Sollmarke, Obergrenze und Zählweise

Schließtage Kita NRW: 20 oder 27 Tage?

27 Tage sind nicht das normale Planungsbudget. Das KiBiz verbindet eine 20-Tage-Sollmarke mit einer zwingenden Obergrenze. Hier prüfst du Zählung, Beteiligung, Ersatzbetreuung und Aufsichtsmeldung getrennt.

Rechtsstand geprüft: September 2026

Kita-Jahresplanung mit getrennten Öffnungs- und Schließtagen sowie freiem Betreuungsweg

Schließtage in NRW: die kurze Antwort

  • 20 Öffnungstage sind die Sollmarke. Mehr braucht eine nachvollziehbare Abweichung vom gesetzlichen Regelfall.
  • 27 Öffnungstage sind die Höchstgrenze. Ihre Einhaltung ist zugleich Voraussetzung der KiBiz-Förderung.
  • Wochenend- und Feiertage zählen nicht. Halbtägige Schließungen haben eine eigene Zählregel.
  • Die Elternsicht ist entscheidend. Konzept-, Weiterbildungs- und Teambildungstage zählen mit, wenn Eltern keinen Betreuungszugang haben.
  • Jahresplanung ist keine §-47-Meldung. Planmäßige Tage, ungeplante Einschränkungen und eine dauerhafte Betriebsschließung sind getrennte Vorgänge.

20 oder 27 Tage: was „soll“ und „darf“ bedeuten

§ 27 Abs. 3 KiBiz verpflichtet Kindertageseinrichtungen zu ganzjähriger regelmäßiger Betreuung und Förderung. Die Zahl der Schließtage soll 20 Öffnungstage nicht überschreiten und darf höchstens 27 Öffnungstage betragen.

Das Wort „soll“ beschreibt den gesetzlichen Regelfall. Die 20 Tage sind deshalb nicht nur ein unverbindlicher Wunsch. Gleichzeitig ist die Abweichung bis zur absoluten 27-Tage-Grenze nicht automatisch verboten. Plane nicht mit der Formel „NRW erlaubt 27 Tage“, sondern dokumentiere, warum euer Kalender den Bedarf, das Kindeswohl, Qualitätsarbeit und die organisatorischen Bedingungen angemessen zusammenführt.

Die Grenze von 27 Öffnungstagen hat eine zusätzliche förderrechtliche Wirkung: Nach § 32 Abs. 3 Nr. 3 KiBiz setzt die finanzielle Förderung voraus, dass sie nicht überschritten wird. Ein weiterer planmäßiger Tag ist daher nicht nur eine kleine Abweichung von einer Empfehlung.

Geprüft ist die KiBiz-Fassung, die vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027 gilt. Vor einer späteren Nutzung solltest du die dann gültige Fassung erneut öffnen, auch wenn die bereits veröffentlichte Folgefassung die Zahlenregel beibehält.

Welche Tage als Schließtage zählen

Das Gesetz zählt Öffnungstage, nicht Kalendertage. Wochenend- und Feiertage bleiben außer Ansatz. Schließt die Kita planmäßig bis zur Hälfte ihrer täglichen Öffnungszeit, zählt das grundsätzlich als halber Schließtag. Dauert die Schließung länger, zählt sie grundsätzlich als ganzer Tag.

SituationEinordnungWas du dokumentierst
Planmäßig ganztägig geschlossenganzer SchließtagDatum, Anlass, Beschlussweg und Elterninformation
Planmäßig bis zur Hälfte geschlossengrundsätzlich halber Schließtagreguläre und tatsächliche Öffnungszeit
Konzept-, Weiterbildungs- oder Teamtagzählt, wenn Eltern keinen Betreuungszugang habenElternzugang und tatsächliches Angebot
Geplante kleine NotgruppeEinzelfall, eher SchließtagLage, Platzzahl und Zugangskriterien
Notgruppe grundsätzlich für alle erreichbarEinzelfall, eher kein Schließtagtatsächliche Zugangsmöglichkeit und Kapazität
Ungeplante, nicht zu vertretende Schließungnach NRW-Hinweis kein §-27-SchließtagUrsache, Schutzmaßnahme und mögliche Aufsichtsmeldung
Streiktag ohne Betreuungnach NRW-Hinweis kein §-27-Schließtaggetrennt von Arbeits- und Beitragsfragen behandeln

