Wer zählt als Fachkraft in Sachsen? Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte
Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO)
In Sachsen regelt die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) vom 20.09.2010 (zuletzt wesentlich geändert am 08.12.2020) gemeinsam mit § 6 und § 12 SächsKitaG, wer als pädagogische Fachkraft auf den Personalschlüssel angerechnet wird. Die Verordnung definiert in § 1 abschließend, welche Berufsabschlüsse eingesetzt werden dürfen, und unterscheidet zwischen Fachkräften und Assistenzkräften.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 wurde der Krippen- und Kindergartenschlüssel reformiert (1 VZÄ je 4,6064 Krippenkinder bzw. 1 VZÄ je 10,5244 Kindergartenkinder seit 1. August 2025). Die Personalkategorien selbst bleiben unverändert. Für Quereinsteiger:innen ist § 5a SächsQualiVO der zentrale Hebel: Er erlaubt den Einsatz im Personalschlüssel parallel zu einer berufsbegleitenden Teilzeitausbildung.
Wer zählt als Fachkraft in Sachsen?
Folgende Berufsabschlüsse gelten in Sachsen als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO):
- Staatlich anerkannte Erzieher:innen (Fachschule für Sozialpädagogik)
- Lehramtsbefähigung "Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen mit Fachrichtung Sozialpädagogik"
- Diplom oder Bachelor der Erziehungswissenschaft / Pädagogik in der Studienrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik
- Diplom oder Bachelor der Rehabilitationspädagogik, Sozialarbeit, Heilpädagogik
- Logopäd:innen / Sprachheilpädagog:innen (nur in Einrichtungen mit Sprachförder-Konzept)
- Bestandsschutz: Personen, die am 29.12.2020 bereits als Fachkraft tätig waren, behalten ihren Status.
Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte
Sachsen verwendet den Begriff Assistenzkraft (§ 12 Abs. 2 Satz 2 SächsKitaG, präzisiert in der SächsQualiVO). Assistenzkräfte sind Personen mit förderlicher Berufsqualifikation und werden ergänzend zu Fachkräften vor allem in Krippen eingesetzt. Den international verbreiteten "Drittkraft"-Begriff kennt Sachsen nicht. Für Leitungstätigkeiten gelten zusätzliche Anforderungen nach § 2 SächsQualiVO: Bis 70 Plätze sind alle Fachkraft-Qualifikationen nach § 1 zugelassen, ab 70 Plätzen nur die höheren Qualifikationsstufen.
Mindestfachkraftquote in Sachsen
Die SächsQualiVO definiert keine prozentuale Mindestfachkraftquote. Die Personalbemessung erfolgt direkt über § 12 SächsKitaG: 1 VZÄ je 4,6064 Krippenkinder (Übergangsregelung bis Juli 2026 nach § 23, ab August 2026 endgültig 1 VZÄ je 4,5014), 1 VZÄ je 10,5244 Kindergartenkinder. Für den Hortbereich gilt 1 VZÄ je 20,4730 Kinder. Zusätzlich besteht ein separates Leitungsdeputat von 1 VZÄ je 10 Fachkraft-VZÄ.
Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Quereinstieg in Sachsen ist über § 5a Abs. 1 SächsQualiVO geregelt: Bewerber:innen können im Personalschlüssel parallel zur berufsbegleitenden Teilzeitausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher:in eingesetzt werden. Eine pauschale Pflichtfortbildung in Stunden gibt es nicht; die Anerkennung läuft über den abschließenden Katalog § 1 SächsQualiVO oder eine Einzelfallprüfung. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: zuständig ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt; kostenlose Beratung über das IQ-Netzwerk Sachsen. Fortbildungspflicht: jährlich, für Fachberater:innen mindestens 40 Stunden.
Tipp für Kita-Leitungen in Sachsen
Wenn du eine:n Quereinsteiger:in einstellen willst, prüfe zuerst den abschließenden Katalog in § 1 SächsQualiVO. Passt der Abschluss nicht direkt, kommt § 5a SächsQualiVO mit berufsbegleitender Erzieher-Teilzeitausbildung in Frage - die Person kann sofort im Dienstplan zählen, während sie die staatliche Anerkennung erwirbt.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.
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