Depression als Kita-Leitung: Was schaffbar ist und was nicht

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Die Frage, ob die Leitungsposition mit einer Depression schaffbar ist, kommt in geschlossenen Communities für Kita-Leitungen immer wieder auf. Selten als Theorie. Meistens, wenn jemand gerade mitten in einer Episode steckt, eine Diagnose erhalten hat oder nach einer mehrmonatigen Reha wieder einsteigen soll. Die Frage ist berechtigt. Sie ist nicht ein Zeichen von Schwäche. Sie ist die ehrliche Selbstüberprüfung einer Profi, die wissen will, was ihr Beruf in einer veränderten gesundheitlichen Lage hergibt.

Dieser Artikel beantwortet die Frage nicht mit Pep-Talk und nicht mit Verzicht. Er beschreibt, was Peer-Berichte und Studien über Verlaufsmuster, Rahmenbedingungen und rechtliche Schutzmechanismen zeigen. Und er macht eines deutlich: Eine Depression disqualifiziert dich nicht als Kita-Leitung. Sie verändert, unter welchen Bedingungen du arbeiten kannst. Diesen Unterschied zu erkennen, ist eine professionelle Leistung - keine Niederlage.

Was Depression ist - und warum die Abgrenzung zu Burnout wichtig ist

Depression ist eine medizinische Diagnose. Sie wird nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM, in Deutschland weiterhin amtlich verbindlich laut BfArM) kodiert:

  • F32 - Depressive Episode (einmalig, mit Schweregraden leicht, mittel, schwer)
  • F33 - Rezidivierende depressive Störung (wiederkehrende Episoden)
  • F43.2 - Anpassungsstörung (zeitlich begrenzte Reaktion auf eine belastende Lebenssituation)

Burnout dagegen ist im ICD-10 unter Z73.0 („Ausgebranntsein”) verzeichnet - aber als „Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst”, nicht als eigenständige Krankheit. Eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung kann grundsätzlich mit Z73.0 dokumentiert werden; in der Praxis prüfen Ärzt:innen aber meist symptomorientiert und kodieren häufig zusätzlich oder stattdessen Begleitdiagnosen wie eine depressive Episode (F32) oder eine Anpassungsstörung (F43.2), die das Krankheitsbild präziser fassen. Viele Burnout-Verläufe verdichten sich nach Monaten oder Jahren zu einer Depression. Das eine schließt das andere nicht aus.

Wichtig: Die Diagnose stellst nicht du als Leitung. Auch nicht deine Stellvertretung, nicht der Träger, nicht das Internet. Sie wird ärztlich oder psychotherapeutisch gestellt. Was du leistest, ist Wahrnehmung: bei dir selbst und bei Kolleg:innen. Eine Burnout-Frühphase erkennst du anders als eine manifeste Depression. Frühsignale und Phasenmodelle behandelt unser Beitrag Burnout-Warnsignale für Kita-Leitungen ausführlich. Wenn du dort viele Punkte wiedererkennst, ist der nächste Schritt ein Termin bei deiner Hausärztin - nicht ein weiterer Selbsttest.

Was Studien für den Kita-Bereich zeigen

Die Datenlage ist eindeutig: Wer in einer Kita arbeitet, hat ein deutlich erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen.

  • DAK-Psychreport 2024 (Datenjahr 2023): Kita-Beschäftigte fehlten im Schnitt 5,3 Tage pro Kopf wegen psychischer Erkrankungen - das sind 65 Prozent mehr als der Durchschnitt aller Berufsgruppen. Auf 100 DAK-versicherte Beschäftigte im Kita-Bereich entfielen 531 Arbeitsunfähigkeits-Tage wegen psychischer Diagnosen. Depression war bundesweit die häufigste Einzeldiagnose.
  • DAK-Psychreport 2025 (Datenjahr 2024): Die Belastung ist weiter gestiegen. Im Kita-Bereich wurden 586 AU-Tage je 100 Beschäftigte wegen psychischer Erkrankungen erfasst - 71 Prozent mehr als im Durchschnitt aller Berufe. Auch in der Altenpflege bleibt die Belastung auf vergleichbarem Niveau.
  • Bertelsmann/Universität Gießen (Dezember 2024): Fast die Hälfte der Kita-Mitarbeitenden fühlt sich täglich oder fast täglich im beruflichen Alltag überlastet. Rund ein Viertel schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Berufsausstiegs innerhalb der nächsten fünf Jahre als sehr hoch ein.