Die gemeinsame NRW-Aufsichtsorientierung von LWL und LVR stellt auf die Elternsicht ab. Eine geplante Notgruppe ersetzt den regulären Betrieb in der Regel nicht. Eine starre Prozentgrenze nennt die Quelle aber nicht. Entscheidend sind Lage des Tages, Relation zwischen regulären und angebotenen Plätzen und die Frage, ob grundsätzlich alle Eltern Zugang haben.

Ungeplante Personalnot gehört nicht nachträglich in den planmäßigen Jahreskalender gerechnet. Sie kann trotzdem aufsichtsrechtlich relevant sein. Prüfe deshalb Schließtagezählung und Schutz- beziehungsweise Meldeweg als zwei getrennte Spuren.

Wer Schließtage beschließt und wer angehört wird

Das KiBiz legt keine landesweit identische interne Beschlusskette für Kommune, Kirchengemeinde, Verein, gGmbH und Elterninitiative fest. Das LWL-Rundschreiben spricht davon, dass Einrichtungen ihre Schließtage innerhalb der gesetzlichen Grenzen eigenverantwortlich festlegen können. Wer innerhalb eures Trägers tatsächlich freigibt, folgt aber Delegation, Trägerordnung, Satzung, Vertrag oder örtlicher Regel.

§ 10 Abs. 4 KiBiz verlangt, den Elternbeirat rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen zu informieren. Vor Entscheidungen über Öffnungszeiten ist er insbesondere anzuhören; Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen. Die Vorschrift nennt Schließtage in ihrer Beispielsammlung nicht ausdrücklich und gibt dem Elternbeirat kein allgemeines Genehmigungsrecht für jeden Termin.

Das bedeutet für die Praxis: Plane Beteiligung nicht als Unterschriftenritual. Lege die Bedarfe und Gründe früh offen, dokumentiere Hinweise, prüfe sie ernsthaft und halte fest, wer abschließend entscheidet. Wenn eine kommunale Benutzungsordnung, eine Kita-Ordnung oder euer Betreuungsvertrag weitergehende Schritte verlangt, gelten diese zusätzlich.

Was du wann melden musst

Die häufigste Verwechslung entsteht zwischen dem normalen Jahreskalender und einer Aufsichtsmeldung. Ein planmäßiger Konzepttag wird in die Schließtagezählung aufgenommen und gegenüber Eltern kommuniziert. Er ist nicht allein wegen seiner Planung automatisch ein besonderes Vorkommnis.

SpurAuslöserAdressat
Jahresplanungplanmäßige Schließtage innerhalb des KiBiz-Rahmensträgerinterne Entscheidung und Eltern
Elternmitwirkungwesentliche Entscheidung, besonders ÖffnungszeitenElternbeirat nach § 10 Abs. 4 KiBiz
Ferien-ErsatzbetreuungFamilie kann Betreuung nicht selbst sichernbetroffene Eltern und zuständiges Jugendamt
Besonderes VorkommnisEreignis oder Entwicklung kann das Kindeswohl beeinträchtigenTräger an Landesjugendamt nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
BetriebsschließungEinrichtung soll dauerhaft schließenTräger an zuständige Behörde nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII

§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII betrifft Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern zu beeinträchtigen. Nummer 3 betrifft die bevorstehende Schließung der Einrichtung als Betrieb. Sie meint nicht jeden Termin, an dem die Kita im Jahreslauf geschlossen bleibt.

In NRW laufen Meldungen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 nach dem LWL/LVR-Rundschreiben von 2025 ausschließlich über das Modul „Besondere Vorkommnisse“ in KiBiz.web. Der Träger ist meldepflichtig; die Leitung arbeitet nach der vereinbarten Zuständigkeits- und Eskalationskette.

