Ganztagsbetreuung Grundschule: Rechtsanspruch und Bundesland-Vergleich

Während die U3-Diskussion das vergangene Jahrzehnt beherrschte, ist beim Hort und Ganztag die nächste große Strukturreform bereits angelaufen. Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in der Grundschule, zunächst für die erste Klasse - und je nach Bundesland trifft er auf sehr unterschiedliche Ausgangslagen. Hamburg betreut heute 98 Prozent seiner Grundschulkinder ganztags, Schleswig-Holstein 33 Prozent. Für dich als Kita-Leitung ist das relevant, weil der Übergang Kita-Schule jetzt für deutlich mehr Familien neu gedacht wird - und weil sich die Personal- und Raumkonkurrenz im Sozialsektor verschärft. Dieser Artikel ordnet die Zahlen ein und zeigt, was du im Blick haben solltest.

Hortbetreuungsquote 2022 nach Bundesland

Die folgende Tabelle zeigt die Hortbetreuungsquote (Anteil der Grundschulkinder in einer Hort- oder vergleichbaren Ganztagsbetreuung) und die Bedarfslücke gegenüber dem Elternwunsch:

BundeslandHortquote 2022Bedarfslücke (pp)
Hamburg98 %1
Thüringen90 %5
Sachsen88 %5
Berlin83 %7
Brandenburg80 %6
Mecklenburg-Vorpommern77 %8
Sachsen-Anhalt75 %11
Saarland61 %17
Bremen56 %12
Hessen54 %20
Rheinland-Pfalz52 %22
Baden-Württemberg50 %19
Niedersachsen50 %16
Nordrhein-Westfalen50 %23
Bayern36 %23
Schleswig-Holstein33 %24

Die Spreizung beträgt 65 Prozentpunkte zwischen Hamburg (98 %) und Schleswig-Holstein (33 %). Damit ist die Hortbetreuung das Feld der frühkindlichen und schulischen Bildung mit der grössten regionalen Ungleichheit in Deutschland.

Das doppelte Ost-West-Muster

Wie schon bei der U3-Quote zeigt sich auch im Hortbereich eine deutliche Ost-West-Trennung - aber mit Hamburg als westdeutscher Ausnahme:

  • Ostdeutsche Bundesländer (mit Berlin): 75-90 Prozent Hortquote. Die Tradition geht auf den Schulhort der DDR zurück, der nach 1990 in landeseigene Strukturen überführt wurde.
  • Hamburg: Eigenes Modell mit Ganztagsschulen und Ganztägiger Bildung und Betreuung an Schulen (GBS). Faktisch 98 Prozent flächendeckend.
  • Westdeutsche Flächenländer: 50 Prozent oder weniger. Bayern und Schleswig-Holstein liegen unter 40 Prozent.

Für die Bedarfslücke heißt das: In den Hoch-Quoten-Ländern ist sie klein - Eltern bekommen, was sie suchen. In den Niedrig-Quoten-Ländern ist sie groß - oft 20 Prozentpunkte und mehr. Schleswig-Holstein, Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz haben die größte Anpassungsaufgabe.

Ganztagsschule heute (KMK 2023)

Parallel zum Hort entwickelt sich seit den 2000er-Jahren die Ganztagsschule als Alternative oder Ergänzung. Nach Daten der Kultusministerkonferenz:

KennzahlWert
Anteil Grundschüler:innen an Ganztagsschulen 202350 % (Deutschland gesamt)
Anteil Grundschüler:innen 201842,2 %
Spitzenwert Ganztagsquote 2023Hamburg 93,4 %
Schlusslicht Ganztagsquote 2023Bayern 15,4 %

Inzwischen liegt der Ausbau höher: Zum Start des Rechtsanspruchs meldet das Bundesfamilienministerium, dass 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen sind und rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut werden, entweder in einer Ganztagsschule oder im Hort. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent. Achte beim Vergleichen auf die Bezugsgrösse: 74 Prozent zählt Schulen, 57 Prozent zählt Kinder, die 50 Prozent aus der KMK-Tabelle zählen Grundschüler:innen im Jahr 2023. Die drei Zahlen sind nicht austauschbar.

Auch hier dominiert die Spreizung. Die strukturelle Logik: Wo Hortbetreuung schwach ist, ist meist auch der Ganztagsschulausbau zurückhaltend. Bayern und Schleswig-Holstein liegen in beiden Statistiken weit unten.

Wichtig zu wissen: Die KMK-Definition “Ganztagsschule” ist sehr breit gefasst. Sie umfasst gebundene Modelle (verpflichtend für alle Schüler), teilgebundene und offene Modelle (freiwillig zubuchbar). Die offenen Modelle dominieren bundesweit - und ihre tatsächliche Inanspruchnahme liegt oft deutlich unter der formalen Quote.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: seit August 2026 in Kraft

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom 2. Oktober 2021 hat der Bund einen einklagbaren Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter geschaffen. Seit dem 1. August 2026 ist er in Kraft (Art. 7 Abs. 4 GaFöG). Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche und wird bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise auf alle vier Grundschulklassen ausgeweitet:

SchuljahrKlassenstufen mit Anspruch
2026/27 (gilt aktuell)Klasse 1
2027/28Klasse 1 + 2
2028/29Klasse 1 + 2 + 3
2029/30alle Klassen 1-4

Was Eltern konkret beanspruchen können, regelt § 24 SGB VIII in der Fassung des GaFöG:

  • 8 Stunden tägliche Bildung und Betreuung an Werktagen
  • Schliesszeiten höchstens 4 Wochen pro Jahr
  • Anspruch gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (analog zur U3-Regelung)

Wie der Anspruch erfüllt wird, bleibt den Bundesländern überlassen: Schulhort, gebundene Ganztagsschule, offene Ganztagsschule plus Hort-Modul oder Kombi-Lösungen. Die Bundesländer können das Modell wählen, das zu ihrer Schulstruktur passt - müssen aber die Mindeststandards einhalten.