Diese Zahlen sind keine Stimmung. Sie sind harte Indikatoren dafür, dass das Berufsfeld systematisch überfordert ist. Wenn du in dieser Situation erkrankst, reagierst du nicht persönlich unzulänglich - du reagierst auf eine objektive Belastungslage, die für viele Menschen zu hoch ist. Das nimmt dir die Diagnose nicht ab. Aber es nimmt dir die zusätzliche Last, dich auch noch dafür schämen zu müssen, dass es dich getroffen hat.

Drei Verlaufsmuster aus Peer-Berichten

In Erfahrungsaustausch-Gruppen für Kita-Leitungen tauchen drei wiederkehrende Muster auf, wie sich eine Depression auf die Leitungsrolle auswirkt. Sie sind kein Anspruch auf Vollständigkeit - aber sie helfen, die eigene Situation einzuordnen.

Muster 1: Einmalige Episode mit kurzer Auszeit

Eine erste depressive Episode, oft im Kontext einer kumulativen Belastung (Personalmangel, Privatkrise, Trauerfall, Wechseljahre). Diagnose, ambulante Therapie, sechs bis zwölf Wochen Krankschreibung, gegebenenfalls Medikation. Wiedereinstieg häufig über die stufenweise Wiedereingliederung, in den meisten Fällen Rückkehr in die ursprüngliche Position. Die Erkrankung bleibt im persönlichen Risikoprofil sichtbar, aber sie definiert die Arbeitsfähigkeit nicht dauerhaft.

Muster 2: Rezidivierender Verlauf mit veränderten Bedingungen

Wiederkehrende depressive Episoden über Jahre, oft mit einer mehrmonatigen schweren Phase irgendwann im Verlauf. Reha, längere Krankschreibung, manchmal Schwerbehinderten-Status mit GdB 50. Der Wiedereinstieg gelingt - aber häufig nicht mehr in die ursprünglichen Rahmenbedingungen. Stimmen aus Peer-Communities beschreiben, dass die Rückkehr typischerweise drei Dinge erforderte: weniger Wochenstunden (z. B. 80 % statt Vollzeit), Wegfall der Doppelfunktion Leitung plus Gruppendienst, und eine selbstbestimmte Zeiteinteilung. Wer das verhandeln konnte, blieb im Beruf. Wer auf alten Bedingungen wieder einsteigen sollte, erlebte häufig schon innerhalb von Monaten den nächsten Rückfall.

Muster 3: Berufswechsel innerhalb des Kita-Sektors

Bei chronischen Verläufen entscheiden sich einige Leitungen bewusst gegen die Rückkehr in die alte Rolle. Sie wechseln in eine andere Kita mit besseren Rahmenbedingungen, geben die Leitungsfunktion an ihre Stellvertretung ab und bleiben pädagogische Fachkraft, oder gehen in eine Fachberatung oder Lehrtätigkeit. In den Erfahrungsberichten erscheint dieser Schritt seltener als persönliche Niederlage, häufiger als bewusste Anpassung der Rolle an die eigene gesundheitliche Realität - oft mit dem Effekt, dass die Erkrankung in den darauffolgenden Jahren stabilisiert blieb.

Welches Muster bei dir trifft, lässt sich von außen nicht entscheiden. Aber das zu wissen, was es überhaupt für Muster gibt, ist hilfreich: Es ersetzt das Schwarzweiß-Bild „Ich kann den Job machen oder ich gebe ihn auf” durch differenziertere Optionen.

