Gute-KiTa-Gesetz, KiQuTG und SCQEG: Was gilt?

Gute-KiTa-Gesetz, KiTa-Qualitätsgesetz, KiQuTG, SCQEG: Wer diese Begriffe zum ersten Mal nebeneinander sieht, vermutet vier verschiedene Gesetze. Tatsächlich geht es um ein Stammgesetz, mehrere Entwicklungsphasen und einen möglichen Nachfolger, der noch nicht gilt.

Für dich als Kita-Leitung ist diese Unterscheidung mehr als Wortklauberei. Sie entscheidet darüber, ob du gerade geltendes Recht, einen Förderrahmen deines Landes oder nur einen Plan der Bundesregierung vor dir hast. Sie schützt dich auch vor Aussagen wie „Das neue Gesetz bezahlt unsere Fortbildung“ oder „Ab 2027 brauchen wir ein neues Formular“. Beides lässt sich aus der Bundeslage derzeit nicht ableiten.

Das Wichtigste zuerst: Im September 2026 gilt weiterhin das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, kurz KiQuTG. Die Länder setzen es durch eigene Maßnahmen und Verträge mit dem Bund um. Das SCQEG ist ein Regierungsentwurf. Der Kabinettsbeschluss hat für deine Kita noch keine neue Pflicht, Frist oder Förderzusage geschaffen.

Dieser Beitrag gibt dir allgemeine Orientierung zur Bundeslage. Welche Förderung, Vorgabe oder Zuständigkeit in deinem Fall gilt, musst du zusätzlich im Landesrecht, im konkreten Landesprogramm und bei deinem Träger prüfen. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Gute-KiTa-Gesetz, KiTa-Qualitätsgesetz, KiQuTG: Was ist was?

Der Ausgangspunkt ist das KiQuTG. Der volle Titel lautet „KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz“. Dieses Stammgesetz wurde 2018 geschaffen und trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. In der öffentlichen Kommunikation hieß das damalige Vorhaben „Gute-KiTa-Gesetz“. (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz) (BMBFSFJ: Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe)

„Gute-KiTa-Gesetz“ war damit der griffige Name für die erste Gesetzes- und Förderphase. Es war kein zweites Gesetz, das neben dem KiQuTG stand. Das BMBFSFJ beschrieb damals zehn mögliche Handlungsfelder und Bundesmittel von 5,5 Milliarden Euro für vier Jahre bis 2022. Dazu zählten etwa ein bedarfsgerechtes Angebot, der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Qualifizierung von Fachkräften und die Stärkung der Kita-Leitungen. Welche Maßnahmen ein Land auswählte, wurde in einem eigenen Vertrag mit dem Bund festgehalten. (BMBFSFJ: Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe)

Ab 2023 wurde die nächste Entwicklungsphase als „KiTa-Qualitätsgesetz“ bezeichnet. Auch hier entstand kein paralleles Stammgesetz. Das zweite Weiterentwicklungsgesetz verlängerte und veränderte den bestehenden Rahmen bis Ende 2024. Das Ministerium nannte dafür vier Milliarden Euro und legte den Schwerpunkt stärker auf sieben vorrangige Handlungsfelder. (BMBFSFJ: Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Kita-Qualität)

Im Oktober 2024 nahm der Bundestag ein drittes Weiterentwicklungsgesetz an. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deshalb eine erneut geänderte Fassung des KiQuTG. Wenn heute von „KiTa-Qualitätsgesetz“ gesprochen wird, ist meist diese aktuelle Förderphase oder allgemein das weiterentwickelte KiQuTG gemeint. Der amtliche Kurztitel des Stammgesetzes bleibt KiQuTG. (Deutscher Bundestag: Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes beschlossen) (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz)

Du kannst dir die Begriffe so merken:

  • KiQuTG ist das Stammgesetz, dessen aktuelle Fassung gilt.
  • Gute-KiTa-Gesetz bezeichnet die erste Phase ab 2019.
  • KiTa-Qualitätsgesetz bezeichnet die späteren Weiterentwicklungen und Förderphasen.
  • SCQEG ist der geplante Nachfolger, derzeit aber nur ein Regierungsentwurf.

