Integrationshelfer in der Kita beantragen
Der Anruf kommt an einem Dienstagvormittag. Das Jugendamt teilt dir mit, dass ein vierjähriger Junge mit Autismus-Spektrum-Störung ab dem nächsten Monat einen Platz in deiner Einrichtung bekommt - inklusive Integrationshilfe. Du legst auf und denkst: Wer kommt da? Was darf diese Person? Und wie wird sie Teil meines Teams, das ohnehin schon dünn besetzt ist?
Wenn du diese Situation kennst oder dich darauf vorbereiten willst, bist du hier richtig. Integrationshelfer - auch Integrationsfachkräfte, Schulbegleiter oder Inklusionsassistenzen genannt - sind für viele Kitas der Schlüssel, um Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen im Alltag angemessen begleiten zu können. Aber die Beantragung ist komplex, die Zuständigkeiten sind verschachtelt, und die Zusammenarbeit im Team braucht mehr als guten Willen.
Dieser Artikel gibt dir als Kita-Leitung einen strukturierten Überblick: von den rechtlichen Grundlagen über den Antragsprozess bis zu konkreten Strategien für die tägliche Zusammenarbeit.
Was genau ist ein Integrationshelfer - und was nicht?
Bevor wir in die Beantragung einsteigen, lohnt sich eine Begriffsklärung. Denn im Feld der Eingliederungshilfe kursieren viele Bezeichnungen, die teilweise synonym verwendet werden, teilweise aber unterschiedliche Rollen beschreiben.
Integrationshelfer, Schulbegleiter, Inklusionsassistenz - die Unterschiede
| Bezeichnung | Einsatzort | Typische Aufgabe | Qualifikation |
|---|---|---|---|
| Integrationshelfer / Integrationshilfe | Kita und Schule | Individuelle Begleitung eines Kindes im Kita-Alltag | Variiert stark: von ungelernten Kräften bis Heilerziehungspfleger |
| Schulbegleiter / Schulassistenz | Ausschließlich Schule | Unterstützung im Unterricht und Schulalltag | Vergleichbar mit Integrationshelfer |
| Inklusionsassistenz (Pool-Modell) | Kita oder Schule | Unterstützung mehrerer Kinder, nicht an ein Kind gebunden | In der Regel pädagogische Fachkraft |
| Fachkraft für Inklusion / I-Kraft | Kita | Heilpädagogische Förderung, oft in der Gruppe integriert | Heilpädagog:in, Heilerziehungspfleger:in, Erzieher:in mit Zusatzqualifikation |
Die Unterschiede sind nicht nur begrifflich - sie haben Auswirkungen auf die Finanzierung, die Einsatzmöglichkeiten und die Qualifikationsanforderungen. Und sie variieren von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Kommune zu Kommune.
Entscheidend für dich als Leitung: Kläre frühzeitig, welche Form der Unterstützung bewilligt wurde. Ein Integrationshelfer ohne pädagogische Ausbildung hat ein anderes Aufgabenprofil als eine heilpädagogische Fachkraft. Das beeinflusst, welche Aufgaben du dieser Person im Kita-Alltag übertragen kannst - und welche nicht.
Was Integrationshelfer in der Kita tun
Das Aufgabenspektrum richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und dem, was im Bewilligungsbescheid festgelegt ist. Typische Aufgaben umfassen:
- Begleitung im Gruppenalltag: Unterstützung bei Übergängen (Morgenkreis, Freispiel, Mittagessen, Ruhezeit), Hilfe bei der Orientierung in Abläufen und Räumen
- Kommunikationsunterstützung: Hilfe bei der Verständigung mit anderen Kindern und Fachkräften, z. B. durch Gebärdenunterstützte Kommunikation (GuK), Bildkarten oder einfache Sprache
- Emotionale Regulierung: Begleitung bei Reizüberflutung, Wutausbrüchen oder Rückzug, Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
- Pflegerische Hilfe: Bei Bedarf Unterstützung bei Toilettengängen, Essen, An- und Ausziehen
- Teilhabe ermöglichen: Dafür sorgen, dass das Kind an Angeboten, Ausflügen und Projekten teilnehmen kann, die es ohne Unterstützung nicht wahrnehmen könnte
Was Integrationshelfer in der Regel nicht tun: Sie ersetzen keine pädagogische Fachkraft, übernehmen keine Gruppenleitung, führen keine eigenständige Förderplanung durch und sind nicht für die gesamte Gruppe zuständig. Ihre Aufgabe ist die individuelle Unterstützung eines bestimmten Kindes - innerhalb der Gruppenstruktur, nicht parallel dazu.
