Bayern · Orientierung für Kita-Leitungen

Sprachstandserhebung Bayern: Ablauf für Kitas

Eine Einladung zum Sprachscreening liegt vor, während dein Team den Sprachstand längst beobachtet. Für den nächsten Schritt zählt, welches Verfahren gemeint ist und welches Dokument die Schule braucht.

Fachlich geprüft am · Kita-Zentrale-Team

Welches Kind gehört in welchen Ablauf?

Prüfe zuerst den Besuch der Einrichtung, das Ergebnis der Kita-Beobachtung und mögliche andere Erklärungen. Eine Einladung einfach unbeantwortet zu lassen, ersetzt keinen dieser Schritte. Die Eltern klären die Teilnahme mit der zuständigen Grundschule.

Situation, Dokument und nächster Schritt
SituationWas jetzt zu tun istWer handelt?
Bayerische staatlich geförderte Kita; kein erhöhter Förderbedarf im DeutschenAmtliche Kita-Erklärung ausstellen und den Eltern aushändigen. Die Erklärung muss bei der Schule ankommen.Träger/Kita stellt aus; Eltern reichen ein.
Kita-Beobachtung zeigt erhöhten FörderbedarfKeine Erklärung über fehlenden Förderbedarf ausstellen. Förderung besprechen; grundsätzlich folgt BaSiS, sofern kein anderer Ausnahmeweg greift.Kita berät; Schule führt das Screening durch.
Keine Kita oder keine staatlich geförderte KitaDer Befreiungsweg über diese Kita steht nicht zur Verfügung. Grundsätzlich BaSiS; andere anerkannte Erklärungen oder Ausnahmen gesondert prüfen.Eltern und Sprengelgrundschule.
SVE, HPT oder logopädische TherapieDie passende Einrichtung bzw. Praxis prüft ihre Erklärung. Therapie allein ist keine ausreichende Aussage über alle gesetzlichen Voraussetzungen.Einrichtung/Praxis stellt aus; Eltern legen der Schule vor.
Schulischer Bescheid über Besuchs- und SprachförderpflichtAufnahme und Vorkurs organisieren; die dafür bestimmte Aufnahmebestätigung ausstellen.Träger/Kita und Eltern, in Abstimmung mit der Schule.

Grundlagen: Art. 37 Abs. 3 BayEUG, Art. 11 Abs. 3 Satz 3 BayKiBiG und KM-Verfahrenshinweise. Die einzelnen Ausnahmebedingungen stehen weiter unten.

SISMIK, SELDAK oder BaSiS?

SISMIK und SELDAK beruhen auf pädagogischer Beobachtung. Dein Team beurteilt die Sprache des Kindes in vertrauten Alltagssituationen. BaSiS ist dagegen das Bayerische Screening des individuellen Sprachstands, das die Schule durchführt. Ein selbst erstellter Beobachtungsbogen ersetzt das vorgeschriebene Instrument nicht.

  • SISMIK: Sind beide Eltern nichtdeutschsprachiger Herkunft, verlangt die Verordnung den zweiten Teil des SISMIK-Bogens zur sprachlichen Kompetenz im Deutschen.
  • SELDAK: Ist mindestens ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft, nennt die Verordnung SELDAK; der Bogen darf auch in Auszügen verwendet werden.
  • BaSiS: Das schulische Ergebnis ist die Grundlage für eine mögliche verbindliche Anordnung. Die Kita-Beobachtung bleibt für ihre pädagogische Arbeit bedeutsam.

Nutze die Originalinstrumente und Auswertungshinweise des IFP. Die Zuordnung folgt § 5 Abs. 2 AVBayKiBiG; sie ist keine Bewertung des Werts einer Familiensprache. Für die anschließende pädagogische Arbeit findest du Ideen in unserem Beitrag zur alltagsintegrierten Sprachförderung.

Dein Kita-Ablauf bis 31. Januar

Die Erhebung gehört in die erste Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor dem Beginn der Schulpflicht. Das mögliche Verschieben im Einschulungskorridor oder eine Zurückstellung wird dabei nicht vorweggenommen. Maßgeblich ist die reguläre Erfassung nach Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayEUG.