Diese Unterscheidung hilft dir bei der Quellenprüfung. Eine Seite zum Gute-KiTa-Gesetz von 2019 kann für die damalige Phase richtig sein und trotzdem keine Antwort auf eine Förderfrage im Jahr 2026 geben. Suche deshalb immer nach dem Stand-Datum und nach der konkreten Landesumsetzung.

Die drei KiQuTG-Phasen im Vergleich

Die folgende Tabelle trennt Gesetz, Förderphase und politischen Namen. Genau diese drei Ebenen werden in kurzen Meldungen oft vermischt.

PhaseBundesrahmenSchwerpunktWas du daraus ableiten kannst
Gute-KiTa-Gesetz, 2019 bis 2022Erstes Weiterentwicklungsgesetz schafft das KiQuTGZehn mögliche Handlungsfelder, Qualitätsverbesserung und TeilhabeDie historische Grundlage verstehen, aber keine aktuelle Förderfähigkeit daraus ableiten
KiTa-Qualitätsgesetz, 2023 bis 2024Zweites Weiterentwicklungsgesetz ändert und verlängert das KiQuTGSieben vorrangige Handlungsfelder, keine neuen Maßnahmen zur BeitragsentlastungPrüfen, ob eine ältere Landesmaßnahme in der nächsten Phase fortgeführt wurde
KiTa-Qualitätsgesetz, 2025 und 2026Drittes Weiterentwicklungsgesetz prägt die geltende KiQuTG-FassungSieben fokussierte Handlungsfelder, Pflichtschwerpunkte der Länder bei Fachkräften und SpracheAktuellen Landesvertrag und Trägerweg prüfen
SCQEG-EntwurfGeplanter neuer Bundesrahmen, noch nicht verabschiedetGestufte Änderungen ab 2027, 2029 und 2032 vorgesehenNur als Ausblick kennzeichnen, keine heutige Pflicht oder Zusage daraus ableiten

Die Beträge gehören ebenfalls zur jeweiligen Phase. Für 2023 bis 2026 nennt das Ministerium insgesamt rund acht Milliarden Euro. Für 2025 und 2026 beschreibt es eine Unterstützung der Länder von jährlich rund zwei Milliarden Euro. (BMBFSFJ: Das KiTa-Qualitätsgesetz im Überblick) (BMBFSFJ: Verträge der Länder zum KiQuTG)

Das bedeutet nicht, dass jede Kita einen festen Anteil aus diesem Betrag abrufen kann. Der Bund unterstützt die Länder. Die Länder wählen Maßnahmen, vereinbaren sie mit dem Bund und regeln die konkrete Umsetzung. Je nach Land kann das Geld etwa in Personal, Sprachbildung, Leitungszeit, Fachberatung oder andere Schwerpunkte fließen. Ob dein Träger Zugang zu einer bestimmten Maßnahme hat, ergibt sich erst aus dem Landesprogramm und seinen Bedingungen.

Eine zweite wichtige Trennung betrifft das Ende einer Förderphase. Die aktuellen Bundesinformationen beschreiben Verträge und Mittel für 2025 und 2026. Das ist keine geltende Aussage, dass das KiQuTG selbst am 31. Dezember 2026 außer Kraft tritt. Im aktuellen konsolidierten Gesetzestext gibt es keine Außerkrafttretensregel. Erst der SCQEG-Entwurf würde eine solche Regel ergänzen und das KiQuTG mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft treten lassen. Solange dieser Entwurf nicht verabschiedet und verkündet ist, bleibt das eine Planung. (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz) (Bundesrat: Regierungsentwurf SCQEG, BR-Drs. 505/26)

Was gilt 2026 für deine Kita?

