schwer erkennbar. Er fühlt sich normal an.
Psychische Gewalt in Kitas
Reimund Schröter vom Paritätischen Thüringen beschreibt psychische Gewalt als die häufigste, aber oft unerkannte Gewaltform in Kitas. Flächendeckende Statistiken gibt es nicht; die Dunkelziffer ist hoch. Als Ursachen nennt der Paritätische: eigene Kindheitserfahrungen der Fachkräfte (intergenerationale Weitergabe von Adultismus), aktueller Stress und Belastungen sowie strukturelle Defizite wie unzureichender Fachkraft-Kind-Schlüssel, Platzmangel und hohe Ausfallquoten.
Das heißt: Adultismus ist nicht nur ein Thema der Haltung - er ist auch eine Folge von Überlastung. Wer unter Druck arbeitet, greift eher zu effizienten Kommunikationsmustern, die an Kindern vorbei gehen. Die Lösung liegt deshalb nicht allein in der individuellen Reflexion, sondern auch in strukturellen Fragen wie Dienstplan, Raumgestaltung und Teamarbeit.
Konkrete Handlungsansätze
Haltung: Kritisches Erwachsensein
ManuEla Ritz hat das Konzept des kritischen Erwachsenseins geprägt. Die Grundidee: Als Fachkraft erkenne ich meine Privilegien als Erwachsene an, reflektiere sie kritisch und gehe bewusst mit ihnen um. Nicht, indem ich sie abstreite - sondern indem ich sie einsetze, um Räume für kindliche Mitsprache zu öffnen.
Zwei Reflexionsfragen, die wir in der Arbeit mit Teams immer wieder stellen:
- „Würde ich das mit Erwachsenen auch so tun?” - wenn nein, warum nicht?
- „Dient mein Verhalten wirklich dem Schutz des Kindes - oder ist es vor allem einfacher und bequemer für mich?”
Diese zweite Frage ist zentral. Sie trennt legitime Fürsorge von adultistischer Kontrolle. Ein Kind anzuschnallen, bevor es die Treppe hinuntergeht, ist Schutz. Ein Kind am Spielen zu hindern, weil es den Zeitplan stört, ist Kontrolle.
Teammethoden
Adultismusplakat-Methode: Teammitglieder lesen sich gegenseitig adultistische Sätze vor - fünf bis sechs Sätze hintereinander, ohne Unterbrechung. Anschließend die Leitfragen: Welche Sätze sprechen mich an? Wie drückt sich darin Macht aus? Fallen mir ähnliche Sätze aus meiner eigenen Kindheit ein? Die Methode lässt sich in 30 Minuten in einer Teamsitzung durchführen.
Strukturierte Teamreflexion: Kollegiale Fachberatung oder Supervision eignet sich, um Situationen systematisch zu besprechen. Leitfragen: Wie gehen wir in welchen Situationen mit Kindern um? Wo haben wir Macht? Wie nutzen wir sie? Wie viel Partizipation ist bei uns möglich?
Beobachtung durch Externe: Eine Supervisorin oder eine Kollegin aus einer anderen Einrichtung beobachtet Gruppengeschehen und gibt Feedback zu Machtdynamiken. Oft entdeckt der fremde Blick, was der eigene nicht mehr sieht.
Kinder-Kamera-Perspektive: Für einen Tag Fotos aus der Höhe der Kinder. Was sehen Kinder wirklich? Was ist unerreichbar? Welche Botschaft vermittelt der Raum?
Sprache verändern
Konkrete Alternativen, die im Alltag funktionieren:
| Adultistisch | Alternative |
|---|---|
| „Weil ich es sage!” | „Ich möchte, dass wir jetzt die Jacken weglegen, damit wir gemeinsam frühstücken können.” |
| „Dafür bist du noch zu klein.” | „Das ist etwas, das ich dir gerne erklären möchte.” |
| Über das Kind sprechen | Mit dem Kind sprechen, auch wenn Erwachsene anwesend sind |
| Anweisungen geben | Erklärungen und Begründungen geben |
| „Stell dich nicht so an.” | „Ich sehe, dass das gerade schwer für dich ist.” |
Responsive Kommunikation bedeutet in der Praxis: auf Augenhöhe gehen, Blickkontakt herstellen, aktiv zuhören, zugewandte Körperhaltung, Kindermeinungen ernst nehmen und benennen: „Ich höre, dass du gerade nicht mitspielen möchtest.”