  1. Die betroffenen Kinder zuordnen. Stimme im Team ab, wer die Beobachtung verantwortet. Kläre unklare Einschulungsfälle frühzeitig mit der Schule, statt allein aus dem gewünschten Einschulungstermin der Eltern zu planen.
  2. Beobachten und auswerten. Wähle das passende Originalinstrument und arbeite mit dessen Auswertungshinweisen. Die Erhebung muss spätestens am 31. Januar des jeweiligen Kindergartenjahres abgeschlossen sein.
  3. Das Ergebnis mit den Eltern besprechen. Erkläre, welche Beobachtungen hinter der Einschätzung stehen und welche Unterstützung du empfiehlst. Die laufende Elterninformation endet nicht mit dem Ausfüllen des Bogens.
  4. Die richtige Erklärung ausgeben. Besteht kein erhöhter Förderbedarf im Deutschen, stellt der Träger die schriftliche Erklärung ebenfalls bis zum 31. Januar aus. Bei erhöhtem Bedarf wird diese Erklärung nicht ausgestellt.

Die Eltern reichen die Erklärung laut Kultusministerium im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie bei der zuständigen Schule ein. Eine einfache Kopie genügt nicht. Besprich bei der Übergabe ausdrücklich, dass das Dokument zur Schule gehört. KM-Hinweise zur Vorlage

Was die Schule entscheidet und was du danach bestätigst

Das schulische Screening soll nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GrSO zwischen Februar und März des Jahres vor Beginn der Schulpflicht stattfinden. Ort und Zeit kommen von der Schulleitung. Für die Familie ist daher die konkrete Einladung maßgeblich.

Ergibt BaSiS einen entsprechenden Förderbedarf, verpflichtet die Schule das Kind zum Besuch einer staatlich geförderten Kita mit integriertem Vorkurs ab Beginn des letzten Kindergartenjahres bis zur Einschulung. Die gesetzliche Mindestbuchungszeit liegt dabei über drei Stunden täglich. Die Anordnung und ihre Ausnahmen ergeben sich aus Art. 37 Abs. 3 Sätze 4 und 5 BayEUG. Eine Empfehlung deiner Kita ist noch kein solcher Bescheid.

Nach der Aufnahme ist die Aufnahmebestätigung nötig. Sie bestätigt auch, dass der Träger von der auferlegten Besuchs- und Sprachförderpflicht Kenntnis genommen hat. Sie ist ein anderes Dokument als die Erklärung über fehlenden Förderbedarf. Art. 15 Abs. 2 Satz 5 BayKiBiG

Die Eltern legen die Bestätigung der Schule unverzüglich vor. Findet sich trotz zumutbarer Bemühungen kein Platz, sieht die GrSO einen entsprechenden Nachweis spätestens bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres vor. Verweise betroffene Familien zur Klärung an die zuständige Schule; eine Kita kann keinen noch fehlenden Platz bestätigen. § 2 Abs. 1 Satz 8 GrSO

Auch ohne schulische Anordnung können Kinder mit besonderem sprachlichem Förderbedarf im Deutschen in den Vorkurs aufgenommen werden. Ein abweichendes schulisches Ergebnis beendet daher nicht automatisch deine pädagogische Förderplanung. Art. 15 Abs. 2 Satz 4 BayKiBiG

Amtliche Formulare statt eigener Testbögen

Beginne mit dem Zweck des Dokuments. Erklärung, Aufnahmebestätigung, Beobachtungsbogen und Einwilligung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Das passende Dokument finden
DokumentZweck und AusstellerAmtlicher Zugang
Erklärung der staatlich geförderten Kindertageseinrichtung zur Vorlage bei der SprengelgrundschuleKein erhöhter Förderbedarf im Deutschen; Ausstellung durch Träger/Kita, Weitergabe durch die Eltern.KiBiG.web. Die Bereitstellung ist im StMAS-Newsletter 569 beschrieben. Bitte euren zuständigen KiBiG.web-Zugang nutzen.
Bestätigung nach Art. 15 Abs. 2 Satz 5 BayKiBiGAufnahme nach auferlegter Besuchs- und Sprachförderpflicht; Kenntnisnahme durch den Träger.Ebenfalls KiBiG.web. Bei Zugangsfragen hilft die zuständige Aufsichtsbehörde.
SISMIK-/SELDAK-KurzversionBeobachtung und Einschätzung in der Kita.IFP: Formulare aus Modul C im Einzelabruf
Einwilligung der ErziehungsberechtigtenFachdialog zwischen Kita und Schule im beschriebenen Umfang.IFP: Einwilligung im Formularbereich
Erklärung der Praxis für LogopädieAusstellung durch die Praxis. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.Offizielles KM-Formular, PDF
BaSiS-BeispielaufgabenEinblick in das schulische Screening, kein vollständiger Testbogen.Offizielle Beispielaufgaben, PDF