Rechtliche Grundlagen: Wer hat Anspruch, wer zahlt?
Die Eingliederungshilfe ist der zentrale Rechtsrahmen für Integrationshelfer in der Kita. Seit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat sich die Zuständigkeit verschoben - und genau das sorgt in der Praxis regelmäßig für Verwirrung.
Die zwei Rechtskreise
Welcher Leistungsträger zuständig ist, hängt von der Art der Behinderung ab:
Kinder mit (drohender) körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung fallen unter die Eingliederungshilfe nach SGB IX (Teil 2). Zuständig ist in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe - je nach Bundesland das Sozialamt, der Bezirk oder der Landschaftsverband.
Kinder mit (drohender) seelischer Behinderung - dazu zählen unter anderem Autismus-Spektrum-Störungen, schwere ADHS mit sozialer Teilhabebeeinträchtigung oder ausgeprägte Bindungsstörungen - fallen unter § 35a SGB VIII. Zuständig ist hier das Jugendamt.
Diese Trennung wird oft als unbefriedigend empfunden, weil sie Eltern und Einrichtungen vor die Frage stellt: In welche Kategorie fällt dieses Kind? Das BTHG sieht zwar eine Zusammenführung der Zuständigkeiten unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor (sogenannte „Inklusive Lösung” nach § 10 Abs. 4 SGB VIII), die vollständige Umsetzung steht jedoch noch aus.
Aus unserer Erfahrung: Gerade bei Kindern, deren Behinderung nicht eindeutig in eine Kategorie fällt - etwa bei Entwicklungsverzögerungen unklarer Ursache -, kommt es vor, dass sich Jugendamt und Sozialamt gegenseitig für nicht zuständig erklären. In solchen Fällen hilft es, die Eltern gezielt an eine unabhängige Beratungsstelle zu verweisen, etwa die örtliche Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Was das BTHG verändert hat
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das seit 2017 stufenweise in Kraft getreten ist, hat die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert:
- Die Eingliederungshilfe ist aus der Sozialhilfe (SGB XII) herausgelöst und in das SGB IX (Teil 2) überführt worden
- Der Behinderungsbegriff orientiert sich stärker an der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit) - nicht mehr nur die Diagnose zählt, sondern die tatsächliche Teilhabeeinschränkung
- Leistungen sollen personenzentriert statt einrichtungszentriert erbracht werden
- Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten ist gestärkt worden
Für die Praxis bedeutet das: Der Fokus liegt nicht mehr allein auf der medizinischen Diagnose, sondern auf der Frage, inwieweit ein Kind in seiner Teilhabe am Kita-Alltag tatsächlich eingeschränkt ist. Das kann die Antragstellung erleichtern - setzt aber eine gute Dokumentation der Teilhabeeinschränkungen voraus. Und genau hier kommst du als Kita-Leitung ins Spiel.
Schritt für Schritt: So läuft die Beantragung eines Integrationshelfers
Die Beantragung von Integrationshilfe ist kein Verwaltungsvorgang, den du als Kita-Leitung allein steuerst. Formal sind es die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten), die den Antrag stellen. Aber in der Praxis bist du oft diejenige, die den Prozess anstößt, begleitet und mit Dokumentation unterstützt.
1. Förderbedarf erkennen und dokumentieren
Bevor überhaupt ein Antrag gestellt werden kann, muss der Bedarf erkannt und fachlich begründet werden. In vielen Fällen fällt der Förderbedarf dem Kita-Team im Alltag auf - lange bevor eine formale Diagnose vorliegt.
Deine Aufgabe als Leitung:
- Stelle sicher, dass dein Team Beobachtungen systematisch und schriftlich festhält - nicht nur als informelle Notiz, sondern als strukturierte Entwicklungsdokumentation
- Achte dabei auf konkrete Teilhabeeinschränkungen: Wo genau kann das Kind nicht am Gruppenalltag teilnehmen? Was gelingt nicht ohne individuelle Unterstützung?