Partizipation als strukturelles Gegenmittel
Partizipation ist die stärkste strukturelle Antwort auf Adultismus. Aber Vorsicht: Sie bedeutet nicht, jeden Wunsch zu erfüllen. Sie bedeutet, Bedürfnisse anzuerkennen, sie zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu suchen. Es geht um Aushandlung, nicht um Bevormundung umgekehrt.
Konkrete Anknüpfungspunkte, die keine Umstrukturierung erfordern:
- Regeln gemeinsam entwickeln und begründen
- Raumgestaltung mit Kindern planen (mehr in unserem Artikel Raumgestaltung pädagogisch planen)
- Materialauswahl gemeinsam besprechen
- Tagesablauf transparent machen und in Teilen mitgestalten lassen
- Essensplanung im Rahmen des Möglichen öffnen
Methodisch bewährt:
Kinderkonferenz - strukturiertes Format für Themen und Abstimmungen. Wichtig: Ergebnisse müssen tatsächlich umgesetzt werden, sonst entsteht Scheinpartizipation (Stufe 3 nach Schröder), die Vertrauen beschädigt.
Ampelmethode - Kinder signalisieren Zustimmung (grün), Unsicherheit (gelb) oder Ablehnung (rot). Sprachunabhängig und ab Krippenalter einsetzbar.
Wahlmöglichkeiten statt Entscheidungen - „Möchtest du die rote oder die blaue Jacke?” statt „Zieh die Jacke an.” Das gibt Kindern reale Entscheidungsmacht innerhalb sicherer Rahmenbedingungen.
Einen vertiefenden Überblick zu Methoden geben wir im Artikel Partizipation in der Kita.
Körperkontakt und Pflegesituationen
Körperpflege - Wickeln, Naseputzen, Anziehen - ist keine Selbstverständlichkeit, die wortlos vollzogen wird. Sie ist eine Interaktionssituation. Die drei Schritte:
- Ankündigen - „Ich wische jetzt deine Nase. Ich sage Bescheid, wenn ich anfange.”
- Zustimmung abwarten - auch nonverbale Signale beachten. Wendet das Kind sich ab, ist das eine Antwort.
- Einbeziehen - „Kannst du mir dein Bein geben?” statt das Bein einfach zu heben.
Körperkontakt durch andere - Umarmungen, Küsse, Händchenhalten - nicht erzwingen, nicht einfordern, nicht durch Dritte einfordern lassen. Auch wenn Oma es gerne möchte: Das Kind entscheidet über seinen Körper.
Kinderschutzkonzept und Adultismus
Seit dem KJSG 2021 gehört ein Schutzkonzept zur Betriebserlaubnis. Adultismus ist dort nicht als eigener Begriff verankert, aber in alle drei Pflichtelemente eingebettet:
- Gewaltschutz - schwere Formen von Adultismus (Zwang, Beschämen, Anschreien) fallen unter den Schutz vor psychischer Gewalt.
- Partizipationsverfahren - das strukturelle Gegenmittel zu Adultismus.
- Beschwerdewege - geben Kindern die Möglichkeit, adultistische Übergriffe zu melden.
Ein gut entwickeltes Konzept schafft Strukturen, die adultistischem Verhalten entgegenwirken:
- Verhaltenskodex mit klaren Regeln für respektvolle Interaktion
- Interne Meldewege - Fachkräfte, die adultistisches Verhalten von Kolleginnen beobachten, haben einen formalen Weg, das anzusprechen
- Externe Beschwerde - Kinder und Eltern können sich außerhalb der Einrichtung melden (Jugendamt, Ombudsstelle)
- Jährliche Evaluation der Wirksamkeit
Manche Träger integrieren Adultismus explizit in ihre Online-Fortbildungen zum institutionellen Kinderschutz. In Magdeburg haben über 200 Kita-Mitarbeitende einen Kurs „von Adultismus bis Gewaltfreiheit” absolviert.
Für den Aufbau eines Schutzkonzepts nutzen viele Kita-Leitungen unseren Guide Kinderschutzkonzept erstellen. Die Verhaltensampel ist ein konkretes Instrument, um grenzwertiges Verhalten im Team zu thematisieren.
