20 oder 27 Tage: was „soll“ und „darf“ bedeuten
§ 27 Abs. 3 KiBiz verpflichtet Kindertageseinrichtungen zu ganzjähriger regelmäßiger Betreuung und Förderung. Die Zahl der Schließtage soll 20 Öffnungstage nicht überschreiten und darf höchstens 27 Öffnungstage betragen.
Das Wort „soll“ beschreibt den gesetzlichen Regelfall. Die 20 Tage sind deshalb nicht nur ein unverbindlicher Wunsch. Gleichzeitig ist die Abweichung bis zur absoluten 27-Tage-Grenze nicht automatisch verboten. Plane nicht mit der Formel „NRW erlaubt 27 Tage“, sondern dokumentiere, warum euer Kalender den Bedarf, das Kindeswohl, Qualitätsarbeit und die organisatorischen Bedingungen angemessen zusammenführt.
Die Grenze von 27 Öffnungstagen hat eine zusätzliche förderrechtliche Wirkung: Nach § 32 Abs. 3 Nr. 3 KiBiz setzt die finanzielle Förderung voraus, dass sie nicht überschritten wird. Ein weiterer planmäßiger Tag ist daher nicht nur eine kleine Abweichung von einer Empfehlung.
Geprüft ist die KiBiz-Fassung, die vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027 gilt. Vor einer späteren Nutzung solltest du die dann gültige Fassung erneut öffnen, auch wenn die bereits veröffentlichte Folgefassung die Zahlenregel beibehält.
Welche Tage als Schließtage zählen
Das Gesetz zählt Öffnungstage, nicht Kalendertage. Wochenend- und Feiertage bleiben außer Ansatz. Schließt die Kita planmäßig bis zur Hälfte ihrer täglichen Öffnungszeit, zählt das grundsätzlich als halber Schließtag. Dauert die Schließung länger, zählt sie grundsätzlich als ganzer Tag.
| Situation | Einordnung | Was du dokumentierst |
|---|---|---|
| Planmäßig ganztägig geschlossen | ganzer Schließtag | Datum, Anlass, Beschlussweg und Elterninformation |
| Planmäßig bis zur Hälfte geschlossen | grundsätzlich halber Schließtag | reguläre und tatsächliche Öffnungszeit |
| Konzept-, Weiterbildungs- oder Teamtag | zählt, wenn Eltern keinen Betreuungszugang haben | Elternzugang und tatsächliches Angebot |
| Geplante kleine Notgruppe | Einzelfall, eher Schließtag | Lage, Platzzahl und Zugangskriterien |
| Notgruppe grundsätzlich für alle erreichbar | Einzelfall, eher kein Schließtag | tatsächliche Zugangsmöglichkeit und Kapazität |
| Ungeplante, nicht zu vertretende Schließung | nach NRW-Hinweis kein §-27-Schließtag | Ursache, Schutzmaßnahme und mögliche Aufsichtsmeldung |
| Streiktag ohne Betreuung | nach NRW-Hinweis kein §-27-Schließtag | getrennt von Arbeits- und Beitragsfragen behandeln |
Die gemeinsame NRW-Aufsichtsorientierung von LWL und LVR stellt auf die Elternsicht ab. Eine geplante Notgruppe ersetzt den regulären Betrieb in der Regel nicht. Eine starre Prozentgrenze nennt die Quelle aber nicht. Entscheidend sind Lage des Tages, Relation zwischen regulären und angebotenen Plätzen und die Frage, ob grundsätzlich alle Eltern Zugang haben.
Ungeplante Personalnot gehört nicht nachträglich in den planmäßigen Jahreskalender gerechnet. Sie kann trotzdem aufsichtsrechtlich relevant sein. Prüfe deshalb Schließtagezählung und Schutz- beziehungsweise Meldeweg als zwei getrennte Spuren.
Wer Schließtage beschließt und wer angehört wird
Das KiBiz legt keine landesweit identische interne Beschlusskette für Kommune, Kirchengemeinde, Verein, gGmbH und Elterninitiative fest. Das LWL-Rundschreiben spricht davon, dass Einrichtungen ihre Schließtage innerhalb der gesetzlichen Grenzen eigenverantwortlich festlegen können. Wer innerhalb eures Trägers tatsächlich freigibt, folgt aber Delegation, Trägerordnung, Satzung, Vertrag oder örtlicher Regel.