Die aktuellen Kita-Formulare erhältst du über KiBiG.web oder eure Aufsichtsbehörde. Wenn dein Team nur einen älteren Schul-Download findet, fordere dort die aktuelle amtliche Fassung an.

Das IFP weist außerdem darauf hin, dass Teile seiner älteren organisatorischen Handreichung in Modul A durch die Gesetzesänderungen überholt sind. Für die aktuelle Zuständigkeit orientierst du dich an den geltenden Normen und den aktuellen Ministeriumshinweisen. IFP-Hinweis zur Überarbeitung

Sonderfälle: Logopädie, Umzug und Einschulung

Logopädie ist ein eigener Erklärungsweg

Art. 37 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 BayEUG verlangt eine logopädische Therapie wegen einer Sprachentwicklungsstörung und keinen darüber hinausgehenden Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprachkenntnisse. Das verlinkte Praxisformular bestätigt die Therapie; es bildet diese zusätzliche gesetzliche Bedingung nicht ausdrücklich ab. Verweise die Eltern deshalb an Praxis und Schule zur Prüfung des passenden Wegs. Deine Kita stellt die Praxis-Erklärung nicht aus. Ein allgemeines kinderärztliches Attest ist nach den KM-Hinweisen kein Ersatz.

SVE, HPT, Behinderung oder Mutismus

Bei Betreuung wegen sonderpädagogischen Förderbedarfs oder einer Behinderung in einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) oder Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) gibt es die Erklärung dieser Einrichtung. Für andere Fälle mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf beschreibt das KM die Klärung anhand von Nachweisen durch die Schulleitung. Bei Mutismus ist die Diagnose gegenüber der Schule zu belegen. Eine eigene Befreiungszusage deiner Kita ersetzt diese Prüfung nicht. Gesetzliche Einrichtungserklärungen · Weitere Ausnahmen

Umzug, Zuzug und Kita-Wechsel

Eine Erklärung einer bayerischen staatlich geförderten Kita gilt nach den KM-Hinweisen bayernweit. Bei einem Umzug informieren die Eltern die bisherige und die neue zuständige Schule. Eine Erklärung aus einer nicht-bayerischen Kita ersetzt diesen bayerischen Erklärungsweg nicht. Bei spätem Zuzug klärt die neue Sprengelgrundschule das weitere Verfahren. Geh nicht davon aus, dass die Pflicht durch einen verstrichenen regulären Termin entfällt. KM-Hinweise zu Umzug und Zuzug

Korridor und vorzeitige Einschulung

Für Korridorkinder bleibt die reguläre Sprachstandserhebung vorgesehen. Möchten Eltern ihr Kind vorzeitig einschulen, ist die Schule der richtige Ansprechpartner für das Vorgehen. Aus der regulären Kohortenregel lässt sich für ein Antragskind kein eigener, hier verifizierter Einladungstermin ableiten. Art. 37 BayEUG

So dürfen Kita und Schule Informationen austauschen

Unterscheide den Weg des Dokuments vom fachlichen Austausch über das Kind:

