Eure Prüfliste

5 Pflichten in der Bundesbasis, davon 3 mit ausdrücklicher digitaler Variante

Bereitstellen: Pflicht für eure Kita

  • § 16 Abs. 1 ArbZGArbeitszeitgesetz

    Kopie des ArbZG sowie die für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3 und der §§ 12, 21a Abs. 6 ArbZG (nicht automatisch der komplette Tarifvertrag)

    digital möglich (betriebsübliche IuK-Technik)AuslageAushang

    Bußgeld bis 5.000 EUR (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG)

    Quelle: § 16 ArbZG

  • § 26 Abs. 1 MuSchGMutterschutzgesetz

    Kopie des Mutterschutzgesetzes

    AuslageAushangdigital nur bei jederzeitigem Zugang (elektronisches Verzeichnis)

    Kein Bußgeldtatbestand (§ 32 MuSchG nennt § 26 nicht)

    Quelle: § 26 MuSchG

  • § 12 Abs. 5 AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    AGG, § 61b ArbGG und Informationen über die für Beschwerden nach § 13 AGG zuständige Stelle

    AushangAuslagedigital möglich (betriebsübliche IuK-Technik)

    Kein Bußgeldtatbestand

    Quelle: § 12 AGG

  • § 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1Erste-Hilfe-Hinweise

    Hinweise über Erste Hilfe, Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, Erste-Hilfe-Personal, herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser

    Aushang oder andere geeignete schriftliche Form

    Keine ausdrückliche IuK-Alternative im geprüften Wortlaut. Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers prüfen.

    Sanktion in dieser Bundesbasis nicht abschließend bewertet

    Quelle: DGUV Vorschrift 1, BGW-Fassung

  • § 12 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1Unfallverhütungsvorschriften und Regeln

    Geltende Unfallverhütungsvorschriften und Regeln sowie einschlägige staatliche Vorschriften und Regeln

    zugänglich machen (kein Aushang nötig)

    Tatsächlichen Zugang aller betroffenen Beschäftigten und Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers prüfen.

    Sanktion in dieser Bundesbasis nicht abschließend bewertet

    Quelle: DGUV Vorschrift 1, BGW-Fassung

Zu prüfen

  • § 8 TVGAnwendbare Tarifverträge

    Im Betrieb anwendbare Tarifverträge und die in § 8 TVG bezeichneten rechtskräftigen Beschlüsse

    Prüfe, ob ein Tarifvertrag im Betrieb anwendbar ist. Kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind keine Tarifverträge im Sinne des TVG.

    bekanntmachen (Form nicht vorgeschrieben)

    Kein eigener Bußgeldtatbestand in § 16 TVG

    Quelle: § 8 TVG

  • § 4 Abs. 4 Satz 3 und 4 ArbStättVFlucht- und Rettungsplan

    Flucht- und Rettungsplan an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte

    Ob Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung einen Flucht- und Rettungsplan erfordern, folgt aus Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzplanung.

    AuslageAushang

    Keine elektronische Alternative im Verordnungstext. In angemessenen Zeitabständen ist zu üben.

    Sanktion in dieser Bundesbasis nicht abschließend bewertet

    Quelle: § 4 ArbStättV

Hinweise

  • Adressat der Pflichten ist der Arbeitgeber, also der Träger. Übernimmt die Leitung die Umsetzung, sollte die Aufgabenübertragung dokumentiert sein.
  • Landes- und Ortsrecht (zum Beispiel Nichtraucherschutz, Personalvertretung, Beamtinnen-Mutterschutz) kann zusätzliche Pflichten auslösen. Diese Liste ist eine Bundesbasis, keine Vollständigkeitsgarantie.
  • Seit dem 01.01.2025 erlauben § 16 ArbZG und §§ 47, 48, 54 JArbSchG ausdrücklich die Bereitstellung über die betriebsübliche Informations- und Kommunikationstechnik. Prüfe, ob wirklich alle Beschäftigtengruppen diesen Zugang haben (Gruppenpersonal ohne Dienstaccount, Hauswirtschaft, Reinigung, Springer:innen).
  • Kommunale Kitas sind in der Regel bei der Unfallkasse des Landes versichert. Die DGUV-Angaben hier folgen der geprüften BGW-Fassung; maßgeblich ist die Fassung der DGUV Vorschrift 1 eurer Unfallkasse.

Rechtsstand: 02.09.2026. Diese Prüfliste ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall. Bei Streitfragen Träger-HR, Personalrat oder Mitarbeitervertretung oder eine gewerkschaftliche Beratung einbinden.