- Tausche dich frühzeitig mit den Eltern aus - offen, wertschätzend und lösungsorientiert
2. Eltern informieren und Beratung vermitteln
Die Eltern stellen den Antrag - aber viele Familien wissen nicht, dass ein Anspruch auf Integrationshilfe besteht oder wie der Weg dorthin aussieht.
Was hilft:
- Weise die Eltern auf die Möglichkeit der Eingliederungshilfe hin
- Vermittle an die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) - diese Beratungsstellen sind kostenlos und helfen beim gesamten Antragsprozess
- Empfehle parallel den Weg über den Kinderarzt oder das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ), denn für den Antrag wird in der Regel ein ärztliches Gutachten oder eine Stellungnahme benötigt
3. Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen
Je nach Art der Behinderung stellen die Eltern den Antrag auf Eingliederungshilfe beim:
- Jugendamt - bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)
- Sozialamt / Eingliederungshilfeträger - bei körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung (SGB IX, Teil 2)
Dem Antrag beizulegen sind in der Regel:
- Ärztliches Gutachten oder Stellungnahme des SPZ
- Stellungnahme der Kita (Entwicklungsbericht, Beschreibung der Teilhabeeinschränkungen)
- Ggf. Berichte von Frühförderstellen oder Therapeuten
Tipp: Die Kita-Stellungnahme ist ein entscheidendes Dokument im Antragsverfahren. Beschreibe darin möglichst konkret, in welchen Alltagssituationen das Kind eingeschränkt ist und welche Unterstützung es benötigt. Vermeide allgemeine Formulierungen wie „braucht viel Aufmerksamkeit” - schreibe stattdessen: „Kann ohne individuelle Begleitung nicht am Morgenkreis teilnehmen, weil die Reizüberflutung durch die Gruppensituation zu Weglaufverhalten führt.”
4. Bedarfsfeststellung und Bewilligung
Der Leistungsträger prüft den Antrag und führt in der Regel eine eigene Bedarfsfeststellung durch. Das kann je nach Kommune unterschiedlich aussehen:
- Einige Ämter entsenden Fachkräfte, die das Kind in der Kita beobachten
- Andere stützen sich ausschließlich auf die eingereichten Unterlagen
- Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich - rechne mit vier bis zwölf Wochen, in Einzelfällen deutlich länger
Nach der Bewilligung legt der Bescheid fest:
- Den Stundenumfang der Integrationshilfe (z. B. 15, 20 oder 30 Wochenstunden)
- Die Dauer der Bewilligung (häufig für ein Kita-Jahr, dann Verlängerungsantrag nötig)
- Ggf. die Qualifikationsanforderung an den Integrationshelfer
5. Leistungserbringer finden
Die konkrete Integrationshilfe wird in der Regel nicht vom Amt selbst erbracht, sondern von einem freien Träger oder Leistungserbringer - zum Beispiel Lebenshilfe, Caritas, Diakonie, AWO oder ein spezialisierter ambulanter Dienst. In einigen Kommunen gibt es auch das sogenannte Arbeitgebermodell, bei dem die Eltern den Integrationshelfer selbst anstellen.
Was viele Leitungen unterschätzen: Die Suche nach einem geeigneten Integrationshelfer kann sich hinziehen. Auch im Bereich der Eingliederungshilfe gibt es einen Fachkräftemangel. Beginne daher frühzeitig mit der Kontaktaufnahme zu lokalen Leistungserbringern - idealerweise schon parallel zum Antragsprozess.
Deine Rolle als Kita-Leitung: Koordination, nicht Zuständigkeit
Du bist als Kita-Leitung nicht die Arbeitgeberin des Integrationshelfers. Du bist nicht für die Beantragung verantwortlich. Und du bist nicht die Fachaufsicht. Aber du bist diejenige, die den Rahmen schafft, in dem die Integrationshilfe gelingt - oder scheitert.
Den Einstieg gestalten
Wenn ein Integrationshelfer neu in deine Einrichtung kommt, braucht er oder sie dasselbe wie jede neue Kollegin: einen guten Start. Gerade bei Kindern, die gleichzeitig ihre Eingewöhnung durchlaufen, ist die Abstimmung besonders wichtig - vermeide dabei die typischen Fehler in der Eingewöhnungsphase, indem du den Integrationshelfer von Anfang an einbeziehst.
- Einführungsgespräch: Kläre gegenseitige Erwartungen. Was ist die Aufgabe des Integrationshelfers? Was ist Aufgabe des Kita-Teams? Wo sind die Grenzen?
