Bundesland-Vergleich

Bildungsurlaub für Erzieher: 16 Bundesländer

Ob du als Erzieher:in Bildungsurlaub bekommst, hängt vor allem von deinem Beschäftigungsort ab. Hier findest du für jedes Bundesland Anspruch, Wartezeit, Antragsfrist, Übertragung, Anerkennung und die wichtigsten Ablehnungsgründe.

Stand: 2. September 2026 Amtliche Quellen aller 16 Länder

Die kurze Antwort

Die Berufsbezeichnung allein begründet keinen einheitlichen Anspruch. Maßgeblich sind Arbeitsstätte oder Beschäftigungsschwerpunkt, Beschäftigungsstatus, Wartezeit und eine für das Land wirksame Anerkennung der Veranstaltung. Bayern hat derzeit keinen allgemeinen Landesanspruch. In Sachsen beginnt der allgemeine Anspruch erst am 1. Januar 2027.

Diese Übersicht ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Tarifvertrag, kirchliche AVR, Dienstvereinbarung, Arbeitsvertrag oder Beamtenrecht können günstiger oder anders regeln. Prüfe vor dem Antrag immer die verlinkte aktuelle Landesquelle.

Schnellvergleich aller 16 Bundesländer

Die Werte gelten für regulär beschäftigte Erzieher:innen bei fünf Wochenarbeitstagen. PiA, andere Ausbildungsverhältnisse und Beamtenstatus können abweichen.

Bundesland Umfang Wartezeit Antrag vorher
Baden-Württemberg 5 Tage pro Jahr 12 Monate 9 Wochen
Bayern Kein Landesanspruch Keine Landesfrist Nach Vereinbarung
Berlin 5 Tage pro Jahr 6 Monate 6 Wochen
Brandenburg 10 Tage in 2 Jahren 6 Monate 6 Wochen
Bremen 10 Tage in 2 Jahren 6 Monate 4 Wochen
Hamburg 10 Tage in 2 Jahren 6 Monate 6 Wochen
Hessen 5 Tage pro Jahr 6 Monate 6 Wochen
Mecklenburg-Vorpommern 10 Tage je Zweijahreszeitraum 6 Monate 8 Wochen
Niedersachsen 5 Tage pro Jahr 6 Monate 4 Wochen
Nordrhein-Westfalen 5 Tage pro Jahr 6 Monate 6 Wochen
Rheinland-Pfalz 10 Tage in 2 Jahren 6 Monate 6 Wochen
Saarland 5 Tage pro Jahr 6 Monate 6 Wochen
Sachsen Ab 2027: 3 Tage pro Jahr Ab 2027: mehr als 6 Monate Ab 2027: 12 Wochen
Sachsen-Anhalt 5 Tage pro Jahr 6 Monate 6 Wochen
Schleswig-Holstein 5 Tage pro Jahr 6 Monate 6 Wochen
Thüringen 5 Tage pro Jahr 6 Monate 8 Wochen

Die Regeln nach Bundesland im Detail

„Übertragung“ meint hier nur den landesgesetzlichen Weg. Eine günstigere tarifliche oder vertragliche Regel kann daneben bestehen.

Baden-Württemberg

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Beschäftigte mit Beschäftigungsschwerpunkt im Land. Bestimmte Auszubildende und dual Studierende sind mit engeren Regeln einbezogen.
Umfang
Bei fünf Wochenarbeitstagen fünf Tage je Kalenderjahr. Bei weniger Arbeitstagen wird anteilig gerechnet.
Übertragung
Nicht verbrauchte Tage verfallen am Jahresende. Ein Ansparen für das Folgejahr ist nicht vorgesehen.
Antragsfrist
9 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Die Bildungseinrichtung muss anerkannt sein und die Maßnahme die Anforderungen des § 6 BzG BW erfüllen. Erfasst sind berufliche, politische und qualifizierende ehrenamtliche Bildung.
Ablehnung
Dringende betriebliche Belange, vorrangige genehmigte Urlaubsanträge, ein Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten oder ein ausgeschöpftes Zehn-Prozent-Kontingent. Der Arbeitgeber entscheidet binnen vier Wochen, andernfalls gilt der Antrag als bewilligt.