Welche Rahmenbedingungen die Leitungsrolle machbar machen

Peer-Stimmen und Forschung zur Berufszufriedenheit (WiFF Studie 31 zu Belastung und Erfüllung im Kita-Alltag) verweisen auf eine konsistente Schnittmenge an Bedingungen, die die Leitungsrolle mit einer Depressionserkrankung schaffbar machen:

  • Vollständige Leitungsfreistellung. Die Doppelfunktion Leitung plus Gruppendienst ist über alle Verlaufsmuster hinweg der härteste Verschleißfaktor. Wer im Gruppendienst körperlich präsent sein muss und gleichzeitig Verwaltung, Personalführung und Krisenkommunikation tragen soll, hat keine Pufferzeit. Pufferzeit ist die Voraussetzung für Erholung.
  • Eine stabile, verlässliche Stellvertretung. Eine ständige Vertretung, die im Alltag mitdenkt, vertretungsfähig ist und auch in einer akuten Phase Aufgaben übernehmen kann, ist mehr als ein Posten - sie ist die Versicherung deiner eigenen Tragfähigkeit. Was die rechtlichen Rahmenbedingungen für stellvertretende Leitung angeht, lohnt der Blick in unseren Beitrag Stellvertretende Kita-Leitung: Rolle und Aufgaben.
  • Selbstbestimmte Zeiteinteilung. Wenn du an einem schweren Morgen den Tag von zu Hause aus starten oder mit administrativen Aufgaben beginnen kannst statt mit einem Eltern-Konflikt, ist das oft der Unterschied zwischen „schaffbar” und „nicht schaffbar”. Frei einteilbare Leitungsstunden sind keine Privileg-Frage - sie sind Arbeitsschutz.
  • Klare Erreichbarkeits-Regeln. Schriftlich festgelegt, gegenüber Team und Träger kommuniziert: Wann bist du erreichbar? Über welche Kanäle? Was ist akut, was kann warten? Ohne diese Grenze gibt es kein Ende des Arbeitstags - und ohne Ende kein Schlaf.
  • Externe Supervision oder kollegiale Beratung. Regelmäßige, externe Reflexion ist für Leitungen mit psychischer Vorgeschichte kein Luxus, sondern Standard. Eine kollegiale Beratungsgruppe (4-6 Leitungen, alle sechs bis acht Wochen 90 Minuten) ist auch ohne Träger-Finanzierung machbar.

Wenn die Leitungsfreistellung noch fehlt: Wie du das Gespräch mit dem Träger angehen kannst

Viele Leitungen wissen, dass eine vollständige Freistellung ihre gesundheitliche Situation stabilisieren würde - und trauen sich trotzdem nicht, das Gespräch mit dem Träger zu suchen. Häufig steht dahinter die Sorge, als schwach oder überfordert wahrgenommen zu werden, sobald die fehlenden Leitungsstunden zum Thema gemacht werden.

Das Gespräch über Leitungsfreistellung ist kein Schwächeeingeständnis. Es ist eine fachliche Anforderung, die aus dem Qualitätsanspruch des Trägers selbst folgt. In vielen Bundesländern sind Leitungsstunden gesetzlich verankert - etwa in Bayern über das BayKiBiG, in NRW über das KiBiz. Wenn ein Träger diese Freistellung faktisch nicht gewährt, verletzt er die eigene betriebliche Grundlage.

Ein sachlicher Einstieg ins Gespräch könnte so klingen: „Ich möchte mit dir besprechen, wie wir die Leitungstätigkeit und den Gruppendienst dauerhaft trennen können. Ich sehe konkrete Qualitätsprobleme, wenn ich beides gleichzeitig tragen muss - und ich will das mit dir gemeinsam lösen, bevor es mich oder das Team zu stark belastet.”

Wenn du für dieses Gespräch eine schriftliche Argumentation brauchst: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt kostenlose Arbeitshilfen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz bereit - die sind für solche Träger-Gespräche ein sachliches Fundament.

