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Checkliste Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
Diese kostenlose Checkliste hilft deinem Team, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung strukturiert zu bearbeiten: von der ersten Beobachtung über das interne Vier-Augen-Prinzip und die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bis zu den nächsten Schritten. Sie unterstützt Beobachtung, Dokumentation und interne Abstimmung - sie ist kein Diagnose-Instrument und ersetzt keine Rechtsberatung.
- 2-seitiges PDF
- Orientiert an § 8a SGB VIII
- Sofort einsatzbereit
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Was du bekommst
- Schritt 1: Erste Wahrnehmung dokumentieren - Datum, konkrete Beobachtungen, keine Diagnosen
- Schritt 2: Akute Gefahr prüfen - Ja/Nein-Fragen zu unmittelbarer Gefahr für das Kind
- Schritt 3: Internes Vier-Augen-Prinzip mit Leitung und zweiter Fachkraft
- Schritt 4: Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) beratend einbeziehen
- Schritt 5: Elterngespräch vorbereiten - soweit es den Schutz des Kindes nicht gefährdet
- Schritt 6: Nächste Schritte festlegen - Verantwortliche, Fristen, Meldung ans Jugendamt
Woran sich die Checkliste orientiert (§ 8a SGB VIII)
- Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung sammeln und dokumentieren
- Gefährdungseinschätzung durch die Fachkräfte der Einrichtung (Vier-Augen-Prinzip als Praxisstandard)
- Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) beratend hinzuziehen (§ 8a Abs. 4 SGB VIII)
- Erziehungsberechtigte und Kind einbeziehen, soweit der wirksame Schutz nicht in Frage gestellt wird
- Das Jugendamt informieren, wenn die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann
Wichtiger Hinweis
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe für Beobachtung, Dokumentation und interne nächste Schritte. Sie ist kein Diagnose-Instrument und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind § 8a SGB VIII, euer Trägerverfahren, die landesspezifischen Vorgaben und euer Schutzkonzept. Bei unmittelbarer Gefahr für ein Kind: Leitung und Träger informieren und das Jugendamt oder den Notruf einschalten.
Du willst das Verfahren und die Rechtsgrundlagen im Zusammenhang verstehen? Im Kinderschutzkonzept-Guide ordnen wir § 8a, Meldeketten und die Rolle der IseF ein. Eine kompakte Umsetzung findest du in der Anleitung Kinderschutzkonzept erstellen: Schritt für Schritt.
Aus der Checkliste wird noch kein Schutzkonzept. Wer das gesetzlich geforderte Konzept nach § 45 SGB VIII trägertauglich aufbauen will (Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Beschwerdeverfahren, Notfallplan), kommt schneller ans Ziel mit dem Kinderschutzkonzept-Generator.
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