Amtliche Quelle: BzG BW, besonders §§ 3, 4 und 7 · Amtliche FAQ der Regierungspräsidien

Bayern

Kein Landesanspruch
Wer und ab wann?
Es gibt keinen allgemeinen landesgesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch. Tarifvertrag, AVR, Betriebs- oder Dienstvereinbarung und Arbeitsvertrag können trotzdem Freistellung vorsehen.
Umfang
Keine gesetzliche Zahl an Bildungsurlaubstagen nach bayerischem Landesrecht.
Übertragung
Keine landesgesetzliche Übertragungsregel.
Antragsfrist
Nach Vereinbarung vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Keine landesrechtliche Bildungsurlaubsanerkennung als Anspruchsvoraussetzung. Für freiwillige oder vertragliche Freistellung gelten die vereinbarten Nachweise.
Ablehnung
Ohne günstigere Regelung besteht kein allgemeiner Landesanspruch, den Beschäftigte gegen den Arbeitgeber durchsetzen können.

Amtliche Quelle: Bayerisches Staatsministerium: Glossar Bildungsfreistellung

Berlin

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen und Heimarbeitende mit Tätigkeitsschwerpunkt Berlin. Beamt:innen fallen nicht unter das BiZeitG.
Umfang
Bei fünf Wochenarbeitstagen fünf Tage je Kalenderjahr.
Übertragung
Der Anspruch des Folgejahres kann im Vorgriff zu insgesamt zehn Tagen verbunden werden. Ungenutzte Ansprüche aus vergangenen Jahren verfallen.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Die konkrete Veranstaltung muss nach dem BiZeitG anerkannt sein oder gesetzlich als anerkannt gelten. Berufliche Angebote brauchen einen verwendbaren Berufsbezug. Teilnehmende können die Anerkennung nicht selbst beantragen.
Ablehnung
Zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Freistellungen anderer Beschäftigter. Für Unternehmen mit bis zu zwanzig Beschäftigten gilt eine zusätzliche Sonderregel.

Amtliche Quelle: Berliner Bildungszeitgesetz · Senatsverwaltung: Bildungszeit

Brandenburg

10 Tage in 2 Jahren
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen, deren Arbeitsstätte in Brandenburg liegt.
Umfang
Zehn Arbeitstage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre. Der Zeitraum beginnt mit dem Jahr der ersten Nutzung.
Übertragung
Nach rechtzeitiger Ablehnung aus gesetzlichen Gründen kann der Anspruch bis Ende des Folgejahres genutzt werden. Künftige Ansprüche lassen sich für längere Veranstaltungen nur per Vereinbarung zusammenfassen.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Die konkrete Veranstaltung muss nach § 32 BbgEBG anerkannt sein. Erfasst sind berufliche, kulturelle, politische und qualifizierende ehrenamtliche Bildung. Ein mittelbarer beruflicher Nutzen kann genügen.
Ablehnung
Zwingende betriebliche Belange, sozial vorrangige Urlaubsansprüche oder ein ausgeschöpftes gesetzliches Betriebskontingent. Eine begründete Antwort ist grundsätzlich binnen zwei Wochen erforderlich.

Amtliche Quelle: BbgEBG, besonders §§ 22 bis 26 und 32 · Bildungsfreistellungsverordnung

Bremen

10 Tage in 2 Jahren
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen einschließlich Auszubildender und arbeitnehmerähnlicher Gruppen mit Beschäftigungsschwerpunkt Bremen.
Umfang
Zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Übertragung
Die Bildungszeit muss im laufenden Zweijahreszeitraum genommen werden und kann nicht darüber hinaus übertragen werden.
Antragsfrist
4 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Nur behördlich anerkannte Veranstaltungen. Bestimmte Veranstaltungen anerkannter Bremer Einrichtungen gelten kraft Gesetzes als anerkannt. Die Veranstaltung dauert mindestens einen Tag.
Ablehnung
Nur zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche. Der Arbeitgeber soll in der Regel innerhalb einer Woche antworten. Die Ferienbindung für schulisches Personal gilt nicht automatisch für eine Kita.