Adultismus im Konzeptionsbaustein verankern
Viele Kitas behandeln Adultismus in Fortbildungen, aber nicht schriftlich in ihrer Konzeption. Dabei ist die Konzeption genau der richtige Ort - weil sie:
- die Grundhaltung der Einrichtung gegenüber Kindern (und neuen Mitarbeitenden) nach außen und innen sichtbar macht,
- dem Landesjugendamt bei einer Prüfung zeigt, dass ihr Gewaltprävention und Partizipation strukturell verankert habt,
- und als Orientierungsdokument für das Team dient, wenn Grauzonen entstehen.
Ein Konzeptionsbaustein „Respektvoller Umgang / Adultismussensibilität” muss keine Hausarbeit sein. Er kann auf einer Seite stehen und folgende Kernaussagen enthalten:
-
Grundhaltung: Unsere Einrichtung versteht Kinder als kompetente Persönlichkeiten mit eigenen Rechten und Bedürfnissen. Macht über Kinder wird ausgeübt, wenn sie dem Schutz oder dem Wohlbefinden des Kindes dient - nicht um Organisationsabläufe zu erleichtern.
-
Konkrete Regeln: Körperkontakt wird angekündigt. Pflegesituationen werden begleitet, nicht an Kindern vollzogen. Über Kinder wird in ihrer Anwesenheit nicht in dritter Person gesprochen.
-
Reflexionsformate: Wie und wo im Team wird der eigene Umgang mit Kindern regelmäßig reflektiert? (z. B. Teamgespräch, Supervision, kollegiale Fallberatung)
-
Handlungsalternativen: Eine Übersicht typischer adultistischer Formulierungen (siehe Tabelle oben) und ihrer respektvollen Alternativen - laminiert in der Teeküche, nicht nur im Konzeptordner.
Was tun, wenn ein Mitarbeitender Grenzen überschreitet?
Die schwierigste Situation in der Adultismusarbeit ist die, wenn es nicht um Reflexion geht, sondern um ein konkretes Ereignis: Eine Fachkraft hat ein Kind angeschrien, festgehalten, beschämt. Eine Kollegin berichtet es dir. Oder du hast es selbst beobachtet.
Das ist kein Adultismus-Thema mehr - das ist ein Kinderschutzfall, und du als Leitung hast eine klare Handlungspflicht nach § 8a SGB VIII.
Folgende Schritte schützen alle Beteiligten - das Kind, dich und die beschuldigte Fachkraft:
-
Sofortschutz sicherstellen. Das Kind darf vorerst nicht mit der beschuldigten Person allein sein. Das ist keine Verurteilung, sondern Vorsichtsmaßnahme.
-
Informationen sichern. Halte zeitnah und schriftlich fest: Was wurde beobachtet? Wann? Von wem? Was hatte das Kind für Reaktionen? Wortgetreu, ohne Interpretation.
-
Träger informieren. Sofort, mündlich und schriftlich. Dein Träger hat eigene Meldepflichten und muss in den Vorgang eingebunden sein.
-
Fachberatung hinzuziehen. Das zuständige Jugendamt oder eine insoweit erfahrene Fachkraft (IseF nach § 8a SGB VIII) kann eine fachliche Einschätzung zur Risikoabschätzung geben. Diese Beratung ist vertraulich. Wichtig: Bei Vorfällen mit Fachkräften der eigenen Einrichtung ist parallel zu prüfen, ob eine Ereignismeldung nach § 47 SGB VIII durch den Träger an die Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) ausgelöst werden muss; § 8a-Beratung und § 47-Meldung sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Adressaten.
-
Nicht allein entscheiden. Weder über die Schwere des Vorfalls noch über die Konsequenzen für die Fachkraft. Das ist Aufgabe von Träger, Jugendamt und ggf. dem zuständigen Landesjugendamt - gemeinsam mit dir, nicht statt dir.
Wo endet Adultismus - wo beginnt legitime Fürsorge?
Das ist die ehrliche Frage, der sich das Konzept stellen muss. Es gibt keine pauschale Antwort, und das ist kein Schwachpunkt. Pädagogik lebt von Einzelfall-Urteil.
