Aushang
Sichtbar an geeigneter Stelle
Beim Flucht- und Rettungsplan verlangt § 4 Abs. 4 ArbStättV weiterhin Auslage oder Aushang. Eine elektronische Alternative steht nicht im Verordnungstext.
Welche Gesetzestexte müssen in eurer Kita bereitstehen, welche dürfen digital bereitgestellt werden und welche gelten für euch gar nicht? Trägerform, Tarif, Mitarbeitervertretung und Beschäftigtenstruktur eingeben - Prüfliste nach dem Wortlaut der Normen erhalten.
Wer ist euer Träger?
frei = e. V., gGmbH, Elterninitiative, Unternehmen
Gilt bei euch ein Tarifvertrag?
TVöD, TV-L oder Haustarif. Kirchliche AVR sind keine Tarifverträge im Sinne des TVG.
Gibt es einen Personalrat?
Wie viele Frauen sind regelmäßig beschäftigt?
Zählt nach § 1 Abs. 2 MuSchG auch Auszubildende, Praktikantinnen und bestimmte Schülerinnen und Studentinnen mit.
Beschäftigt ihr regelmäßig Jugendliche unter 18?
Azubis, Praktikant:innen, FSJ
Ist laut Gefährdungsbeurteilung ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?
Eure Prüfliste
5 Pflichten in der Bundesbasis, davon 3 mit ausdrücklicher digitaler Variante
Angaben: Träger: kommunal | Tarifvertrag: unsicher | Personalrat: nein | Frauen: mehr als 3 | Jugendliche: keine | Flucht- und Rettungsplan: unsicher
Begehung am: ____________________ geprüft von: ____________________
Kopie des ArbZG sowie die für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3 und der §§ 12, 21a Abs. 6 ArbZG (nicht automatisch der komplette Tarifvertrag)
Bußgeld bis 5.000 EUR (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG)
Quelle: § 16 ArbZG
Kopie des Mutterschutzgesetzes
Kein Bußgeldtatbestand (§ 32 MuSchG nennt § 26 nicht)
Quelle: § 26 MuSchG
AGG, § 61b ArbGG und Informationen über die für Beschwerden nach § 13 AGG zuständige Stelle
Kein Bußgeldtatbestand
Quelle: § 12 AGG
Hinweise über Erste Hilfe, Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, Erste-Hilfe-Personal, herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser
Keine ausdrückliche IuK-Alternative im geprüften Wortlaut. Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers prüfen.
Sanktion in dieser Bundesbasis nicht abschließend bewertet
Quelle: DGUV Vorschrift 1, BGW-Fassung
Geltende Unfallverhütungsvorschriften und Regeln sowie einschlägige staatliche Vorschriften und Regeln
Tatsächlichen Zugang aller betroffenen Beschäftigten und Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers prüfen.
Sanktion in dieser Bundesbasis nicht abschließend bewertet
Quelle: DGUV Vorschrift 1, BGW-Fassung
Im Betrieb anwendbare Tarifverträge und die in § 8 TVG bezeichneten rechtskräftigen Beschlüsse
Prüfe, ob ein Tarifvertrag im Betrieb anwendbar ist. Kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind keine Tarifverträge im Sinne des TVG.
Kein eigener Bußgeldtatbestand in § 16 TVG
Quelle: § 8 TVG
Flucht- und Rettungsplan an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte
Ob Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung einen Flucht- und Rettungsplan erfordern, folgt aus Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzplanung.
Keine elektronische Alternative im Verordnungstext. In angemessenen Zeitabständen ist zu üben.
Sanktion in dieser Bundesbasis nicht abschließend bewertet
Quelle: § 4 ArbStättV
Ein Volltextscan der amtlichen Fassungen fand in diesen Normen keine ausdrückliche Pflicht, den Gesetzestext auszuhängen. Informations-, Unterweisungs-, Kennzeichnungs- oder Dokumentationspflichten können trotzdem bestehen.
Rechtsstand: 02.09.2026. Diese Prüfliste ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall. Bei Streitfragen Träger-HR, Personalrat oder Mitarbeitervertretung oder eine gewerkschaftliche Beratung einbinden.
Die erzeugte Prüfliste ist der Ausgangspunkt für eure Umsetzung. Geht die Treffer mit dem Träger nacheinander durch, statt einfach eine vollständige Gesetzessammlung aufzuhängen. Entscheidend sind der konkrete Auslöser, die vorgeschriebene Form, der aktuelle Inhalt und der tatsächliche Zugang für die Beschäftigten.
Prüft, ob Beschäftigtenstruktur, Trägerform, Tarifbindung und Interessenvertretung noch zu euren Eingaben passen. Klärt außerdem, wer Rechtsänderungen beobachtet, die Kita informiert und die Umsetzung vor Ort übernimmt.
