Personalschlüssel Sachsen-Anhalt

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Berechne deinen Personalbedarf nach Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) - mit Ampel-Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen.

Kostenlos Sofort-Ergebnis Nach KiFöG LSA

Stand: 01.03.2025, Quelle: Destatis / Bertelsmann Ländermonitor (Personalschlüssel-Stichtag 01.03.2024)

Kurz gesagt: Personalschlüssel in Sachsen-Anhalt

Der Personalschlüssel, auch Betreuungsschlüssel oder Fachkraft-Kind-Relation genannt, beschreibt, wie viele Kinder rechnerisch von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden.

In Sachsen-Anhalt gilt nach KiFöG LSA für Krippenkinder (U3) ein Schlüssel von 1:5 und für Kindergartenkinder (Ü3) von 1:11.

Betreuungsschlüssel und Personalschlüssel in Sachsen-Anhalt

Der Betreuungsschlüssel und Personalschlüssel Kita Sachsen-Anhalt richtet sich nach dem Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) mit einem vergleichsweise komplexen Berechnungssystem. Die Berechnung Personalschlüssel Kita Sachsen-Anhalt berücksichtigt Altersgruppen, Betreuungszeiten und Gruppenformen - unser Rechner bildet daraus vereinfachte Richtwerte von 1:5 (U3) und 1:11 (Ü3) ab.

Das zentrale Kita-Gesetz 2026 in Sachsen-Anhalt ist "Kita STABIL", vom Landtag am 28. Januar 2026 beschlossen: rund 26,6 Mio. Euro zusätzlich (14,2 Mio. Euro Demografiepauschale, 12,5 Mio. Euro Bildungspauschale), die ab März 2026 an die Träger fließen. Bei sinkenden Kinderzahlen und konstantem Personal soll sich die Fachkraft-Kind-Relation faktisch verbessern. Der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel nach § 21 KiFöG LSA bleibt davon unberührt; zu den wissenschaftlichen Empfehlungen bleibt weiterhin eine deutliche Lücke.

Die Herausforderungen ähneln denen anderer ostdeutscher Flächenländer: Hohe Betreuungsquoten (vor allem U3), vergleichsweise niedrige Schlüssel und überdurchschnittliche Ausfallzeiten (ca. 25% in Ostdeutschland vs. 17% in Westdeutschland) ergeben in der Kombination eine angespannte Personalsituation, die sich spürbar auf den Kita-Alltag auswirkt.

Was ist in Sachsen-Anhalt anders?

  • Das KiFöG LSA führt zu deutlich höheren Kinderzahlen je Fachkraft als westdeutsche Länder.
  • Ganztagsansprüche und lange Betreuungszeiten verschärfen den Dienstplanabgleich.
  • Der Abstand zur fachlichen Empfehlung ist besonders im Ü3-Bereich groß.
Personalschlüssel und Betreuungsschlüssel Sachsen-Anhalt im Überblick
Bereich Schlüssel
Krippe (U3) 1:5 (Richtwert, kindbezogen)
Kindergarten (Ü3) 1:11 (Richtwert, kindbezogen)
Gesetz KiFöG LSA § 21
Stand Stand 2026 (§ 21 seit 2019; Kita STABIL)

U3 (Krippe)

1:5

Kinder unter 3 Jahren

Ü3 (Kindergarten)

1:11

Kinder 3-6 Jahre

Krippe (U3) in Sachsen-Anhalt

Für Kinder unter 3 Jahren gilt in Sachsen-Anhalt der Krippen-Schlüssel 1:5 (Richtwert, kindbezogen) (KiFöG LSA § 21). In Sachsen-Anhalt ist der U3-Wert für Leitungen vor allem als Mindestlinie zu verstehen. Bei Krankheit oder Urlaub fehlt schnell der Puffer, weil der Ausgangswert schon deutlich über der Empfehlung liegt.

Mit dem Rechner oben auf dieser Seite kannst du deinen konkreten Personalbedarf für deine Krippengruppe oder deine gemischte U3/Ü3-Einrichtung berechnen. Die Berechnung berücksichtigt 25 Prozent Verfügungszeit und 18 Prozent Ausfallreserve.

Personalschlüssel Kindergarten Sachsen-Anhalt (Ü3)

In Sachsen-Anhalt liegt der vereinfachte Ü3-Richtwert bei 1:11 nach KiFöG LSA. Der Ü3-Schlüssel in Sachsen-Anhalt lässt wenig Spielraum für individuelle Förderung. Für Trägergespräche ist die Differenz zwischen Soll-VZÄ und Ist-VZÄ deshalb ein wichtiger Nachweis.

Die wissenschaftliche Empfehlung der Bertelsmann Stiftung liegt bei 1:7,5. Wenn deine Einrichtung gemischte Gruppen mit U3- und Ü3-Kindern führt, prüfe zusätzlich die landesspezifischen Gewichtungs- oder Gruppenregeln.

