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Checkliste Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
Diese kostenlose Checkliste hilft deinem Team, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung strukturiert zu bearbeiten: von der ersten Beobachtung über das interne Vier-Augen-Prinzip und die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bis zu den nächsten Schritten. Sie unterstützt Beobachtung, Dokumentation und interne Abstimmung - sie ist kein Diagnose-Instrument und ersetzt keine Rechtsberatung.
- 2-seitiges PDF
- Orientiert an § 8a SGB VIII
- Sofort einsatzbereit
Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
Gewichtige Anhaltspunkte bedeuten zunächst einen Verdacht, den Fachkräfte nach § 8a SGB VIII einschätzen müssen. Eine Kindeswohlgefährdung im familienrechtlichen Sinn setzt eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes voraus. Einzelne Beobachtungen stellen das noch nicht fest. Die Aufgabe der Kita ist, konkrete Wahrnehmungen sachlich zu dokumentieren und das vereinbarte Verfahren zur Gefährdungseinschätzung einzuleiten. Bei unmittelbarer Gefahr gelten die festgelegten Notfall- und Meldewege ohne Aufschub.
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Was du bekommst
- Schritt 1: Erste Wahrnehmung dokumentieren - Datum, konkrete Beobachtungen, keine Diagnosen
- Schritt 2: Akute Gefahr prüfen - Ja/Nein-Fragen zu unmittelbarer Gefahr für das Kind
- Schritt 3: Internes Vier-Augen-Prinzip mit Leitung und zweiter Fachkraft
- Schritt 4: Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) beratend einbeziehen
- Schritt 5: Elterngespräch vorbereiten - soweit es den Schutz des Kindes nicht gefährdet
- Schritt 6: Nächste Schritte festlegen - Verantwortliche, Fristen, Meldung ans Jugendamt
Woran sich die Checkliste orientiert (§ 8a SGB VIII)
- Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung sammeln und dokumentieren
- Gefährdungseinschätzung durch die Fachkräfte der Einrichtung (Vier-Augen-Prinzip als Praxisstandard)
- Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) beratend hinzuziehen (§ 8a Abs. 4 SGB VIII)
- Erziehungsberechtigte und Kind einbeziehen, soweit der wirksame Schutz nicht in Frage gestellt wird
- Das Jugendamt informieren, wenn die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann
Wichtiger Hinweis
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe für Beobachtung, Dokumentation und interne nächste Schritte. Sie ist kein Diagnose-Instrument und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind § 8a SGB VIII, euer Trägerverfahren, die landesspezifischen Vorgaben und euer Schutzkonzept. Bei unmittelbarer Gefahr für ein Kind: Leitung und Träger informieren und das Jugendamt oder den Notruf einschalten.
Du willst das Verfahren und die Rechtsgrundlagen im Zusammenhang verstehen? Im Kinderschutzkonzept-Guide ordnen wir § 8a, Meldeketten und die Rolle der IseF ein. Eine kompakte Umsetzung findest du in der Anleitung Kinderschutzkonzept erstellen: Schritt für Schritt.
Aus der Checkliste wird noch kein Schutzkonzept. Wer das gesetzlich geforderte Konzept nach § 45 SGB VIII trägertauglich aufbauen will (Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Beschwerdeverfahren, Notfallplan), kommt schneller ans Ziel mit dem Kinderschutzkonzept-Generator.
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