Amtliche Quelle: BremBZG, besonders §§ 3 und 6 bis 10

Hamburg

10 Tage in 2 Jahren
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt in Hamburg hat.
Umfang
Zehn Arbeitstage in zwei Kalenderjahren. Wer regelmäßig an mehr als fünf Tagen arbeitet, hat zwölf Werktage.
Übertragung
Nach gesetzlicher Ablehnung wird übertragen, für berufliche Weiterbildung in den nächsten Zweijahreszeitraum. Eine zusätzliche Übertragung für einen anerkannten Zertifikatsabschluss ist unter § 8 HmbBUG möglich.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Anerkannte Veranstaltung der politischen, beruflichen oder ehrenamtsbezogenen Bildung. Im Regelfall mindestens fünf, ausnahmsweise mindestens drei aufeinanderfolgende Tage.
Ablehnung
Zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche. Die Ferienbindung für pädagogisches Personal an Schulen ist nicht pauschal auf Kitas zu übertragen.

Amtliche Quelle: HmbBUG, besonders §§ 2 bis 9 und 15

Hessen

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt Hessen, hessische Auszubildende und bestimmte arbeitnehmerähnliche Gruppen. Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen nicht nach HBUG.
Umfang
Fünf Tage je Jahr, angepasst an die regelmäßigen Wochenarbeitstage.
Übertragung
Ein Restanspruch kann bis 31. Dezember in Textform einmal auf das Folgejahr übertragen werden. Nach Ablehnung oder Widerruf geschieht dies automatisch.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Veranstalter und Veranstaltung brauchen die hessische Anerkennung. Eine Anerkennung nur aus einem anderen Land begründet seit 1. Januar 2024 keinen gesetzlichen Anspruch. Teilnehmende können die Anerkennung nicht selbst beantragen.
Ablehnung
Dringende betriebliche Erfordernisse oder bereits mehr als ein Drittel der Belegschaft in anerkanntem Bildungsurlaub. Ablehnung binnen drei Wochen nach Antrag, sonst Bewilligungsfiktion. Diese Gründe gelten nicht gegen Auszubildende.

Amtliche Quelle: Arbeitswelt Hessen: Anspruch und Umfang · Arbeitswelt Hessen: Anerkennungsgrenze · Arbeitswelt Hessen: Ablehnung

Mecklenburg-Vorpommern

10 Tage je Zweijahreszeitraum
Wer und ab wann?
Beschäftigte mit Arbeits- oder Dienstverhältnis im Land. Auszubildende haben einen engeren Anspruch für politische und ehrenamtsbezogene Bildung.
Umfang
Zehn Arbeitstage im festen Zweijahreszeitraum ab dem 1. Januar eines ungeraden Jahres. Beginnt das Arbeitsverhältnis im geraden Jahr, sind es fünf Tage. Auszubildende erhalten fünf Tage für die gesamte Ausbildung.
Übertragung
Die zehn Tage sind bereits ein gemeinsamer Zweijahrespool. Eine weitergehende allgemeine Übertragung ist nicht vorgesehen.
Antragsfrist
8 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Die konkrete Veranstaltung muss vom Landesamt für Gesundheit und Soziales anerkannt sein. Berufliche Veranstaltungen dauern grundsätzlich mindestens drei Tage.
Ablehnung
Wichtige betriebliche oder dienstliche Belange, sozial vorrangige Urlaubsansprüche oder das gesetzliche Betriebskontingent. Begründete Ablehnung spätestens vier Wochen vor Beginn. Bei unvorhersehbarem Widerruf trägt die Beschäftigungsstelle nachgewiesene Kosten.

Amtliche Quelle: Bildungsfreistellungsgesetz M-V · Regierungsportal M-V

Niedersachsen

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen einschließlich Auszubildender und arbeitnehmerähnlicher Gruppen mit Beschäftigungsschwerpunkt Niedersachsen.
Umfang
Fünf Tage je Kalenderjahr.
Übertragung
Der unverbrauchte Vorjahresanspruch kann im laufenden Jahr genutzt werden. Mit Arbeitgeberzustimmung können zusätzlich die Ansprüche der zwei davorliegenden Jahre nur für eine zusammenhängende Veranstaltung verbunden werden.
Antragsfrist
4 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Die konkrete Veranstaltung muss nach § 10 NBildUG anerkannt sein. Regelfall fünf Tage, Ausnahme mindestens drei zusammenhängende Tage; besondere Reihenmodelle sind möglich.
Ablehnung
Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, sozial vorrangige Urlaubsinteressen und das gesetzliche Betriebskontingent. Schriftliche Ablehnung spätestens zwei Wochen vor Beginn, sonst gilt der Bildungsurlaub als bewilligt.