- Tagesablauf und Strukturen: Mache den Integrationshelfer mit dem Tagesablauf, den Gruppenregeln und den Kommunikationswegen vertraut
- Vorstellung im Team: Stelle den Integrationshelfer dem gesamten Team vor - nicht als „Anhängsel” des Kindes, sondern als Teil der Begleitung
Zusammenarbeit mit dem Kita-Team
Hier liegt eine der größten Herausforderungen. Der Integrationshelfer ist formal kein Teil deines Teams - er oder sie ist beim Leistungserbringer angestellt, nicht bei deinem Träger. Trotzdem arbeitet diese Person täglich in deiner Einrichtung, in deiner Gruppe, mit deinem Team.
Das erzeugt Spannungsfelder:
- Weisungsbefugnis: Du hast keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber dem Integrationshelfer. Fachliche Anweisungen kommen vom Leistungserbringer. In der Praxis musst du trotzdem den Alltag koordinieren. Kläre mit dem Leistungserbringer, wie die Zusammenarbeit konkret geregelt wird.
- Teamdynamik: Manche Fachkräfte empfinden die Anwesenheit eines Integrationshelfers als Kontrolle oder als Eingeständnis, dass sie es alleine nicht schaffen. Sprich solche Gefühle offen an.
- Informationsfluss: Der Integrationshelfer braucht relevante Informationen über das Kind, die Gruppe und besondere Vorkommnisse. Gleichzeitig müssen Schweigepflicht und Datenschutz gewahrt bleiben. Regle, wer was wissen darf und muss.
Ehrlich gesagt: Die Zusammenarbeit funktioniert am besten, wenn du den Integrationshelfer so weit wie möglich in deine Teamstrukturen einbindest - Teamsitzungen, Elterngespräche (in Absprache mit dem Leistungserbringer), informelle Pausengespräche. Parallelwelten in einer Kindergruppe sind Gift für alle Beteiligten. Wie du neue Teammitglieder - ob festangestellt oder extern - strukturiert einarbeitest, erfährst du in unserem Artikel zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter in der Kita.
Dokumentation und Förderpläne
Als Leitung stellst du sicher, dass die pädagogische Arbeit mit dem Kind dokumentiert wird - und zwar abgestimmt zwischen deinem Team und dem Integrationshelfer.
- Förderpläne: In vielen Bundesländern ist die Erstellung von Förderplänen bei Kindern mit Eingliederungshilfe verpflichtend. Kläre, wer den Förderplan erstellt (in der Regel die pädagogische Fachkraft in Abstimmung mit dem Integrationshelfer und ggf. Therapeuten) und wie oft er fortgeschrieben wird
- Entwicklungsberichte: Für Verlängerungsanträge benötigst du aktuelle Berichte über den Entwicklungsstand des Kindes. Plane diese Berichte rechtzeitig ein - mindestens vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums
- Tagesnotizen: Kurze, regelmäßige Notizen über besondere Vorkommnisse, Fortschritte und Schwierigkeiten erleichtern sowohl die Förderplanung als auch die spätere Berichterstattung
Wenn du deine pädagogische Konzeption systematisch aufbauen oder aktualisieren möchtest - einschließlich eines Kapitels zu Inklusion und Zusammenarbeit mit externen Fachkräften - findest du in unserer Konzeptionsvorlage eine erprobte Struktur mit Leitfragen und Beispieltexten.
Elternkommunikation: Transparenz auf allen Seiten
Die Zusammenarbeit mit Eltern ist bei Kindern mit Integrationshilfe besonders vielschichtig - und betrifft nicht nur die Familie des betreffenden Kindes.
Eltern des Kindes mit Integrationshilfe
Diese Eltern navigieren oft durch ein System aus Ämtern, Gutachten, Bewilligungsbescheiden und Therapieterminen. Was sie von dir als Leitung brauchen:
- Regelmäßige Entwicklungsgespräche: Plane diese in kürzeren Abständen als bei anderen Kindern - idealerweise alle acht bis zwölf Wochen. Beziehe den Integrationshelfer und ggf. Therapeuten mit ein.
- Unterstützung bei Verlängerungsanträgen: Erinnere rechtzeitig daran, dass der Bewilligungszeitraum ausläuft. Bereite deine Kita-Stellungnahme proaktiv vor.