Das geltende KiQuTG nennt sieben Handlungsfelder:

  1. ein bedarfsgerechtes Angebot,
  2. einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel,
  3. die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte,
  4. die Stärkung der Leitungen,
  5. bedarfsgerechte Verpflegung und ausreichende Bewegung,
  6. sprachliche Bildung und
  7. die Stärkung der Kindertagespflege.

Mindestens jeweils eine Maßnahme muss in den Handlungsfeldern Fachkräftegewinnung und sprachliche Bildung ergriffen werden. Entscheidend ist der Adressat dieser Vorgabe: Der amtliche Bundesüberblick ordnet sie den Ländern zu. Das KiQuTG verpflichtet nicht automatisch jede einzelne Kita, einen bestimmten Kurs zu buchen, ein bestimmtes Konzeptkapitel anzulegen oder einen bestimmten Beobachtungsbogen einzusetzen. (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz) (BMBFSFJ: Das KiTa-Qualitätsgesetz im Überblick)

Das ist im Leitungsalltag leicht misszuverstehen. Du liest „sprachliche Bildung ist verpflichtendes Handlungsfeld“ und planst daraus direkt eine Pflichtfortbildung für das gesamte Team. Der erste Teil kann den Bundesrahmen korrekt wiedergeben, der zweite Teil braucht aber zusätzliche Belege. Eine konkrete Fortbildungspflicht könnte sich zum Beispiel aus Landesrecht, einer Förderrichtlinie, einer Aufsichtsanforderung, einem Tarifvertrag oder einer Trägervorgabe ergeben. Das KiQuTG allein belegt sie nicht.

Dasselbe gilt für den Fachkraft-Kind-Schlüssel. Er ist ein Handlungsfeld, in das Länder investieren können. Das Bundesgesetz legt dadurch keinen einheitlichen Personalschlüssel für alle Kitas fest. Die konkreten Schlüssel und Berechnungsregeln bleiben landesrechtlich geprägt. Wenn du aktuelle Werte brauchst, nutze deshalb den Personalschlüssel-Vergleich aller Bundesländer und prüfe zusätzlich die für deine Einrichtung geltende Regelung.

Die aktuelle Umsetzung ist in 16 Bund-Länder-Verträgen dokumentiert. Die Verträge zeigen, wie verschieden die Schwerpunkte ausfallen. Ein Land kann Leitungszeit stärken, ein anderes Sprachfachkräfte finanzieren und ein drittes den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern. Die bloße Nennung eines Handlungsfelds sagt noch nicht, ob eine einzelne Kita antragsberechtigt ist, ob der Träger den Antrag stellt oder ob die Mittel bereits in einer allgemeinen Landesfinanzierung stecken. (BMBFSFJ: Verträge der Länder zum KiQuTG)

Bei einer Bundesmeldung würde ich zuerst die konkrete Maßnahme im Vertrag des eigenen Landes suchen. Die passende Frage an den Träger lautet dann: „Welche KiQuTG-Maßnahme gilt in unserem Land für unsere Einrichtung, und wer ist dafür zuständig?“ So wird aus einer allgemeinen Meldung eine prüfbare Aufgabe.

Warum ein Handlungsfeld noch keine Förderzusage ist

Das KiQuTG regelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Nach § 4 schließt jedes Land mit dem Bund einen Vertrag über die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Der aktuelle Bundesüberblick veröffentlicht die Verträge und zeigt die unterschiedlichen Maßnahmen der Länder. (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz) (BMBFSFJ: Verträge der Länder zum KiQuTG)

Für deine Förderfrage entsteht daraus eine Prüfkette mit vier Ebenen:

EbeneWas dort entschieden oder geregelt wirdDeine Leitungsfrage
BundGesetzlicher Rahmen, Handlungsfelder und Bund-Länder-VerträgeWelches Handlungsfeld ist betroffen?
LandAuswahl, Finanzierung und Ausgestaltung konkreter MaßnahmenWelche Maßnahme gilt in meinem Bundesland?
TrägerTeilnahme, Antrag, Budgetfreigabe und Umsetzung in der EinrichtungIst unsere Kita einbezogen, und wer handelt?
Kita-LeitungBedarf benennen, Unterlagen liefern, Umsetzung organisierenWas soll ich vorbereiten, und was entscheidet der Träger?