Amtliche Quelle: § 2 NBildUG: Anspruch · § 8 NBildUG: Verfahren

Nordrhein-Westfalen

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen mit Beschäftigungsschwerpunkt NRW. Auszubildende haben während der Ausbildung einen eigenen Anspruch nur für politische Bildung.
Umfang
Fünf Tage je Kalenderjahr; der Anspruch zweier Jahre kann zusammengefasst werden.
Übertragung
Nach einer Ablehnung wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange oder konkurrierender Urlaubsanträge wird der Anspruch einmalig ins Folgejahr übertragen.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Der Anbieter muss als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt sein. Die Veranstaltung muss zusätzlich § 9 AWbG erfüllen, einschließlich Ausschlusskatalog und Distanzregel.
Ablehnung
Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, konkurrierende Urlaubsanträge oder Betriebsquoten. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Anspruch. Bis fünfzig Beschäftigte kann er nach Freistellung von zehn Prozent der Belegschaft entfallen. Ablehnung binnen drei Wochen, sonst Bewilligungsfiktion.

Amtliche Quelle: AWbG NRW, besonders §§ 2 bis 5 und 9 bis 12a

Rheinland-Pfalz

10 Tage in 2 Jahren
Wer und ab wann?
Beschäftigte mit Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses im Land. Auch Landesbeamt:innen und Landesrichter:innen sind erfasst. Für Auszubildende gelten Sonderregeln.
Umfang
Zehn Tage im festen Zweijahreszeitraum aus ungeradem und folgendem geradem Jahr, frei innerhalb dieses Pools verteilbar.
Übertragung
Nach einer gesetzlichen Ablehnung wird der Anspruch in den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen. Derselbe übertragene Anspruch darf nicht erneut abgelehnt werden.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Die konkrete Veranstaltung muss vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nach dem seit 1. März 2026 geltenden LBZG anerkannt sein.
Ablehnung
Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder der erreichte betriebliche Jahresdeckel. Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten müssen nicht gewähren. Ablehnung in der Regel mindestens drei Wochen vor Beginn und unter Beteiligung der Interessenvertretung.

Amtliche Quelle: LSJV: Bildungszeit · Landesbildungszeitgesetz

Saarland

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Beschäftigte, Auszubildende, Beamt:innen und Richter:innen mit Arbeitsstätte im Saarland.
Umfang
Bis zu fünf Arbeitstage je Kalenderjahr, angepasst an die regelmäßigen Wochenarbeitstage.
Übertragung
Mit Arbeitgeberzustimmung Übertragung ins Folgejahr für eine längere Maßnahme. Nach gesetzlicher Terminablehnung ebenfalls Übertragung, insgesamt höchstens zehn Tage im Folgejahr.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Die Veranstaltung muss als freistellungsfähig festgestellt sein. Eine Anerkennung aus einem anderen Land benötigt die saarländische Gleichstellung und täglich mindestens sechs Unterrichtsstunden.
Ablehnung
Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, sozial vorrangige Urlaubswünsche, Verspätung oder fehlende Wartezeit. In Arbeitsstätten unter zehn Beschäftigten kann nach Nutzung durch mehr als ein Drittel der Belegschaft abgelehnt werden. Entscheidung spätestens zwei Wochen vor Beginn, sonst Bewilligungsfiktion.

Amtliche Quelle: Amtliche FAQ zum SBFG

Sachsen

Ab 2027: 3 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Bis 31. Dezember 2026 besteht kein aktiver allgemeiner Landesanspruch. Ab 1. Januar 2027 sind Beschäftigte in Sachsen nach mehr als sechs Monaten beim selben Arbeitgeber anspruchsberechtigt; § 1 SächsQZG nennt weitere Gruppen.
Umfang
Ab 2027 drei Arbeitstage je Kalenderjahr, bei weniger Wochenarbeitstagen anteilig.
Übertragung
Ab 2027 kann Restanspruch nach Erklärung bis Jahresende ins Folgejahr übertragen werden. Das gilt auch für abgelehnte Tage.
Antragsfrist
Ab 2027: 12 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Ab 2027 nur für nach § 5 SächsQZG anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen oder Qualifizierung für ein Ehrenamt.
Ablehnung
Ab 2027 dringende betriebliche oder dienstliche Belange, fehlende Voraussetzungen oder die gesetzliche Belegschaftsquote. Entscheidung binnen vier Wochen, sonst Bewilligungsfiktion.

