Wer zählt als Fachkraft in Brandenburg? Kita-Personalverordnung Brandenburg

Kita-Personalverordnung Brandenburg (KitaPersV) vom 25.10.2023

Brandenburg hat seine Kita-Personalverordnung (KitaPersV) zum 30. Oktober 2023 grundlegend neu gefasst. Sie ersetzt die alte Stammverordnung von 1993 und ist der zentrale Rahmen für die Frage, wer als pädagogisches Personal in einer Brandenburger Kita arbeiten darf. Die Verordnung folgt einer klaren Vier-Stufen-Systematik (§§ 9 bis 12) - die Kataloge sind abschließend.

Die Personalbemessung selbst läuft über § 10 KitaG Brandenburg in Verbindung mit dem MBJS-Personalrechner (offizielle Berechnungshilfe für die Betriebserlaubnis). Brandenburg hat alle Betreuungskräfte an Mindestanforderungen gebunden: Vollendung des 18. Lebensjahres, Deutsch B2 (wenn kein deutscher Schulabschluss vorliegt), abgeschlossene Berufsausbildung und soziale Kernkompetenzen (§ 7 Abs. 2 KitaPersV).

Wer zählt als Fachkraft in Brandenburg?

Folgende Berufsabschlüsse gelten in Brandenburg als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der Kita-Personalverordnung Brandenburg (KitaPersV):

  • Originäre pädagogische Fachkräfte (§ 9 KitaPersV): Staatlich anerkannte Erzieher:innen, Kindheitspädagog:innen, Sozialpädagog:innen mit Schwerpunkt Kindheit; Hochschul-/Berufsakademie-Absolvent:innen "Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit"; Erzieher:innen für 0-10-Jährige; in U3 und bei Kindern mit Behinderung auch Kinderkrankenpfleger:innen.
  • Päd. Fachkräfte mit anderen Berufsqualifikationen (§ 10 KitaPersV): z. B. FH-Sozialpädagog:innen ohne Kindheits-Schwerpunkt, Heilerziehungspfleger:innen. Pflicht: 100 Unterrichtseinheiten ergänzende Qualifizierung im 1. Jahr (tätigkeitsbegleitend möglich).
  • Päd. Fachkräfte mit auf Antrag bestätigter Qualifikation (§ 11 KitaPersV): Einzelfall-Anerkennung beim Landesjugendamt.

Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte

Ergänzungskräfte sind in Brandenburg alle übrigen Betreuungskräfte ohne den Fachkraft-Status nach §§ 9 bis 11 KitaPersV (§ 12 KitaPersV). Der "Drittkraft"-Begriff wird nicht verwendet - die Begrifflichkeit ist binär: Fachkraft oder Ergänzungskraft. Auch für Ergänzungskräfte gelten die Mindestanforderungen aus § 7 Abs. 2 KitaPersV (Volljährigkeit, Sprachniveau, abgeschlossene Berufsausbildung).

Mindestfachkraftquote in Brandenburg

Die KitaPersV definiert keine prozentuale Quote, sondern strukturiert über die abschließenden Personalkataloge der §§ 9 bis 12. Die Personalbemessung folgt § 10 KitaG (VZÄ pro Kinderzahl, gestaffelt nach Alter und Betreuungsumfang). Aktuell gelten Schlüssel von 1:4,25 (U3) und 1:10 (Ü3) - der Schritt auf 1:4 wurde von August 2025 auf Januar 2027 verschoben.

Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Der zentrale Quereinstiegs-Hebel ist § 10 KitaPersV: FH-Sozialpädagog:innen ohne Kindheits-Schwerpunkt und Heilerziehungspfleger:innen können sofort als Fachkraft tätig werden, müssen aber im ersten Jahr die 100-stündige Pflichtqualifizierung absolvieren (tätigkeitsbegleitend möglich). Bei abweichenden Qualifikationen läuft die Anerkennung über § 11 KitaPersV (Einzelfallprüfung beim Landesjugendamt). Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Für Erzieher:innen das Staatliche Schulamt Cottbus; für Sozialpädagog:innen / Sozialarbeiter:innen das LASV (Landesamt für Soziales und Versorgung). Beratung: IQ-Netzwerk Brandenburg.

Tipp für Kita-Leitungen in Brandenburg

Wenn du Heilerziehungspfleger:innen oder FH-Sozialpädagog:innen einstellst, plane die 100 UE Pflichtqualifizierung gleich beim Onboarding ein und nutze tätigkeitsbegleitende Angebote - das verkürzt die Übergangszeit, in der Mitarbeiter:innen unter Auflagen arbeiten.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.

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