Ersatzbetreuung in den Ferien

§ 22a Abs. 3 SGB VIII verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei Ferien-Schließungen eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für Kinder sicherzustellen, die nicht von ihren Erziehungsberechtigten betreut werden können. Daraus folgt nicht, dass die Stammkita selbst offen bleiben oder jede Notgruppe im eigenen Gebäude anbieten muss.

§ 27 Abs. 5 KiBiz gibt der Einrichtung eine eigene Aufgabe: Sie weist betroffene Eltern auf die Pflicht des Jugendamts hin und unterstützt sie dabei soweit möglich. Sinnvoll ist deshalb, den tatsächlichen Ferienbedarf früh und datensparsam zu erheben, die Kontaktstelle des Jugendamts zu kennen und keine Ersatzleistung zu versprechen, die der eigene Träger nicht abgesichert hat.

Die Vier-Wochen-Regel in § 24 Abs. 4 SGB VIII gehört zum stufenweise einsetzenden Ganztagsanspruch für Grundschulkinder. Sie ersetzt nicht die NRW-Zählung für Kitas vor dem Schuleintritt.

Was sich nach Träger und Kommune unterscheidet

TrägerformZusätzlich prüfenNicht landesweit vereinheitlicht
KommunalBenutzungsordnung, Satzung, Delegation und JahresplanBeschlussweg, Ankündigungsfrist, Notgruppe und Beitragsfolge
KirchlichTrägerordnung, Kita-Ordnung, Vertrag und Gremienregelninterne Freigabe und Kommunikationsfrist
Frei-gemeinnützig oder privatVertrag, Betriebsordnung, Förderstatus und DelegationBeschlussweg und privatrechtliche Entgeltfolgen
ElterninitiativeVereinssatzung, Vorstandsbeschluss, Vertrag und JahresplanMitgliedschaft ändert die KiBiz-Höchstgrenze nicht

Auch Elternbeiträge lassen sich nicht pauschal für NRW beantworten. Die seit August 2026 geltende Düsseldorfer Elternbeitragssatzung erhebt beispielsweise volle Monatsbeiträge unabhängig von Schließzeiten. Das ist ein kommunales Beispiel, keine Regel für alle Kommunen und keine Antwort auf privatrechtliche Verpflegungsentgelte anderer Träger.

Ob ein Schließtag zugleich Urlaubstag für Beschäftigte ist, beantwortet das KiBiz nicht. Dafür gelten Arbeitsrecht, Tarif und Beteiligungsrechte. Der Arbeitsrechts-Guide zu Betriebsferien und Urlaub trennt diese zweite Rechtsfrage vom NRW-Schließtagekontingent.

Eine landesweit einheitliche Ankündigungsfrist für den gewöhnlichen Jahreskalender findet sich in den geprüften Bundes- und Landesnormen ebenfalls nicht. Prüfe die konkrete Frist deshalb in Trägerordnung, kommunaler Regel und Betreuungsvertrag. Für die umfassende Vertragsprüfung hilft dir der Guide zum Kita-Betreuungsvertrag.

Prüfliste für deinen Schließtageplan

  1. Fassung festhalten: Notiere, welche KiBiz-Fassung und welches Kindergartenjahr du planst.
  2. Tage zählen: Trenne ganze und halbe Öffnungstage; streiche Wochenend- und Feiertage.
  3. Elternsicht prüfen: Nimm Konzept-, Weiterbildungs- und Teamtage sowie geplante Notgruppen korrekt auf.
  4. Abweichung begründen: Wenn der Plan über der 20-Tage-Sollmarke liegt, dokumentiere Bedarf und Gründe statt nur auf 27 zu verweisen.
  5. Zuständigkeit klären: Lege fest, welches Trägerorgan entscheidet und welche örtlichen Unterlagen gelten.
  6. Elternbeirat beteiligen: Informiere rechtzeitig, höre bei Öffnungszeiten an und dokumentiere Gestaltungshinweise.
  7. Ferienbedarf organisieren: Erhebe Unterstützungsbedarf und stelle den Kontakt zur anderweitigen Betreuung her.
  8. Meldeweg getrennt halten: Prüfe ungeplante kindeswohlrelevante Einschränkungen unabhängig vom Jahreskontingent.
  9. Kommunikation abstimmen: Gib freigegebene Daten konsistent in Vertrag, Jahresübersicht, Aushang und Elternkanal aus.