Nutzt die amtlichen Quellen aus dem Ergebnis, prüft den aktuellen Stand und klärt, ob neue Pflichten hinzugekommen sind. Bei Unfallverhütungsvorschriften zählt die Fassung des für euren Träger zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Geht die physischen Standorte ab und öffnet digitale Verzeichnisse aus Sicht der Beschäftigten. Klärt fehlende Zugriffsrechte und ersetzt veraltete Ausdrucke oder defekte Links. Prüft auch Beschwerdestelle, Aufsichtsbehörde, Erste-Hilfe-Kontakte und Flucht- und Rettungsplan auf Aktualität.
Haltet Prüfdatum, Fassung, Ablageort oder Link, verantwortliche Stelle und den nächsten Termin in eurer Zuständigkeitsdokumentation fest. Die Prüfliste könnt ihr für den Rundgang kopieren oder ausdrucken.
Empfohlene Prüfroutine: Ein fester Termin pro Jahr ist eine interne Organisationshilfe, kein gesetzlich einheitlicher Prüfturnus. Prüft zusätzlich sofort, wenn sich Rechtslage, Beschäftigtenstruktur, Vereinbarungen, Trägerform, Gebäude oder digitale Zugänge ändern oder Träger und Unfallversicherungsträger eine Änderung mitteilen.
Die Norm entscheidet über die Form. Eine pauschale Papier- oder Digitalregel gibt es nicht. Seit dem 01.01.2025 erlaubt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz für § 16 ArbZG und §§ 47, 48 und 54 Abs. 3 JArbSchG ausdrücklich die betriebsübliche Informations- und Kommunikationstechnik.
Aushang
Beim Flucht- und Rettungsplan verlangt § 4 Abs. 4 ArbStättV weiterhin Auslage oder Aushang. Eine elektronische Alternative steht nicht im Verordnungstext.
Auslage
§ 77 Abs. 2 Satz 4 BetrVG verlangt für Betriebsvereinbarungen die Auslage an geeigneter Stelle. Auch hier nennt der Wortlaut keine elektronische Alternative.
IuK-Bereitstellung
Bei ArbZG und JArbSchG kann die betriebsübliche IuK-Technik genügen. Prüfe, ob Gruppenpersonal ohne Dienstaccount, Hauswirtschaft, Reinigung und Springer:innen den digitalen Zugang tatsächlich haben. Wo das nicht belastbar dokumentiert ist, ist ein gemischtes Modell die vorsichtige Umsetzung.
Kollektivrechtliche Bekanntmachungen hängen von Trägerform, vorhandener Interessenvertretung und bestehenden Vereinbarungen ab. Die Beispiele für NRW und Bayern lassen sich nicht auf alle Länder übertragen.
| Trägerform | Kollektivrecht | Typische Bekanntmachungsnorm | Was zu prüfen ist |
|---|---|---|---|
| kommunal | Landespersonalvertretungsrecht | § 70 Abs. 3 LPVG NRW, Art. 73 Abs. 2 BayPVG als Beispiele | Personalrat, Dienstvereinbarungen und das Gesetz des eigenen Landes |
| evangelisch | Mitarbeitervertretungsrecht | § 36 Abs. 2 MVG-EKD | MAV, Dienstvereinbarungen und gliedkirchliche Fassung |
| katholisch | Mitarbeitervertretungsordnung | § 38 Abs. 4 Rahmen-MAVO | MAV, Dienstvereinbarungen und verbindliche diözesane MAVO |
| frei | Betriebsverfassungsrecht | § 77 Abs. 2 Satz 4 BetrVG | Betriebsrat und bestehende Betriebsvereinbarungen |
Vorhalten, belehren und unterweisen sind eigene Pflichten. Sie bedeuten nicht automatisch, dass ein kompletter Gesetzestext an die Wand gehört.
Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG festlegen und vorhalten, nicht aushängen. Mehr dazu im Beitrag Hygieneplan in der Kita.
§ 34 Abs. 5 und § 43 Abs. 4 IfSG regeln Informations- und Belehrungspflichten. Für Küchen- und Lebensmittelpersonal ist die wiederkehrende Belehrung zu dokumentieren.
§ 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV verlangen Unterweisungen. § 6 Abs. 4 ArbStättV nennt mindestens eine jährliche Wiederholung, keinen Aushang des Verordnungstextes. Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen sind eigene Dokumente, keine Pflicht, die GefStoffV auszuhängen.
Mutterschutz in der Praxis wird separat geprüft: Beschäftigungsverbot für Erzieherinnen.
Rechtsstand und Abruf der Primärquellen: 02.09.2026. Die DGUV-Angaben geben die geprüfte BGW-Fassung wieder. Maßgeblich ist die Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.