Aktualität: Vor einem Antrag im Jahr 2027 die dann geltende REVOSax-Fassung und die Anerkennungswege erneut prüfen.

Amtliche Quelle: SächsQZG, gültig ab 1. Januar 2027

Sachsen-Anhalt

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und bestimmte arbeitnehmerähnliche Personen mit Arbeitsstätte oder Arbeitgeber-Betriebssitz im Land. Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen nicht nach dem amtlich bereitgestellten BfG.
Umfang
Fünf Arbeitstage je Kalenderjahr; zwei Kalenderjahre können zusammengefasst werden.
Übertragung
Ein unverbrauchter Vorjahresanspruch kann im laufenden Jahr beansprucht werden.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Nur vom Landesverwaltungsamt anerkannte Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung. Ein beruflicher oder zumindest mittelbarer Nutzen muss dargelegt werden.
Ablehnung
Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, genehmigte Urlaubsanträge oder der jährliche betriebliche Deckel. Arbeitgeber mit unter fünf Beschäftigten müssen im laufenden Jahr nicht gewähren. Ablehnung unverzüglich, in der Regel drei Wochen, mindestens drei Arbeitstage vor Beginn.

Aktualität: Der Entwurf 8/5798 sah den 1. September 2026 als Starttermin vor, wurde aber nicht als Gesetz verkündet. Am 2. September 2026 gilt weiter das BfG. Prüfe die amtliche Quelle unmittelbar vor jedem Antrag erneut.

Amtliche Quelle: Geltendes Bildungsfreistellungsgesetz · Ministeriumsportal: Bildungsfreistellung · Landtagsanhörung zum Entwurf 8/5798

Schleswig-Holstein

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Landes- und Kommunalbeamt:innen und Landesrichter:innen mit Beschäftigungsschwerpunkt im Land.
Umfang
Fünf Arbeitstage je Kalenderjahr. Bei regelmäßiger Mehrarbeit oder Wechselschicht kann sich der Anspruch auf sechs Tage erhöhen.
Übertragung
Für die Verbindung des Vorjahres mit dem Folgejahr muss die Übertragung vor Ablauf des 30. September angezeigt werden; später nur mit Arbeitgeberzustimmung. Nach gesetzlicher Ablehnung wird automatisch übertragen.
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Die konkrete Veranstaltung muss in Schleswig-Holstein staatlich anerkannt sein. Erfasst sind allgemeine, politische, kulturelle, berufliche und ehrenamtsbezogene Weiterbildung.
Ablehnung
Betriebliche oder dienstliche Gründe oder sozial vorrangige Urlaubswünsche. Die Ablehnung muss unverzüglich, schriftlich und begründet erfolgen.

Amtliche Quelle: Amtliche FAQ, aktualisiert am 25. August 2026 · Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

Thüringen

5 Tage pro Jahr
Wer und ab wann?
Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, bestimmte Werkstattbeschäftigte sowie Landesbeamt:innen und Richter:innen mit Arbeitsstätte oder Betriebssitz im Land. Kein Anspruch in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten.
Umfang
Fünf Tage je Kalenderjahr. Auszubildende erhalten drei Tage und haben eine eigene Übertragungsregel.
Übertragung
Für Beschäftigte nur auf Antrag und nur soweit rechtzeitig beantragte Tage gesetzlich abgelehnt oder eine Zusage widerrufen wurde.
Antragsfrist
8 Wochen vor Beginn, soweit ein Landesanspruch besteht.
Anerkennung
Jede Veranstaltung muss für Thüringen anerkannt sein. Der Sitz des Anbieters ist unerheblich. Erfasst sind berufliche, politische und ehrenamtsbezogene Bildung mit Ausschlusskatalog.
Ablehnung
Verspätung, dringende betriebliche Belange, wirtschaftliche Schwierigkeiten, konkurrierender Urlaub oder nach Betriebsgröße abgestufte Jahresgrenzen.