§ 10 Abs. 4 KiBiz verlangt, den Elternbeirat rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen zu informieren. Vor Entscheidungen über Öffnungszeiten ist er insbesondere anzuhören; Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen. Die Vorschrift nennt Schließtage in ihrer Beispielsammlung nicht ausdrücklich und gibt dem Elternbeirat kein allgemeines Genehmigungsrecht für jeden Termin.
Das bedeutet für die Praxis: Plane Beteiligung nicht als Unterschriftenritual. Lege die Bedarfe und Gründe früh offen, dokumentiere Hinweise, prüfe sie ernsthaft und halte fest, wer abschließend entscheidet. Wenn eine kommunale Benutzungsordnung, eine Kita-Ordnung oder euer Betreuungsvertrag weitergehende Schritte verlangt, gelten diese zusätzlich.
Was du wann melden musst
Die häufigste Verwechslung entsteht zwischen dem normalen Jahreskalender und einer Aufsichtsmeldung. Ein planmäßiger Konzepttag wird in die Schließtagezählung aufgenommen und gegenüber Eltern kommuniziert. Er ist nicht allein wegen seiner Planung automatisch ein besonderes Vorkommnis.
| Spur | Auslöser | Adressat |
|---|---|---|
| Jahresplanung | planmäßige Schließtage innerhalb des KiBiz-Rahmens | trägerinterne Entscheidung und Eltern |
| Elternmitwirkung | wesentliche Entscheidung, besonders Öffnungszeiten | Elternbeirat nach § 10 Abs. 4 KiBiz |
| Ferien-Ersatzbetreuung | Familie kann Betreuung nicht selbst sichern | betroffene Eltern und zuständiges Jugendamt |
| Besonderes Vorkommnis | Ereignis oder Entwicklung kann das Kindeswohl beeinträchtigen | Träger an Landesjugendamt nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII |
| Betriebsschließung | Einrichtung soll dauerhaft schließen | Träger an zuständige Behörde nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII |
§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII betrifft Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern zu beeinträchtigen. Nummer 3 betrifft die bevorstehende Schließung der Einrichtung als Betrieb. Sie meint nicht jeden Termin, an dem die Kita im Jahreslauf geschlossen bleibt.
In NRW laufen Meldungen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 nach dem LWL/LVR-Rundschreiben von 2025 ausschließlich über das Modul „Besondere Vorkommnisse“ in KiBiz.web. Der Träger ist meldepflichtig; die Leitung arbeitet nach der vereinbarten Zuständigkeits- und Eskalationskette.
Ersatzbetreuung in den Ferien
§ 22a Abs. 3 SGB VIII verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei Ferien-Schließungen eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für Kinder sicherzustellen, die nicht von ihren Erziehungsberechtigten betreut werden können. Daraus folgt nicht, dass die Stammkita selbst offen bleiben oder jede Notgruppe im eigenen Gebäude anbieten muss.
§ 27 Abs. 5 KiBiz gibt der Einrichtung eine eigene Aufgabe: Sie weist betroffene Eltern auf die Pflicht des Jugendamts hin und unterstützt sie dabei soweit möglich. Sinnvoll ist deshalb, den tatsächlichen Ferienbedarf früh und datensparsam zu erheben, die Kontaktstelle des Jugendamts zu kennen und keine Ersatzleistung zu versprechen, die der eigene Träger nicht abgesichert hat.
Die Vier-Wochen-Regel in § 24 Abs. 4 SGB VIII gehört zum stufenweise einsetzenden Ganztagsanspruch für Grundschulkinder. Sie ersetzt nicht die NRW-Zählung für Kitas vor dem Schuleintritt.