Ob dein Träger öffentlich, kirchlich oder sonstig frei ist, ändert an diesem ersten Prüfschritt nichts. Die Trägerform allein beweist weder Förderfähigkeit noch einen Anspruch. Sie kann aber beeinflussen, welcher interne Freigabeweg gilt, welche Stelle einen Antrag stellt oder welche zusätzlichen Vorgaben zu beachten sind.

Bevor du eine Ausgabe als „KiQuTG-förderfähig“ einplanst, brauchst du deshalb mindestens vier Antworten:

  1. Welches aktuelle Landesprogramm ist gemeint? Eine alte Bundes- oder Landesseite kann eine ausgelaufene Phase beschreiben.
  2. Wer ist antrags- oder empfangsberechtigt? Das kann das Land, das Jugendamt, der Träger oder eine ausgewählte Einrichtung sein.
  3. Welche Ausgabe ist ausdrücklich umfasst? Ein Handlungsfeld ist weiter als die Liste förderfähiger Kosten.
  4. Welche Frist und welcher Nachweis gelten? Eine inhaltlich passende Ausgabe kann trotzdem außerhalb des Förderzeitraums liegen.

Wenn du diese Antworten nicht findest, formuliere gegenüber dem Träger offen: „Das Vorhaben passt thematisch zum Handlungsfeld sprachliche Bildung. Bitte prüft, ob unser Landesprogramm diese Ausgabe und unseren Träger tatsächlich umfasst.“ Das ist präziser als eine Förderzusage und gibt dem Träger eine klare Prüfaufgabe.

Zwei typische Fälle zeigen, warum dieser zusätzliche Schritt nötig ist.

Beispiel 1: Das Team braucht eine Fortbildung zur sprachlichen Bildung

Das Thema passt zum verpflichtenden Handlungsfeld sprachliche Bildung. Daraus folgt zunächst nur, dass jedes Land in diesem Handlungsfeld mindestens eine Maßnahme ergreifen muss. Das Land kann seine Mittel aber auf zusätzliche Fachkräfte, Fachberatung, ein bestimmtes Qualifizierungsprogramm oder ein landeseigenes Verfahren konzentrieren. Eine frei gewählte Teamfortbildung kann umfasst sein, muss es aber nicht.

Deine Anfrage an den Träger sollte deshalb nicht lauten: „Das KiQuTG bezahlt diese Fortbildung.“ Belastbarer ist: „Im Landesvertrag ist sprachliche Bildung als Maßnahme beschrieben. Bitte prüft, ob unser Träger für dieses konkrete Fortbildungsformat Mittel einsetzen kann und welche Unterlagen dafür nötig sind.“ Damit trennst du fachliche Passung, formale Förderfähigkeit und interne Freigabe.

Beispiel 2: Du möchtest mehr Leitungszeit begründen

Die Stärkung der Leitung ist ein eigenes KiQuTG-Handlungsfeld. Das zeigt, dass Leitungsressourcen im Bundesrahmen als Qualitätsfaktor anerkannt werden. Es legt aber weder eine bundesweit einheitliche Zahl von Leitungsstunden fest noch verpflichtet es jedes Land, genau in dieses Feld zu investieren.

Für eine belastbare Begründung brauchst du deshalb drei getrennte Quellen: den aktuellen Landesvertrag für die Fördermaßnahme, das Landesrecht oder die Finanzierungsregel für verbindliche Ressourcen und die Trägervorgabe für eure interne Verteilung. Das KiQuTG kann den politischen und fachlichen Rahmen erklären. Den konkreten Anspruch oder Stundenumfang muss die jeweils zuständige Regelung tragen.