Das Machtgefälle ist nicht per se problematisch
Eine gewisse Befugnis und Kontrolle ist in der Kita notwendig. Die Personensorgeberechtigten übertragen Fürsorge- und Aufsichtspflicht auf pädagogische Fachkräfte. Wir sind verpflichtet, Kinder vor Gefahren zu schützen, die sie selbst nicht abschätzen können. Ein zweijähriges Kind kann nicht entscheiden, ob es über eine befahrene Straße läuft.
Das Machtgefälle ist also:
- nicht zu leugnen
- nicht per se problematisch
- notwendig für Schutz und Aufsicht
Die entscheidende Frage
Problematisch wird Macht, wenn sie nicht dem Schutz und Wohl des Kindes dient, sondern der Erfüllung von Erwachsenenbedürfnissen oder organisatorischer Effizienz - auf Kosten der Kinder.
Ein Reflexionsleitfaden für konkrete Situationen:
- Wessen Bedürfnis wird hier erfüllt?
- Könnte das Kind sicher mitentscheiden?
- Wurde das Kind angemessen informiert?
- Wird die Entscheidung erklärt?
- Gibt es eine Alternative, die mehr Selbstbestimmung erlaubt?
Grenzen der Partizipation sind keine adultistische Einschränkung
Partizipation hat reale Grenzen, die nichts mit Adultismus zu tun haben:
- Sicherheit - Kinder entscheiden nicht über Fragen, die ihre körperliche Unversehrtheit gefährden würden.
- Rechtliche Vorgaben - Infektionsschutz, Aufsichtspflicht, Hygiene.
- Entwicklungsstand - Partizipation muss altersgerecht sein. Krippenkinder brauchen eine andere Form als Vorschulkinder.
- Ressourcen - nicht jede Entscheidung kann bei den Kindern liegen (Personalplanung, Finanzen).
Wichtig: Diese Grenzen müssen transparent gemacht und erklärt werden. Kinder haben ein Recht zu verstehen, warum sie in bestimmten Bereichen nicht mitentscheiden können.
Unsere Einschätzung: drei Dinge, die den Unterschied machen
Wir haben über viele Jahre in und mit Kita-Teams gearbeitet. Aus dieser Praxis - nicht aus einem Lehrbuch - kristallisieren sich drei Beobachtungen heraus, die aus unserer Sicht den tatsächlichen Unterschied zwischen einer Kita mit und ohne Adultismus-Bewusstsein machen.
Erstens: Die Selbstwahrnehmung des Teams. Ein Team, das „eh alles richtig macht”, hat den Zugang zum Thema noch nicht gefunden. Ein Team, das den eigenen Alltag mit Neugier kritisch anschaut, ist bereits auf dem Weg. Die Ausgangsfrage lautet nicht „Sind wir adultistisch?”, sondern „Wo sind wir es - und was wollen wir verändern?”
Zweitens: Der Umgang mit Überforderungssituationen. Adultismus zeigt sich am deutlichsten in Stressmomenten. Wenn es laut ist, wenn das Telefon klingelt, wenn eine Kollegin krank ist. In diesen Momenten fallen viele Erwachsene in eingeübte Kontrollmuster zurück. Ein Team, das bewusst mit Belastung umgeht - durch gute Dienstpläne, klare Vertretungsregeln, kollegialen Rückhalt - erzeugt weniger adultistische Alltagsroutinen. Hier verbindet sich das Thema mit Fragen der Organisation.
Drittens: Der Umgang mit Fehlern. Wenn eine Fachkraft im Team merkt, dass sie gerade adultistisch reagiert hat, braucht es einen Rahmen, das anzusprechen - ohne Bloßstellung, ohne Perfektionismus, aber auch ohne Abwiegeln. Kollegiale Reflexion ist kein Bonus. Sie ist die Infrastruktur, in der Veränderung überhaupt möglich wird.
Wer diese drei Ebenen ernst nimmt - Selbstwahrnehmung, Belastungsmanagement, Fehlerkultur - kommt deutlich weiter als durch noch so gute Fortbildungen zum Thema. Fortbildungen eröffnen den Zugang. Die eigentliche Arbeit geschieht danach im Alltag.