- Offene Kommunikation über Grenzen: Wenn die bewilligten Stunden nicht ausreichen oder der Integrationshelfer häufig ausfällt, sprich das an - gemeinsam mit den Eltern gegenüber dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger.
Alle anderen Eltern
Wir hören von Kita-Leitungen immer wieder, dass Eltern anderer Kinder fragen: „Warum bekommt dieses Kind eine Extra-Person?” Nimm solche Fragen ernst, ohne datenschutzrechtliche Grenzen zu überschreiten.
- Du darfst und musst nicht erklären, welche Diagnose ein Kind hat
- Du kannst allgemein erläutern, dass manche Kinder zusätzliche Unterstützung brauchen, um am Kita-Alltag teilhaben zu können
- Betone, dass die Integrationshilfe ein Gewinn für die gesamte Gruppe ist - eine zusätzliche erwachsene Person, die den Alltag begleitet
Häufige Fragen zur Integrationshilfe in der Kita
Können auch Kinder ohne formale Diagnose einen Integrationshelfer bekommen?
Laut BTHG steht nicht mehr allein die Diagnose im Vordergrund, sondern die tatsächliche Teilhabeeinschränkung. Dennoch verlangen die meisten Leistungsträger in der Praxis ein ärztliches Gutachten oder eine Stellungnahme des SPZ. Bei Kindern mit drohender Behinderung - also wenn eine Behinderung wahrscheinlich ist, aber noch nicht formal diagnostiziert - kann ebenfalls ein Anspruch bestehen. Lass dich in solchen Fällen von der EUTB beraten.
Was passiert, wenn der Integrationshelfer krank ist?
Das ist eine der häufigsten Praxisfragen - und eine der frustrierendsten. In der Regel ist der Leistungserbringer verpflichtet, eine Vertretung zu stellen. In der Praxis funktioniert das häufig nicht, weil schlicht keine Vertretungskraft verfügbar ist. Als Kita-Leitung stehst du dann vor der Frage, ob die Betreuung des Kindes auch ohne Integrationshilfe sichergestellt werden kann. Halte für diesen Fall eine Regelung bereit - in Absprache mit den Eltern und deinem Team.
Wie viele Stunden Integrationshilfe werden in der Regel bewilligt?
Das variiert stark - je nach Bundesland, Kommune und individuellem Bedarf. Üblich sind Bewilligungen zwischen 15 und 30 Wochenstunden für den Kita-Bereich. In einigen Fällen werden auch höhere Stundenkontingente bewilligt, etwa bei Kindern mit intensivem pflegerischen Bedarf.
Wer bezahlt den Integrationshelfer?
Die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger - das Jugendamt (bei seelischer Behinderung) oder der Eingliederungshilfeträger (bei körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung). Für die Eltern entstehen in der Regel keine Kosten für die Integrationshilfe selbst. Seit dem BTHG ist die Eingliederungshilfe zudem nicht mehr vom Einkommen und Vermögen der Eltern abhängig.
Kann die Kita einen Integrationshelfer ablehnen?
Grundsätzlich hast du als Einrichtung keine Mitsprache bei der Auswahl des Integrationshelfers durch den Leistungserbringer. Wenn es jedoch gravierende Probleme gibt - etwa wenn eine Person fachlich oder persönlich für die Arbeit in deiner Einrichtung nicht geeignet ist -, solltest du das Gespräch mit dem Leistungserbringer suchen. In letzter Konsequenz kannst du über deinen Träger die Situation eskalieren.
Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen: Was du tun kannst
Die Theorie klingt schlüssig - Antrag, Bewilligung, Integrationshelfer kommt, alles läuft. Die Praxis sieht oft anders aus. Bewilligungen kommen zu spät. Stundenkontingente reichen nicht. Der Integrationshelfer wechselt alle paar Monate. Oder es wird überhaupt keine geeignete Person gefunden.
Diese Probleme kannst du als Leitung nicht alleine lösen. Aber du kannst dokumentieren, kommunizieren und eskalieren:
- Dokumentiere systematisch, wenn bewilligte Leistungen nicht erbracht werden - Fehlzeiten des Integrationshelfers, reduzierte Stunden, fehlende Vertretung
- Kommuniziere proaktiv mit dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger. Schriftlich, sachlich, konkret. „Am 12. März, 15. März und 18. März war keine Integrationshilfe verfügbar. Das Kind konnte an diesen Tagen nicht am Morgenkreis und am Mittagessen in der Gruppe teilnehmen.”