Personalschlüssel Hort Sachsen-Anhalt (Betreuungsschlüssel Hort)

Der Personalschlüssel Hort Sachsen-Anhalt (auch Betreuungsschlüssel Hort, Erzieherschlüssel Hort oder Fachkraft-Kind-Schlüssel Hort genannt) regelt das Verhältnis von Fachkraft zu Hortkind während der Schulzeit und Ferien.

Personalschlüssel

0,052 Fachkraft-Arbeitsstunden je Schulkind (kindbezogen)

Gruppengröße

keine fixen Gruppenobergrenzen; rein kindbezogene Berechnung

Altersgruppe

Schulpflichtige Kinder längstens bis Vollendung 14. Lebensjahr

Rechtsgrundlage

§ 21 KiFöG LSA

Sachsen-Anhalt hat bundesweit die weiteste Altersspanne im Hort - bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (§ 21 KiFöG LSA). Der Personalschlüssel Hort Sachsen-Anhalt wird kindbezogen berechnet: 0,052 Fachkraft-Arbeitsstunden je Schulkind, bezogen auf vereinbarte Jahresbetreuungsstunden vs. vergütete Jahresarbeitsstunden der Fachkräfte. Es gibt keine festen Gruppenobergrenzen. Der Faktor 0,052 nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 KiFöG LSA gilt unverändert seit dem 1. August 2019. Hort ist meist organisatorisch an Grundschulen angebunden, fällt aber unter KiFöG LSA und nicht unter das Schulgesetz.

Fachkraft-Kind-Relation Sachsen-Anhalt: Bertelsmann-Vergleich

Trotz zusätzlicher Landesmittel (Kita STABIL 2026) bleibt der Abstand zu den wissenschaftlichen Empfehlungen erheblich: Tatsächliche Relationen von 1:5,3 (U3) und 1:10,0 (Ü3) liegen nur leicht über dem gesetzlichen Minimum.

Sachsen-Anhalt (Gesetzlich)

U3

1:5

Ü3

1:11

Bertelsmann (Empfehlung)

U3

1:3

Ü3

1:7,5

Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt als wissenschaftlichen Standard 1:3 für U3 und 1:7,5 für Ü3. Diese Werte gelten als Voraussetzung für eine kindgerechte, entwicklungsfördernde Betreuung.

Quelle: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme (Bertelsmann Stiftung), Stichtag 01.03.2024.

Sachsen-Anhalt in Zahlen

Aktuelle Strukturdaten zur frühkindlichen Bildung in Sachsen-Anhalt - so liest sich die Realität hinter dem gesetzlichen Personalschlüssel.

Kitas in Sachsen-Anhalt
1.807

151.543 betreute Kinder

Ist-Schlüssel Krippe
1:5,3

Bertelsmann Ländermonitor, Stichtag 01.03.2024 (Ist, nicht Soll)

Ist-Schlüssel Kindergarten
1:10,0

Bertelsmann Ländermonitor, Stichtag 01.03.2024 (Ist, nicht Soll)

Betreuungsquote U3
59,2 %

Bedarfslücke: 4,1 Prozentpunkte

Betreuungsquote Ü3 (3-6)
98,8 %
Erzieher-Median-Brutto
3.313 EUR

Vollzeit, Bundesagentur 2024

Hortbetreuungsquote
75 %

Bedarfslücke: 11 Prozentpunkte

Grundmittel pro Kind U6
7.610 EUR

Öffentliche Ausgaben 2020

Stand: 01.03.2025, Quelle: Destatis / Bertelsmann Ländermonitor (Personalschlüssel-Stichtag 01.03.2024).

Maßgebliche Rechtsgrundlage Sachsen-Anhalt

KiFöG LSA - Landesrecht Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt stellt keinen zentralen Online-Rechner bereit; die Berechnung erfolgt direkt nach § 21 KiFöG LSA. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesjugendamt) berät zur konkreten Auslegung. Der Mindestpersonalschlüssel nach § 21 KiFöG LSA gilt unverändert seit dem 1. August 2019; das Kita-Gesetz 2026 ("Kita STABIL", 28.01.2026) bringt zusätzliche Landesmittel, aber keine Änderung dieses Schlüssels. Unser Rechner liefert eine schnelle Vereinfachung auf Basis der Richtwerte 1:5 (U3) / 1:11 (Ü3).

Zum Gesetzestext

Vertiefung: Sachsen-Anhalt-Themen für Kita-Leitungen

Personalschlüssel Kita Sachsen-Anhalt: § 21 KiFöG LSA und Kita STABIL 2026

Die Berechnung nach § 21 KiFöG LSA folgt einer kindbezogenen Stundenformel statt einer pauschalen Gruppenform. Maßgeblich sind nach § 21 Abs. 2 KiFöG LSA feste Fachkraft-Arbeitsstunden je betreuter Stunde: 0,187 für jedes Kind unter 3 Jahren, 0,083 für jedes Kind von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 0,052 für jedes Schulkind. Bezugsgröße ist die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden im Verhältnis zu den vergüteten Jahresarbeitsstunden der Fachkräfte - die individuell gebuchte Betreuungszeit (Halbtag, 6h, 8h, 10h) fließt also direkt in den Personalbedarf ein. Für die schnelle Orientierung nutzt unser Rechner daraus vereinfachte Richtwerte um 1:5 (U3) und 1:11 (Ü3).

