Wer zählt als Fachkraft in Sachsen-Anhalt? § 21 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt

§ 21 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)

In Sachsen-Anhalt gibt es keine eigenständige Fachkraftverordnung. Die Definitionen stehen direkt in § 21 KiFöG LSA: Absatz 3 listet den Fachkraftkatalog, Absatz 4 regelt die Einzelfallprüfung für verwandte Qualifikationen, Absatz 5 die Hilfskraftquote. Ergänzt wird das Gesetz durch Arbeitshilfen des Landesjugendamtes (Landesverwaltungsamt Referat 501) und Curricula für Quereinsteiger:innen.

Mit dem 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe (in Kraft 1. Januar 2025) wurden Fachkraftquote und Bedarfskita-Stellen reformiert: 255 zusätzliche VZÄ stehen vom 1. August 2025 bis 31. Dezember 2026 außerhalb des regulären Schlüssels für sogenannte Bedarfskitas zur Verfügung. Damit verschiebt sich die Personalausstattung punktuell, ohne den gesetzlichen Schlüssel selbst zu verändern.

Wer zählt als Fachkraft in Sachsen-Anhalt?

Folgende Berufsabschlüsse gelten in Sachsen-Anhalt als sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der § 21 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA):

  • Staatlich anerkannte Erzieher:innen, Heilpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen
  • Sozialpädagog:innen / Sozialarbeiter:innen mit Hochschulabschluss
  • Diplom- oder Bachelor in Pädagogik / Erziehungswissenschaft
  • Personen mit verwandter pädagogischer Qualifikation nach Einzelfallprüfung (§ 21 Abs. 4 KiFöG LSA)
  • Kinderschutzfachkraft (§ 10a KiFöG LSA) als eigene Funktion mit DQR 6 + 2 Jahre Berufserfahrung als Voraussetzung für den Zertifikatskurs

Ergänzungskraft, Drittkraft und weitere Kräfte

Sachsen-Anhalt nennt Helfer:innen unterhalb der Fachkraftnorm "geeignete Hilfskräfte" (§ 21 Abs. 5 KiFöG LSA) - typisch sind Kinderpfleger:innen und Sozialassistent:innen. Es gilt ein gesetzlich verbindliches Verhältnis: 1 Hilfskraft auf 2 Fachkräfte, also maximal ein Drittel Hilfskräfte im Team. Den "Drittkraft"-Begriff kennt Sachsen-Anhalt nicht offiziell. Funktional entspricht die Hilfskraft der Ergänzungskraft anderer Länder.

Mindestfachkraftquote in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat eine der klarsten Mindestfachkraftquoten Deutschlands: Mindestens 2/3 Fachkräfte und maximal 1/3 Hilfskräfte im pädagogischen Team (§ 21 Abs. 5 KiFöG LSA). Das ist eine echte gesetzliche Quote (kein Richtwert) und wird vom Landesjugendamt aktiv geprüft.

Quereinstieg, PiA und Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Personen mit pädagogischem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in verwandter Richtung (z. B. Erziehungswissenschaft ohne sozialpädagogischen Schwerpunkt) benötigen für die Anerkennung als pädagogische Fachkraft eine 60-stündige fachspezifische Fortbildung - Curricula bietet z. B. die MBA-Akademie. Bei anderen Qualifikationen läuft die Einzelfall-Zulassung über § 21 Abs. 4 KiFöG LSA, die ein Verwaltungsverfahren nach SGB X auslöst. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Landesschulamt / Landesverwaltungsamt; Beratung über IQ Sachsen-Anhalt.

Tipp für Kita-Leitungen in Sachsen-Anhalt

Die 2:1-Regel ist kein Richtwert, sondern harte Quote - dokumentiere die Fachkraftquote deines Teams sauber, denn das Landesjugendamt prüft sie aktiv. Wenn dir Fachkräfte fehlen, kannst du nicht einfach mehr Hilfskräfte einstellen, ohne gegen § 21 Abs. 5 KiFöG zu verstoßen.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Wer als Fachkraft zählt, regelt jedes Land eigenständig - die Unterschiede sind teils erheblich. In unserer Komplettübersicht aller 16 Bundesländer stehen Fachkraft-Definition, Quereinstiegs-Wege und VO-Quellen pro Land nebeneinander.

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