Amtliche Quelle: Amtliches Portal: Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Welches Bundesland gilt für deinen Antrag?

Prüfe zuerst, wo dein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt hat oder wo deine Arbeitsstätte liegt. Dein Wohnort ist dafür regelmäßig nicht entscheidend. Auch der Ort der Fortbildung oder der Sitz des Anbieters legt das anwendbare Arbeitnehmerrecht nicht automatisch fest.

Bei einem kommunalen Träger ist die Zuordnung meist klar. Bei einem überregionalen Träger, wechselnden Kitas, mobiler Fachberatung oder einer Tätigkeit in mehreren Ländern solltest du die Personalstelle um eine dokumentierte Einordnung bitten. Die Formulierung „Ich wohne in Hessen, also gilt Hessen“ ist ebenso unsicher wie „Der Kurs findet in Berlin statt, also gilt Berlin“.

Wann eine Kita-Fortbildung wirklich anerkannt ist

Ein fachlich passender Kurs zu Kinderschutz, Praxisanleitung, Elternarbeit oder Leitung ist nicht automatisch Bildungsurlaub. Je nach Land wird die konkrete Veranstaltung, der Anbieter oder beides anerkannt. In Hessen genügt eine Anerkennung aus einem anderen Bundesland allein nicht. In Nordrhein-Westfalen muss der Anbieter anerkannt sein und der Kurs zusätzlich die gesetzlichen Veranstaltungskriterien erfüllen.

Bitte den Anbieter vor der Buchung um drei Unterlagen:

  • den für dein Arbeitsland gültigen Anerkennungsbescheid oder Gleichstellungsnachweis,
  • das vollständige Programm mit Lerninhalten und Unterrichtszeiten,
  • eine Anmeldebestätigung mit Termin, Veranstaltungsort und Anbieter.

Eine Werbeaussage wie „als Bildungsurlaub geeignet“ ist schwächer als der konkrete Nachweis für dein Land. Fehlt er, frage nach, bevor du Kurskosten auslöst.

So stellst du den Antrag vollständig

  1. Arbeitsland bestimmen: Arbeitsstätte, Beschäftigungsschwerpunkt und gegebenenfalls den Trägersitz klären.
  2. Status prüfen: Beschäftigungsbeginn, Wochenarbeitstage, Ausbildung oder PiA, Beamtenstatus und Betriebsgröße festhalten.
  3. Anspruchskonto prüfen: Bereits genutzte Tage, Zweijahrespool und eine mögliche Übertragung dokumentieren.
  4. Nachweise anfordern: Anerkennung, Programm und Anmeldebestätigung vom Anbieter holen.
  5. Fristgerecht einreichen: Den Antrag nachweisbar vor der Landesfrist an Arbeitgeber oder Personalstelle senden.
  6. Entscheidung sichern: Zustimmung, Rückfrage oder begründete Ablehnung mit Datum ablegen. Nach dem Kurs die Teilnahmebescheinigung einreichen.

Die 30 Stunden Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit im TVöD SuE sind davon zu trennen: Sie sind Arbeitszeitverwendung, kein landesgesetzlicher Bildungsurlaub. Wie du dieses Kontingent planst, zeigt der Beitrag zum 30-Stunden-Budget für Fortbildung.

Musterantrag plus Prüfblatt für Leitung und Träger

Kopiere den Text in dein Dokument und ersetze alle Klammerfelder. Streiche Angaben, die dein Bundesland nicht kennt. Das Muster stellt keinen Anspruch fest, sondern übermittelt die Prüfdaten.

Teil A: Antrag

[Vorname Nachname]
[Anschrift]
[E-Mail oder Personalnummer]

[Arbeitgeber oder Träger]
[Personalstelle oder Ansprechperson]
[Anschrift]

Betreff: Antrag auf Bildungsurlaub/Bildungszeit/Bildungsfreistellung

Guten Tag,

hiermit beantrage ich für den Zeitraum [Datum bis Datum] bezahlte Freistellung zur Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung „[Titel]“ des Anbieters [Name]. Meine Arbeitsstätte liegt in [Bundesland]. Ich bin seit [Datum] beschäftigt und arbeite regelmäßig an [Zahl] Tagen pro Woche. Beantragt werden [Zahl] Arbeitstage.

