Wer zählt als Fachkraft in Niedersachsen? §§ 9, 11 NKiTaG + DVO-NKiTaG

§§ 9, 11 NKiTaG + DVO-NKiTaG (Drittkraft-Regelung)

Niedersachsen ist das einzige Bundesland mit einem offiziellen "Drittkraft"-Begriff. Das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) in Verbindung mit der DVO-NKiTaG regelt die drei Personalkategorien: Fachkraft, pädagogische Assistenzkraft (ehemals "Ergänzungskraft") und Drittkraft (§ 11 Abs. 2 NKiTaG).

Niedersachsen führt den Drittkraft-Status seit Kindergartenjahr 2023/2024 in einem 5-Stufen-Plan ein. Die Stufen 1 und 2 sind gesetzlich verankert; Stufe 1 läuft bereits. Ab August 2025 gilt zusätzlich: in Krippengruppen ab 11 Kindern wird eine dritte Fachkraft verpflichtend - eine echte gesetzliche Neuerung, nicht nur ein Drittkraft-Status.

Wer zählt als Fachkraft in Niedersachsen?

Folgende Berufsabschlüsse gelten in Niedersachsen als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der §§ 9, 11 NKiTaG + DVO-NKiTaG (Drittkraft-Regelung):

  • Staatlich anerkannte Erzieher:innen (§ 9 Abs. 2 NKiTaG)
  • Kindheitspädagog:innen, Sozialpädagog:innen
  • Einschlägige Hochschulabschlüsse (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 NKiTaG)
  • Andere staatlich anerkannte päd. Abschlüsse oder gleichwertige Ausbildungen: Einzelfall-Anerkennung durch das Landesjugendamt (§ 9 Abs. 4)

Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte

Niedersachsen unterscheidet zwei Personenkategorien unterhalb der Fachkraftnorm: (1) Pädagogische Assistenzkraft (§ 9 Abs. 3 NKiTaG, ehemals "Ergänzungskraft") - typisch sozialpädagogische Assistent:innen, Studierende nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 ohne Berufserfahrung, Sozialassistent:innen sowie Spielkreisleitungen mit Bestandsschutz. (2) Dritte Kraft / Drittkraft (§ 11 Abs. 2 NKiTaG) - eine zusätzliche Person über die Mindestbesetzung hinaus, die nicht Fach- oder Assistenzkraft sein muss; etwa Auszubildende. In Stufe 1 sind das mindestens 15 zusätzliche Stunden über Auszubildende oder Sozialassistent:innen pro Gruppe.

Mindestfachkraftquote in Niedersachsen

Keine prozentuale Quote, sondern absolute Mindestbesetzung pro Gruppe nach § 11 NKiTaG: mindestens 2 Fachkräfte je Gruppe während der Kernzeit plus die schrittweise eingeführte Drittkraft. Ab August 2025 gilt zusätzlich die Pflicht zu einer dritten Fachkraft in Krippengruppen ab 11 Kindern - eine echte Stellenanforderung, kein Drittkraft-Status.

Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Quereinstieg in Niedersachsen läuft über § 9 Abs. 4 NKiTaG: Bei abweichenden Qualifikationen erteilt das Landesjugendamt im Einzelfall den Fachkraft- oder Assistenzkraftstatus für andere staatlich anerkannte pädagogische Abschlüsse oder gleichwertige Ausbildungen. Eine pauschale Pflichtfortbildung in Stunden gibt es nicht. Für integrative Gruppen gilt zusätzlich die 2. DVO-KiTaG: heilpädagogische Fachkraft + sozialpädagogische Fachkraft + Drittkraft als Standardbesetzung. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: RLSB Lüneburg (Erzieher:innen, SPA, Pflegeassistenz).

Tipp für Kita-Leitungen in Niedersachsen

Plane die ab August 2025 verpflichtende dritte Fachkraft in Krippengruppen ab 11 Kindern frühzeitig ein. Die Vorlaufzeit für Stellenbesetzungen beträgt aktuell 6 bis 12 Monate. Wenn deine Krippengruppe an der Grenze von 10/11 Kindern liegt, lohnt sich auch ein Check, ob eine Reduktion auf 10 Kinder die Personalfrage entlastet.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.

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