Kritische Anmerkungen zum Begriff
Der Begriff Adultismus selbst ist nicht unumstritten. Vier Einwände, die wir ernst nehmen:
Inflationsrisiko: Wenn alles als Adultismus gilt, verliert das Konzept seine analytische Schärfe. Es braucht Differenzierung zwischen legitimem Machtgebrauch zum Schutz und diskriminierender Machtausübung zur Kontrolle.
Schuldgefühle statt Reflexion: Wird Adultismus primär als individuelles Versagen kommuniziert, erzeugt das Abwehr und Scham. Produktiver ist die strukturelle Perspektive: Wir arbeiten in einem System, das adultistische Muster begünstigt. Wir können diese Muster gemeinsam verändern.
Überforderung jüngerer Kinder: Partizipation muss für U3-Kinder sehr konkret und begrenzt sein. Zu viel Entscheidungsspielraum kann überfordern - ein zweijähriges Kind mit zehn Optionen steht, wo auch wir stehen würden.
Kulturelle Einbettung: Was in einer pädagogischen Tradition als respektvoller Umgang gilt, kann in einer anderen als adultistisch wahrgenommen werden. Fachkräfte in transkulturellen Teams brauchen Sensibilität für solche Differenzen - sie können nicht einfach ein Modell als universell setzen.
Zusammenfassung
Adultismus beschreibt das strukturelle Machtverhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern, das über Alltagspraktiken, Sprache und institutionelle Strukturen wirkt. Er ist selten böse Absicht und doch überall sichtbar, wenn man hinschaut.
Der rechtliche Rahmen - Art. 12 UN-KRK, § 8 SGB VIII, § 45 SGB VIII in der Fassung des KJSG 2021, § 1631 Abs. 2 BGB - verankert die Pflicht zu Beteiligung, Beschwerde und Gewaltfreiheit. Die Herausforderung ist nicht das Gesetz, sondern die Alltagsumsetzung.
Wer als Kita-Leitung mit dem Thema arbeiten will, sollte drei Dinge tun:
- Den Begriff ins Team tragen - ohne Schuldzuweisung, mit offener Fehlerkultur.
- Strukturen prüfen - Raum, Tagesablauf, Regeln, Kommunikation.
- Partizipationsformate verankern - Kinderkonferenz, Ampelmethode, transparente Entscheidungen.
Adultismus ist kein Thema, das in einer Fortbildung abgehakt wird. Er ist ein Reflexionsprozess, der mit jedem neuen Teammitglied, jedem neuen Kind, jedem Stressmoment neu beginnt. Genau das macht ihn aber auch zu einem der wirkungsvollsten Ansatzpunkte für Qualitätsentwicklung.
Quellen und weiterführende Literatur
Grundlagentexte:
- Flasher, Jack (1978): Adultism. In: Adolescence, 13(51).
- Richter, Sandra (2013): Adultismus: die erste erlebte Diskriminierungsform? KiTa Fachtexte, Alice Salomon Hochschule Berlin (PDF frei zugänglich).
- Keßel, Peter (2022): Adultismus in der KiTa. nifbe-Themenheft Nr. 38 (PDF frei zugänglich).
- Ritz, ManuEla; Schwarz, Simbi (2022): Adultismus und kritisches Erwachsensein. Unrast Verlag.
- Liebel, Manfred; Meade, Philip (2022): Adultismus. Die Macht der Erwachsenen über die Kinder. Bertz + Fischer Verlag.
Rechtliche Grundlagen:
- UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere Art. 2, 12, 19, 29
- § 8 SGB VIII (Beteiligung)
- § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII (Betriebserlaubnis, seit KJSG 2021)
- § 1631 Abs. 2 BGB (Recht auf gewaltfreie Erziehung)
Fachportale und Institutionen:
- nifbe - Fachbeiträge zu Adultismus (nifbe.de)
- DGUV / KinderKinder - Praxisbeispiele und Interviews (kinderkinder.dguv.de)
- Deutsches Kinderhilfswerk - Schriftenreihe Adultismus (dkhw.de)
- Monitoring-Stelle UN-KRK am Deutschen Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Forschungsprojekt Adultismus (ab Oktober 2024, Leuphana Universität Lüneburg)
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Betriebserlaubnisanforderungen wende dich an dein zuständiges Landesjugendamt.
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