Diese Trennung ist auch für die Zusammenarbeit mit dem Träger fair. Du präsentierst keine vermeintliche Bundeszusage, die intern erst widerlegt werden muss. Stattdessen legst du Bedarf, Ziel und mögliche Förderlinie offen und bittest um die Entscheidung an der richtigen Stelle.

Für langfristige Qualitätsarbeit kann das QM-Vorlagenpaket helfen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Evaluation zu ordnen. Seine Eignung für eure Qualitätsarbeit ist aber getrennt von einer möglichen Finanzierung zu beurteilen. Das Produkt ist weder automatisch KiQuTG-förderfähig noch „SCQEG-konform“.

Wenn ihr eure pädagogische Grundlage ohnehin überarbeitet, bietet die Konzeptionsvorlage eine strukturierte Arbeitsbasis. Auch hier gilt: Der fachliche Nutzen und eine mögliche Finanzierung sind zwei getrennte Prüfungen.

SCQEG: Was der Entwurf plant und was noch nicht gilt

SCQEG steht für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen. Seit dem 4. September führt der Bundesrat ihn als Drucksache 505/26. Das macht ihn zu einem Regierungsentwurf im Gesetzgebungsverfahren, nicht zu geltendem Recht. (BMBFSFJ: Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz) (Bundesrat: Bundesrat Beratungsvorgang 505/26)

Der Entwurf sieht ein gestuftes Inkrafttreten vor:

  • Grundlegende Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
  • Artikel 2 mit weiteren Regelungen soll am 1. Januar 2029 folgen.
  • Artikel 3 soll am 1. Januar 2032 in Kraft treten.

Auch diese Daten sind noch keine geltenden Fristen. Sie stehen im Entwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Der Kabinettsbeschluss allein verpflichtet deine Kita nicht, bis zu einem dieser Termine ein Formular, Verfahren oder Konzept einzuführen. (Bundesrat: Regierungsentwurf SCQEG, BR-Drs. 505/26)

Der Entwurf plant unter anderem Änderungen beim Förderungsauftrag und Monitoring. Spätere Stufen betreffen die Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands, die Unterstützung von Einrichtungen in herausfordernden Lebenslagen und die Fachberatung. Für deine Planung ist vor allem die zeitliche Trennung wichtig: Diese Vorhaben starten nicht gleichzeitig, und keines davon gilt bereits durch den Kabinettsbeschluss.

Diese Grenze schützt auch vor einem zweiten Missverständnis. Die Kabinettsfassung enthält keinen bundesweiten Fachkraft-Kind-Schlüssel für Kitas. Die konkreten Personalschlüssel bleiben deshalb ein eigenes Landesrechtsthema. (Bundesrat: Regierungsentwurf SCQEG, BR-Drs. 505/26)

Für deine interne Kommunikation eignen sich Formulierungen wie:

  • „Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen.“
  • „Der Entwurf sieht gestufte Änderungen ab 2027 vor.“
  • „Ob und in welcher Fassung die Regelungen kommen, entscheiden Bundestag und Bundesrat.“
  • „Für unsere Kita entsteht aus dem Kabinettsbeschluss heute keine neue Frist.“

Vermeide dagegen Sätze wie „Das SCQEG ist beschlossen“, „Ab 2027 müssen alle Kitas den Sprachstand erheben“ oder „Unser Material erfüllt das SCQEG“. Sie vermischen Entwurf, Zeitstufe und konkreten Geltungsbereich.

Dein Prüfweg für aktuelle Fragen

Wenn eine neue Meldung, ein Förderhinweis oder eine Produktwerbung auf eines der Gesetze verweist, geh in dieser Reihenfolge vor:

1. Prüfe den Rechtsstatus

Steht die Aussage im geltenden KiQuTG, in einem verabschiedeten Änderungsgesetz oder nur im SCQEG-Entwurf? Achte auf Wörter wie „Entwurf“, „geplant“ und „soll“. Ein Datum im Entwurf ist keine geltende Frist.

