Wer zählt als Fachkraft in Schleswig-Holstein? § 2 KitaVO Schleswig-Holstein
§ 2 KitaVO Schleswig-Holstein (in Kraft seit 01.01.2025)
Schleswig-Holstein hat zum 1. Januar 2025 das KiTaG grundlegend reformiert und in § 2 KitaVO eine neue, vereinfachte Personalsystematik eingeführt. Statt starrer Gruppenstrukturen gilt jetzt ein flexibler Anstellungsschlüssel, der Einrichtungen mehr Gestaltungsspielraum gibt.
Die Reform unterscheidet binär zwischen Fachkraft (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KitaVO) und weiterer Kraft (Nr. 2). Den "Drittkraft"-Begriff oder eine eigene Ergänzungskraft-Kategorie kennt SH nicht. Zusätzlich wurde die Dokumentationspflicht reduziert: Tägliche Anwesenheitslisten sind seit 1. Januar 2025 nicht mehr vorgeschrieben.
Wer zählt als Fachkraft in Schleswig-Holstein?
Folgende Berufsabschlüsse gelten in Schleswig-Holstein als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der § 2 KitaVO Schleswig-Holstein (in Kraft seit 01.01.2025):
- Kindheitspädagog:innen, Sozialpädagog:innen
- Erzieher:innen, Heilpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen mit staatlicher Anerkennung
- Vergleichbare Qualifikationen (Ausnahmen über § 2 KitaVO)
- Sonderregelungen für Elterninitiativen möglich
Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte
Schleswig-Holstein nennt Personen unterhalb der Fachkraftnorm "weitere Kraft" (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 KitaVO) - typisch sind sozialpädagogische Assistent:innen (SPA) und Kinderpfleger:innen. Der Personalbestand ist binär: Fachkraft oder weitere Kraft. Den "Drittkraft"-Begriff kennt SH nicht.
Mindestfachkraftquote in Schleswig-Holstein
SH definiert keine prozentuale Quote, sondern eine harte Anwesenheitsregel: Mindestens eine qualifizierte Fachkraft muss zu jedem Zeitpunkt anwesend sein. Zusätzlich muss die Anzahl der anwesenden Fachkräfte die Anzahl der Gruppen übersteigen. Die Personalbemessung läuft seit 1. Januar 2025 über den flexiblen Anstellungsschlüssel; konkrete Werte stehen im Infopapier 02 des Sozialministeriums.
Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Quereinstieg läuft über Ausnahmen nach § 2 KitaVO mit Einzelfallprüfung. Eine pauschale Pflichtfortbildung in Stunden ist nicht im Gesetz verankert; die Anerkennung erfolgt nach Vergleichbarkeit der Qualifikation. Für Elterninitiativen und kleine Standorte gibt es zusätzliche Ausnahmemöglichkeiten. PiA seit 2020 etabliert. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Ministerium für Soziales SH (für Erzieher:innen-Anerkennung).
Tipp für Kita-Leitungen in Schleswig-Holstein
Mit der Reform 1. Januar 2025 entfällt die tägliche Anwesenheitsliste. Aber Achtung: Die "Mindestens eine Fachkraft jederzeit anwesend"-Regel bleibt. Plane deinen Dienstplan so, dass keine Lücke ohne Fachkraft entsteht - bei Pausen, Außenterminen oder Übergaben.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.
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