Im Leitungsalltag lohnt sich eine kleine Gegenprobe: Lass eine Vertretungskraft anhand des Kalenders erklären, welche Tage planmäßig zählen, wo Eltern beteiligt wurden und was bei einem ungeplanten Ausfall passiert. Wenn sie dafür drei widersprüchliche Dokumente braucht, liegt das Problem nicht bei der Schließtagezahl, sondern in eurer Versions- und Zuständigkeitslogik.

Für die operative Terminplanung kannst du den Kita-Jahresplaner nutzen. Formulierungen für die anschließende Kommunikation bieten die E-Mail-Vorlagen. Beide Werkzeuge ersetzen weder die Rechtsprüfung noch die trägerinterne Freigabe.

Der abschließende Vier-Spuren-Check

  • □ Zählung: 20 als Sollmarke, höchstens 27 Öffnungstage, halbe Tage korrekt.
  • □ Entscheidung: Trägerzuständigkeit und Elternmitwirkung nachvollziehbar.
  • □ Betreuung: Ferienbedarf und Jugendamtskontakt geklärt, keine ungesicherte Zusage.
  • □ Aufsicht: ungeplante Einschränkungen und §-47-Meldeweg getrennt dokumentiert.

Dieser Guide ist eine allgemeine Orientierung für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung durch Träger, Jugendamt, Landesjugendamt oder Rechtsberatung, insbesondere nicht bei Beitrags-, Vertrags-, Personal- oder Streitfragen.

Häufige Fragen zu Schließtagen in NRW

Wie viele Schließtage darf eine Kita in NRW haben?
Nach § 27 Abs. 3 KiBiz sollen Schließtage 20 Öffnungstage nicht überschreiten und dürfen höchstens 27 Öffnungstage erreichen. 20 ist damit die gesetzliche Sollmarke, 27 die zwingende Obergrenze, nicht ein gleichwertiges Normalbudget.
Zählen Konzepttage als Schließtage?
Ja, wenn die Einrichtung für Eltern geschlossen ist. Nach dem von LWL und LVR veröffentlichten NRW-Hinweis werden pädagogische Konzept-, Weiterbildungs- und Teambildungstage aus Elternsicht als Schließtage eingeordnet.
Wie werden halbe Schließtage gezählt?
Eine planmäßige Schließung bis zur Hälfte der täglichen Öffnungszeit zählt nach § 27 Abs. 3 KiBiz grundsätzlich als halber Schließtag. Dauert sie länger, zählt sie grundsätzlich als ganzer Schließtag. Wochenend- und Feiertage bleiben außer Ansatz.
Muss der Elternbeirat Schließtage genehmigen?
Das KiBiz gibt dem Elternbeirat kein allgemeines Vetorecht für jeden Schließtag. Er ist rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über Öffnungszeiten anzuhören. Trägerordnung, Satzung oder Vertrag können das Verfahren konkreter regeln.
Zählt eine Notgruppe automatisch als Öffnungstag?
Nein. Bei geplanten Notgruppen kommt es laut NRW-Aufsichtshinweis auf den Einzelfall an, insbesondere Lage des Tages, Verhältnis der regulären zu den angebotenen Plätzen und tatsächliche Zugangsmöglichkeit für alle Eltern. Eine sehr kleine Notgruppe ersetzt den regulären Betrieb in der Regel nicht.
Wer organisiert Ersatzbetreuung während der Ferien?
Bei einer Ferien-Schließung muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherstellen. Die Kita weist betroffene Eltern darauf hin und unterstützt sie nach § 27 Abs. 5 KiBiz soweit möglich.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: September 2026. Vor Planung für ein späteres Kindergartenjahr die dann geltende KiBiz-Fassung und örtliche Trägerregeln neu prüfen.