Wichtig fürs Jahr 2026: Diese gesetzlichen Faktoren gelten unverändert seit dem 1. August 2019 - der Mindestpersonalschlüssel des § 21 KiFöG LSA wurde für 2026 nicht reformiert. Das zentrale Kita-Gesetz 2026 in Sachsen-Anhalt ist stattdessen "Kita STABIL", vom Landtag am 28. Januar 2026 beschlossen: rund 26,6 Mio. Euro zusätzlich, davon 14,2 Mio. Euro Demografiepauschale und 12,5 Mio. Euro Bildungspauschale. Die zusätzlichen Landesmittel fließen ab März 2026 an die Träger; bei sinkenden Kinderzahlen und konstantem Personal soll sich die Fachkraft-Kind-Relation faktisch verbessern, ohne dass der gesetzliche Schlüssel des § 21 geändert wird.

Für die konkrete Personalbemessung bleibt deshalb § 21 KiFöG LSA maßgeblich. Die Auslegung im Einzelfall (gebuchte Betreuungszeiten, Hilfskraftanteil 1:2 nach § 21 Abs. 4, Leitungsfreistellung) prüft das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesjugendamt).

Aktuelle Änderungen in Sachsen-Anhalt

Das Kita-Gesetz 2026 "Kita STABIL" (Landtagsbeschluss 28.01.2026) bringt rund 26,6 Mio. Euro zusätzliche Landesmittel ab März 2026 - der gesetzliche Schlüssel nach § 21 KiFöG LSA bleibt unverändert.

Tipp für Kita-Leitungen in Sachsen-Anhalt

Erkundige dich bei deiner Kommune und beim Landesjugendamt, wie die zusätzlichen Kita-STABIL-Mittel 2026 in deiner Region eingesetzt werden - der gesetzliche Personalschlüssel nach § 21 KiFöG LSA ändert sich dadurch nicht.

Häufige Fragen: Personalschlüssel Sachsen-Anhalt

Wie berechnet sich der Personalschlüssel nach § 21 KiFöG LSA?

Sachsen-Anhalt nutzt eine kindbezogene Stundenformel statt pauschaler Gruppenformen. Pro Kind unter 3 Jahren werden mehr Fachkraft-Arbeitsstunden gewichtet als pro Ü3-Kind, und die individuell gebuchte Betreuungszeit (Halbtag, 6h, 8h, 10h) fließt direkt in den Personalbedarf ein. Daraus ergeben sich in der Praxis Schlüssel um 1:5 (U3) und 1:11 (Ü3), die unser Online-Rechner als vereinfachte Richtwerte nutzt. Für die verbindliche Personalbemessung berät das Landesverwaltungsamt (Landesjugendamt) im Einzelfall.

Was ändert sich 2026 in Sachsen-Anhalt (Kita STABIL)?

Das Kita-Gesetz 2026 "Kita STABIL" wurde am 28. Januar 2026 vom Landtag beschlossen: rund 26,6 Mio. Euro zusätzlich, davon 14,2 Mio. Euro Demografiepauschale und 12,5 Mio. Euro Bildungspauschale, die ab März 2026 an die Träger fließen. Es ist ein Finanzierungsgesetz - der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel nach § 21 KiFöG LSA wird dadurch nicht geändert. Sinkende Kinderzahlen bei konstantem Personal sollen die Fachkraft-Kind-Relation faktisch verbessern.

Gilt 2026 ein neuer Personalschlüssel nach § 21 KiFöG LSA?

Nein. Die Mindestpersonalschlüssel des § 21 Abs. 2 KiFöG LSA (0,187 Arbeitsstunden je U3-Kind, 0,083 je Ü3-Kind, 0,052 je Schulkind) gelten unverändert seit dem 1. August 2019. Für 2026 wurde dieser Schlüssel nicht reformiert; das relevante Gesetz ist "Kita STABIL" (zusätzliche Landesmittel, keine Schlüsselreform). Maßgeblich für die Personalbemessung bleibt damit § 21 KiFöG LSA.

Landesjugendamt Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt

Website besuchen

Quellen

  • KiFöG - Landesrecht Sachsen-Anhalt
  • Bertelsmann Stiftung: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme - Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relationen (laendermonitor.de)
  • Bertelsmann Stiftung: Ausfallzeiten beim Kita-Personal - bundesweiter Durchschnitt 18% (2023)
  • Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)

Die Berechnung verwendet 25% Verfügungszeit und 18% Ausfallreserve (Faktor 1,43). Stand: April 2026.