  • Kita zur Schule: Informationen über das Kind dürfen nur mit Einverständnis der Eltern oder durch die Eltern weitergegeben werden. Nutze für den Fachdialog die amtliche Einwilligung und beachte deren konkreten Umfang. § 2 Abs. 1 Satz 7 GrSO
  • Schule zur Vorkurs-Kita: Bei festgestelltem Sprachförderbedarf übermittelt die Schule das Ergebnis an die staatlich geförderte Kita, in der der integrierte Vorkurs stattfindet. Das ist kein allgemeiner Zugang jeder Kita zu schulischen Unterlagen. § 2 Abs. 1 Satz 6 GrSO
  • Bekannter Verstoß gegen eine Anordnung: Der Träger meldet Verstöße gegen die ihm bekannte Besuchs- und Sprachförderpflicht unverzüglich an die Schule, die sie angeordnet hat. Diese besondere Meldepflicht ist vom freiwilligen Fachdialog zu unterscheiden. Art. 15 Abs. 2 Satz 6 BayKiBiG

Unsere organisatorische Empfehlung: Halte intern fest, welches Dokument wann an die Eltern ausgegeben wurde und wer offene Rückfragen klärt. Sammle dafür keine zusätzlichen Diagnosen ohne geklärten Zweck und zulässigen Datenweg.

Elterngespräch und Leitungs-Prüfliste

Erkläre Beobachtung und schulischen Termin getrennt. So wird aus einer Empfehlung deiner Kita keine vermeintliche schulische Entscheidung.

„Wir haben die Sprachentwicklung Ihres Kindes mit dem dafür vorgesehenen Beobachtungsbogen eingeschätzt. Wir besprechen mit Ihnen das Ergebnis und den nächsten Schritt. Wenn Sie von uns die schriftliche Erklärung für die Schule erhalten, geben Sie diese bitte dort ab. Andernfalls klären Sie mit der Schule den Screeningtermin oder eine andere anerkannte Ausnahme.“

Redaktionelle Gesprächsformulierung, kein amtlicher Vordruck. Passe sie an den tatsächlich festgestellten Fall an.

  • Betroffene Kinder und unklare Einschulungsfälle sind zugeordnet.
  • Verantwortliche Fachkraft, Originalbogen und Auswertungshinweise stehen fest.
  • Beobachtung, Elterngespräch und gegebenenfalls Erklärung sind vor der Frist eingeplant.
  • Die Eltern kennen Dokument, Empfänger und zulässige Vorlageform.
  • Aufnahmebestätigung und fehlender Förderbedarf werden nicht verwechselt.
  • Einwilligungsweg, schulische Anordnung und zuständige Kontaktperson sind geklärt.

Für die Personalplanung findest du auf unserer Bayern-Seite zum Betreuungsschlüssel den dazugehörigen Rechner und die Einordnung der Landesvorgaben.

Quellen und Rechtsstand

Geprüft am 9. September 2026. Gesetze und Verordnungen sind die rechtliche Grundlage; Ministeriums- und IFP-Hinweise erklären den Vollzug. Historische Rundschreiben belegen keinen neuen Jahreskalender.

  1. Art. 37 BayEUG: Vollzeitschulpflicht und SprachstandserhebungGesetz, Bayern.Recht
  2. § 2 GrSO: Sprachstandserhebung, Förderung und AnmeldungVerordnung, Bayern.Recht
  3. § 5 AVBayKiBiG: Sprachliche Bildung und SprachstandserhebungenVerordnung, Bayern.Recht
  4. Art. 11 BayKiBiG: Elterninformation und schriftliche ErklärungGesetz, Bayern.Recht
  5. Art. 15 BayKiBiG: Zusammenarbeit, Aufnahmebestätigung und MeldungGesetz, Bayern.Recht
  6. Sprachstandserhebung vor der Einschulung: Fragen und AntwortenBayerisches Kultusministerium, amtliche Verfahrensinformation
  7. Newsletter 569: Die beiden Kita-Formulare in KiBiG.webStMAS, amtlicher Vollzugshinweis vom 15. Mai 2025, PDF
  8. Newsletter 581: Sprachstandserhebung und VorkursStMAS, amtlicher Vollzugshinweis vom 11. Dezember 2025, damaliger Erhebungszyklus, PDF
  9. Vorkurs Deutsch: Originalinstrumente, Einwilligung und FachinformationenIFP, amtliche fachliche Handreichung und Formularzugang

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachliche Diagnostik. Kläre Einzelfälle mit der zuständigen Grundschule, deinem Träger oder der Aufsichtsbehörde.