- Beziehe deinen Träger ein, wenn du allein nicht weiterkommst. Inklusion ist eine gemeinsame Verantwortung - und dein Träger hat andere Eskalationsmöglichkeiten als du
- Nutze deinen Jahresplaner, um Fristen für Verlängerungsanträge, Entwicklungsberichte und Förderplangespräche systematisch im Blick zu behalten - damit nichts untergeht
Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit rechtlichen Anforderungen und Schutzkonzepten - insbesondere für Kinder mit besonderem Förderbedarf - empfehlen wir unseren ausführlichen Grundlagenartikel: Kinderschutzkonzept erstellen: Anleitung für Kita-Leitungen.
Integrationshelfer als Chance - wenn der Rahmen stimmt
Die Arbeit mit Integrationshelfern in der Kita ist anspruchsvoll. Sie erfordert Koordination, klare Kommunikation und die Bereitschaft, sich auf eine Zusammenarbeit einzulassen, die nicht in deine üblichen Teamstrukturen passt. Das kostet Zeit und Energie - beides Ressourcen, die in Kitas chronisch knapp sind.
Und trotzdem: Wenn die Rahmenbedingungen stimmen - genug Stunden, eine qualifizierte Person, eine gute Zusammenarbeit mit dem Leistungserbringer -, dann kann Integrationshilfe für alle Beteiligten ein Gewinn sein. Für das Kind, das am Kita-Alltag teilhaben kann. Für dein Team, das Entlastung und fachlichen Austausch erfährt. Und für alle anderen Kinder in der Gruppe, die von Anfang an lernen, dass Verschiedenheit normal ist.
Dein Beitrag als Leitung ist dabei nicht, alles selbst zu machen. Dein Beitrag ist, den Rahmen zu schaffen, in dem Inklusion gelingen kann - mit Struktur, mit Haltung und mit dem Mut, auch laut zu sagen, wenn dieser Rahmen nicht ausreicht.
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkreten Regelungen zur Eingliederungshilfe und zur Integrationshilfe in Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune erheblich. Für verbindliche Auskünfte zu Ansprüchen, Antragsverfahren und Finanzierung wende dich an dein zuständiges Jugendamt, den Eingliederungshilfeträger oder eine Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Quellenangaben
Gesetzliche Grundlagen:
- § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung. Volltext auf dejure.org
- §§ 90-150 SGB IX (Teil 2) - Eingliederungshilferecht nach dem Bundesteilhabegesetz. Volltext auf dejure.org
- § 22a Abs. 4 SGB VIII - Gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen. Volltext auf dejure.org
- Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Reformgesetz zur Eingliederungshilfe, stufenweises Inkrafttreten seit 2017. Übersicht auf bmas.de
Fachliche Orientierungshilfen:
- Lebenshilfe: Integrationshilfe in Kita und Schule - Informationen zu Anspruch, Beantragung und Leistungsumfang. lebenshilfe.de
- Aktion Mensch / Familienratgeber: Integrationshilfe - Überblick über Leistungen, Zuständigkeiten und Antragsverfahren. familienratgeber.de
- Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) - Kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. teilhabeberatung.de
- Paritätischer Gesamtverband: Kita-Bericht 2024 - Strukturelle Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung. der-paritaetische.de
Studien und Hintergrund:
Weitere Praxis-Beiträge
Themen, die für Kita-Leitungen jetzt relevant sind.
Kita-Alltag gestalten: Bildungsqualität im täglichen Tun
Kita-Alltag ist mehr als ein Stundenplan. Wie pädagogische Qualität im täglichen Tun entsteht, welche Studien das belegen und was Teams konkret ändern können.
Weiterlesen →
Portfolio in der Kita: Methoden, Vorlagen und Praxis-Tipps
Portfolio in der Kita gestalten: Methoden, Aufbau, Vorlagen und Praxis-Tipps für Kita-Leitungen. Lerngeschichten, Fotodokumentation und Elternbeteiligung.
Weiterlesen →
Kamishibai Kita: Anleitung & Geschichten
Kamishibai in Kita und Krippe einsetzen: Praxisanleitung, Geschichten-Empfehlungen, Preisvergleich der besten Erzähltheater und DIY-Bauanleitung für das Kamishibai.
Weiterlesen →