Was sich nach Träger und Kommune unterscheidet
| Trägerform | Zusätzlich prüfen | Nicht landesweit vereinheitlicht |
|---|---|---|
| Kommunal | Benutzungsordnung, Satzung, Delegation und Jahresplan | Beschlussweg, Ankündigungsfrist, Notgruppe und Beitragsfolge |
| Kirchlich | Trägerordnung, Kita-Ordnung, Vertrag und Gremienregeln | interne Freigabe und Kommunikationsfrist |
| Frei-gemeinnützig oder privat | Vertrag, Betriebsordnung, Förderstatus und Delegation | Beschlussweg und privatrechtliche Entgeltfolgen |
| Elterninitiative | Vereinssatzung, Vorstandsbeschluss, Vertrag und Jahresplan | Mitgliedschaft ändert die KiBiz-Höchstgrenze nicht |
Auch Elternbeiträge lassen sich nicht pauschal für NRW beantworten. Die seit August 2026 geltende Düsseldorfer Elternbeitragssatzung erhebt beispielsweise volle Monatsbeiträge unabhängig von Schließzeiten. Das ist ein kommunales Beispiel, keine Regel für alle Kommunen und keine Antwort auf privatrechtliche Verpflegungsentgelte anderer Träger.
Ob ein Schließtag zugleich Urlaubstag für Beschäftigte ist, beantwortet das KiBiz nicht. Dafür gelten Arbeitsrecht, Tarif und Beteiligungsrechte. Der Arbeitsrechts-Guide zu Betriebsferien und Urlaub trennt diese zweite Rechtsfrage vom NRW-Schließtagekontingent.
Eine landesweit einheitliche Ankündigungsfrist für den gewöhnlichen Jahreskalender findet sich in den geprüften Bundes- und Landesnormen ebenfalls nicht. Prüfe die konkrete Frist deshalb in Trägerordnung, kommunaler Regel und Betreuungsvertrag. Für die umfassende Vertragsprüfung hilft dir der Guide zum Kita-Betreuungsvertrag.
Prüfliste für deinen Schließtageplan
- Fassung festhalten: Notiere, welche KiBiz-Fassung und welches Kindergartenjahr du planst.
- Tage zählen: Trenne ganze und halbe Öffnungstage; streiche Wochenend- und Feiertage.
- Elternsicht prüfen: Nimm Konzept-, Weiterbildungs- und Teamtage sowie geplante Notgruppen korrekt auf.
- Abweichung begründen: Wenn der Plan über der 20-Tage-Sollmarke liegt, dokumentiere Bedarf und Gründe statt nur auf 27 zu verweisen.
- Zuständigkeit klären: Lege fest, welches Trägerorgan entscheidet und welche örtlichen Unterlagen gelten.
- Elternbeirat beteiligen: Informiere rechtzeitig, höre bei Öffnungszeiten an und dokumentiere Gestaltungshinweise.
- Ferienbedarf organisieren: Erhebe Unterstützungsbedarf und stelle den Kontakt zur anderweitigen Betreuung her.
- Meldeweg getrennt halten: Prüfe ungeplante kindeswohlrelevante Einschränkungen unabhängig vom Jahreskontingent.
- Kommunikation abstimmen: Gib freigegebene Daten konsistent in Vertrag, Jahresübersicht, Aushang und Elternkanal aus.
Im Leitungsalltag lohnt sich eine kleine Gegenprobe: Lass eine Vertretungskraft anhand des Kalenders erklären, welche Tage planmäßig zählen, wo Eltern beteiligt wurden und was bei einem ungeplanten Ausfall passiert. Wenn sie dafür drei widersprüchliche Dokumente braucht, liegt das Problem nicht bei der Schließtagezahl, sondern in eurer Versions- und Zuständigkeitslogik.
Für die operative Terminplanung kannst du den Kita-Jahresplaner nutzen. Formulierungen für die anschließende Kommunikation bieten die E-Mail-Vorlagen. Beide Werkzeuge ersetzen weder die Rechtsprüfung noch die trägerinterne Freigabe.
Der abschließende Vier-Spuren-Check
- □ Zählung: 20 als Sollmarke, höchstens 27 Öffnungstage, halbe Tage korrekt.
- □ Entscheidung: Trägerzuständigkeit und Elternmitwirkung nachvollziehbar.
- □ Betreuung: Ferienbedarf und Jugendamtskontakt geklärt, keine ungesicherte Zusage.
- □ Aufsicht: ungeplante Einschränkungen und §-47-Meldeweg getrennt dokumentiert.
Dieser Guide ist eine allgemeine Orientierung für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung durch Träger, Jugendamt, Landesjugendamt oder Rechtsberatung, insbesondere nicht bei Beitrags-, Vertrags-, Personal- oder Streitfragen.