Wie viel Ausbau dafür noch nötig ist, hat der Dritte Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen (Bundeskabinett, Dezember 2025) in zwei Szenarien beziffert: Bei konstant bleibendem Bedarf werden für das Schuljahr 2026/27 rund 166.000 zusätzliche Plätze gebraucht, bei deutlich steigendem Bedarf 284.000. Bis zum Schuljahr 2029/30 sind es 190.000 beziehungsweise 339.000. Betrachtet man nur die erste Klasse im Schuljahr 2026/27, sind es bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 zusätzliche Plätze. Wichtig für die Einordnung: Das sind Ausbau-Prognosen über die gesamte Aufwuchsphase, kein Versorgungsdefizit zum Stichtag. Die Landesverantwortlichen selbst schätzen laut Bericht ein, dass sie zum Start des Rechtsanspruchs ein eher bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.

Was bedeutet das für Kita-Leitungen?

Auch wenn der Hort nicht zu deinem direkten Verantwortungsbereich gehört: Drei Punkte liegen jetzt und in den nächsten Jahren auf deinem Tisch.

1. Der Übergang Kita zu Schule wird komplexer. Lange haben sich viele Eltern in den westdeutschen Bundesländern aus pragmatischen Gründen für eine Halbtags-Schullösung entschieden, weil Ganztagsangebote fehlten. Mit dem Rechtsanspruch nehmen mehr Familien Ganztag in Anspruch - ein Wechsel, der für Erstklässler oft schwer ist. Plane deine Vorbereitungsphase im letzten Kita-Jahr so, dass auch das Thema Ganztagsbetreuung an der Schule mitlaufen kann.

2. Die Personal- und Fachkräftekonkurrenz steigt. Schulhorte, Ganztagsschulen und Kitas konkurrieren um dieselben Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen. Schon heute ist der Fachkräftemangel akut. Mit jeder weiteren Klassenstufe, die bis 2029/30 hinzukommt, verschärft sich das. Wenn dein Träger in einem Bundesland mit großer Anpassungslücke arbeitet (SH, Bayern, NRW, RLP), bereite dich auf zusätzlichen Personalwettbewerb vor.

3. Eltern fragen früher. Weil Ganztagsbetreuung jetzt Rechtsanspruch ist, recherchieren Eltern schon im Kita-Anmeldegespräch, wie der Übergang in die Schule aussieht. Du musst beraten, ohne die schulische Seite vollständig im Blick zu haben. Eine kurze Faktensammlung zu Schulhort-Angeboten in deiner Gemeinde im Aufnahmegespräch-Set hilft dir, sachlich zu antworten, ohne dich zu überdehnen. Strukturen dafür bietet unser Jahresplaner mit Übergangs-Modulen.

Zeitstrukturen: Hort, Schule, Vereinbarkeit

Ein Detail, das viele Eltern übersehen: Schul-Schliesszeiten (Ferien, bewegliche Feiertage, Brückentage) sind länger als Kita-Schliesszeiten. Die Vereinbarkeitsfrage verschiebt sich nach dem Einschulungssommer drastisch.

In der Praxis bedeutet das: Familien, deren Eltern beide vollzeit erwerbstätig sind, brauchen ab Klasse 1 eine kombinierte Lösung aus Schulganztag plus Hort plus Ferienbetreuung. Wer die Ferien-Lücke nicht im Blick hat, plant das Familienjahr falsch.

Die Bundesländer regeln Ferienbetreuung im Rahmen des GaFöG unterschiedlich. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben heute schon Ganzjahres-Hort-Modelle, Bayern und Schleswig-Holstein eher fragmentierte Lösungen. Wenn Eltern in deiner Kita die Schulwahl planen, ist die Frage nach den Ferienzeiten relevanter als die nach dem Schulstandort.

Quellen und Stand der Daten

  • Statistisches Bundesamt (Destatis): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2025 - Reine Horte und altersgemischte Einrichtungen, Stichtag 01.03.2025. destatis.de
  • Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Hortbetreuungsquoten und Bedarfslücken nach Bundesland, Stand 2022.
  • Kultusministerkonferenz (KMK): Bericht zur Ganztagsschulentwicklung 2023 (Vergleichende Übersicht zum Ganztagsbetrieb an Grundschulen).
  • § 24 SGB VIII in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG, BGBl. I 2021 S. 4602). gesetze-im-internet.de
  • Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom 2. Oktober 2021, Art. 7 (Inkrafttreten 1. August 2026). Art. 7 GaFöG
  • Bundesfamilienministerium: Rechtsanspruch auf Ganztag startet zum 1. August 2026, Pressemitteilung vom 30.07.2026 (1,9 Mio. Kinder, 57 Prozent Inanspruchnahme, 74 Prozent Ganztagsschulen). Pressemitteilung Ganztag 2026
  • Bundesfamilienministerium: Dritter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen, Kabinettbeschluss vom 03.12.2025 (Platzbedarf-Szenarien). Dritter Ganztagsbericht

Stand: August 2026. Hortbetreuungsdaten beziehen sich auf den Stand 2022 (jüngste durchgängig publizierte BL-Werte), die KMK-Ganztagsschuldaten auf 2023, die Strukturzahl der reinen Horte auf Destatis 01.03.2025. Der Rechtsanspruch gilt seit dem 1. August 2026 für die erste Klasse und wächst bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle vier Grundschulklassen auf.