2. Trenne Gesetz und Förderphase

Eine Förderphase kann bis zu einem bestimmten Jahr laufen, obwohl das Stammgesetz keine entsprechende Außerkrafttretensnorm enthält. Frage deshalb getrennt: Wie lange gilt das Gesetz? Für welche Jahre sind Mittel oder Verträge beschrieben? Gibt es eine Verlängerung oder Übergangsregel?

3. Öffne den Vertrag deines Landes

Der Bundesüberblick verlinkt die Verträge für alle Länder. Suche dort nach dem einschlägigen Handlungsfeld und der konkreten Maßnahme. Eine Maßnahme zur sprachlichen Bildung kann Personal, Fachberatung, Qualifizierung oder ein landeseigenes Verfahren betreffen. Das macht nicht automatisch jedes Material zur förderfähigen Ausgabe. (BMBFSFJ: Verträge der Länder zum KiQuTG)

4. Kläre den Trägerweg

Frage, wer die Maßnahme verwaltet, ob eure Einrichtung dazugehört und welche Entscheidung bei dir liegt. Halte den Namen der zuständigen Stelle, die Frist und die verlangten Nachweise fest. So wird aus einer allgemeinen Bundesmeldung eine prüfbare Aufgabe.

5. Dokumentiere die Quelle und ihr Datum

Speichere nicht nur einen Screenshot oder eine Überschrift. Notiere die amtliche URL, das Prüfdatum und den genauen Satz, auf den du dich stützt. Das ist besonders hilfreich, wenn eine Förderphase wechselt oder sich ein Gesetzentwurf ändert.

Für die allgemeine Leitungsorganisation kannst du die Aufgaben einer Kita-Leitung als Rahmen nutzen. Die rechtliche oder finanzielle Entscheidung bleibt trotzdem beim jeweils zuständigen Akteur.

Wie sich Qualitätsziele unabhängig von einer Förderlinie in konkrete Routinen übersetzen lassen, zeigt der Beitrag Bildungsqualität im Kita-Alltag gestalten.

Diese Aussagen solltest du vermeiden

Rechtlich saubere Kommunikation klingt manchmal vorsichtiger, ist aber im Team und gegenüber dem Träger hilfreicher. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wie du zu breite Aussagen in prüfbare Sätze verwandelst.

Zu weitgehendBelastbarer formuliert
„Das Gute-KiTa-Gesetz gilt nicht mehr.“„Der Name bezeichnet die erste Förderphase. Geltendes Stammgesetz ist weiterhin das KiQuTG.“
„Das KiTa-Qualitätsgesetz endet 2026.“„Die aktuellen Bundesmittel und Länder-Verträge sind für 2025 und 2026 beschrieben. Das geltende KiQuTG enthält derzeit keine Außerkrafttretensnorm.“
„Sprachförderung ist für jede Kita Pflicht.“„Jedes Land muss im KiQuTG mindestens eine Maßnahme im Handlungsfeld sprachliche Bildung ergreifen. Was für unsere Kita gilt, ergibt sich aus der Landesumsetzung.“
„Der Bund bezahlt unsere Fortbildung.“„Die Fortbildung passt möglicherweise zu einer Landesmaßnahme. Förderfähigkeit und Antragsweg muss unser Träger im aktuellen Programm prüfen.“
„Das SCQEG ist beschlossen.“„Das Kabinett hat einen Regierungsentwurf beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft.“
„Ab 2027 brauchen wir ein neues Verfahren.“„Der Entwurf sieht gestufte Änderungen vor. Eine heutige Einführungsfrist folgt daraus nicht.“
„Diese Vorlage ist SCQEG-konform.“„Die Vorlage unterstützt unsere bestehende Qualitätsarbeit. Einen geltenden SCQEG-Maßstab gibt es noch nicht.“

Quellenangaben

Geltendes KiQuTG und seine Entwicklungsphasen

SCQEG-Regierungsentwurf

Stand: 9. September 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung zum Bundesrahmen und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe für deine Einrichtung das aktuelle Landesrecht, das konkrete Landesprogramm und die Vorgaben deines Trägers.