Die Veranstaltung ist für [Bundesland] durch [Behörde] unter dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] anerkannt beziehungsweise gilt nach [Norm, falls einschlägig] als anerkannt. Ich nutze [den laufenden Anspruch/einen übertragenen Anspruch/eine zulässige Zusammenfassung].

Beigefügt sind Anerkennungsnachweis, Veranstaltungsprogramm und Anmeldebestätigung. Bitte teilen Sie mir die Entscheidung in der nach dem anwendbaren Landesrecht vorgesehenen Form und Frist mit.

Freundliche Grüße
[Ort, Datum, Unterschrift]

Teil B: Prüfblatt für Leitung und Träger

  • ☐ Arbeitsstätte und anwendbares Land geprüft
  • ☐ Beschäftigungsstatus und Wartezeit geprüft
  • ☐ Wochenarbeitstage und Anspruchskonto geprüft
  • ☐ Betriebsgröße und Landesquote geprüft
  • ☐ Anerkennung für das einschlägige Land belegt
  • ☐ Programm und Unterrichtszeiten vollständig
  • ☐ Personaleinsatz für den Termin konkret geprüft
  • ☐ Interessenvertretung beteiligt, falls erforderlich
  • ☐ Entscheidung mit Datum und Grund dokumentiert
  • ☐ Übertragungsfolge und Wiedervorlage notiert

Orientierungs- und Dokumentationshilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die am Antragstag geltende Landesfassung sowie Tarifvertrag, AVR, Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Wann ein Antrag abgelehnt werden kann

Die Gesetze verwenden keine bundesweit identische Formel. Häufig geht es um zwingende, dringende oder wichtige betriebliche beziehungsweise dienstliche Belange, um sozial vorrangige Urlaubs- oder Freistellungswünsche und um landesspezifische Betriebsquoten. „Personalmangel“ ist deshalb kein universeller Textbaustein, der jede Ablehnung trägt.

Als Leitung solltest du die konkrete Besetzung, bereits genehmigte Abwesenheiten, Vertretungsmöglichkeiten und betroffenen Aufgaben dokumentieren und die Entscheidung an den zuständigen Träger oder die Personalstelle geben. Eine Ablehnung sollte die passende Landesnorm, die tatsächlichen Gründe und mögliche Übertragungsfolgen nennen. Beschäftigte sollten vor einer eigenmächtigen Teilnahme fachkundigen Rat einholen.

PiA und andere Ausbildungsverhältnisse

Übertrage den normalen Arbeitnehmeranspruch nicht ungeprüft auf PiA. Mehrere Länder begrenzen die Zahl der Tage oder erlauben Auszubildenden nur politische beziehungsweise ehrenamtsbezogene Bildung. Entscheidend ist außerdem, ob das konkrete PiA-Modell unter die landesrechtliche Definition fällt.

Schulischer Ganztag und Hort

Sonderregeln für Lehrkräfte oder pädagogisches Personal an Schulen gelten nicht automatisch im klassischen Kita-Betrieb. Bei schulintegriertem Ganztag, Hort in schulischer Trägerschaft oder einem geteilten Arbeitsverhältnis kann eine Ferienbindung relevant werden.

Kirchlicher oder öffentlicher Träger

Das Landesgesetz ist nur eine Ebene. Kirchliche AVR, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und beamtenrechtliche Sonderurlaubsregeln können günstiger oder abweichend sein. Prüfe deshalb neben der Länderzeile immer die für deinen Träger geltende Regelung. Weitere Orientierung zu Aufgaben und Zuständigkeiten findest du im Wissen-Guide für Kita-Leitungen.

Besonders zeitkritisch: Sachsen und Sachsen-Anhalt

Das sächsische Qualifizierungszeitgesetz begründet den allgemeinen Anspruch erst ab 1. Januar 2027. In Sachsen-Anhalt sah der Entwurf 8/5798 zwar den 1. September 2026 als Starttermin vor, wurde aber nicht als Gesetz verkündet. Am 2. September 2026 gilt weiter das bisherige Bildungsfreistellungsgesetz. Öffne dort unmittelbar vor dem Antrag die amtliche Quelle erneut.