Wenn mindestens drei dieser fünf Bedingungen in deiner Stelle nicht gegeben sind, ist das ein ehrliches Signal: Nicht deine Erkrankung ist das Problem, sondern die Passung zwischen Rolle und Bedingungen. Diese Passung darfst du verhandeln, bevor du an dir zweifelst.

Welche Rahmenbedingungen es schwer machbar machen

Spiegelbildlich sind drei Konstellationen über alle Peer-Berichte hinweg als hochgradig riskant beschrieben:

  1. Doppelfunktion ohne ausreichende Freistellung. Wenn du formal als Leitung eingruppiert bist, aber faktisch zu 80 oder 100 Prozent im Gruppendienst stehst, weil Personal fehlt, leistest du zwei Vollzeit-Jobs gleichzeitig. Diese Konstellation hält langfristig kaum jemand aus - mit oder ohne Depression. Mit Depression wird sie zur akuten Gesundheitsgefährdung.
  2. Fehlender privater Rückhalt. Eine depressive Episode außerhalb der Arbeit zu tragen, während die Arbeit nicht spürbar leichter wird, ist mit fehlendem privaten Halt deutlich schwerer. Das ist keine Charakterfrage. Es ist eine Frage der verfügbaren Erholungsressource.
  3. Dauerhafter Hochstress ohne Erholungsstrecke. Wenn nichts in deinem Arbeitsalltag dir noch Sinn-Erleben gibt - keine gelungene Eltern-Begegnung, kein gutes Team-Moment, kein erkennbarer Effekt deiner Arbeit - ist das Pendel zwischen Belastung und Erfüllung verloren. WiFF Studie 31 (Nürnberg 2018) hat genau dieses Pendel als kritisch identifiziert: Nicht die Belastungshöhe allein verursacht Zusammenbruch, sondern die fehlende Möglichkeit, sich zwischen Belastungen zu erholen.

Wenn du diese Konstellationen bei dir siehst, ist das keine Empfehlung zum Kündigen. Es ist ein Anlass für ein strukturiertes Gespräch - mit deiner Ärztin, mit einer Supervisorin, mit der Schwerbehindertenvertretung oder dem Personalrat, falls vorhanden. Und im nächsten Schritt mit dem Träger.

Offenlegung: Team, Träger, niemand

Eine der schwersten Entscheidungen im Verlauf ist die Frage, wem du von der Erkrankung erzählst. Die Antwort ist nicht universell. Aber drei Dinge sind rechtlich klar:

Du musst niemandem deine Diagnose mitteilen. Die Arbeitgeber-Seite deiner Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung enthält keine Diagnose. Sie ist nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO als besondere Kategorie personenbezogener Daten geschützt. Dein behandelnder Arzt und ein eventuell hinzugezogener Betriebsarzt unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Auch in einem BEM-Gespräch reicht es zu sagen: „psychische Belastung” oder „in psychotherapeutischer Behandlung”. Details bist du nicht schuldig.

Wenn du dem Träger erzählst, ist das eine bewusste Entscheidung mit Folgen in beide Richtungen. Peer-Berichte zeigen beide Erfahrungen. Manche Träger reagieren mit echter Fürsorge, finden Lösungen für reduzierte Stunden, organisieren Supervision. Andere reagieren defensiv, deuten Andeutungen über Berufsfähigkeit an, üben unterschwelligen Druck aus. Es gibt keine pauschale Empfehlung. Eine pragmatische Frage zur Orientierung: Wie hat dein Träger in der Vergangenheit auf langfristige Erkrankungen anderer Mitarbeitender reagiert? Diese Antwort ist ein deutlich besserer Hinweis als allgemeine Sätze über Inklusion in Stellenanzeigen.

Wenn du dem Team erzählst, achte auf die Form. Hier zeigen Peer-Stimmen zwei Erfahrungswege. Der eine: gar nicht erzählen, weil das Team die Information bei künftigen Konflikten gegen die Leitung verwenden könnte. Der andere: erzählen, weil sich danach die kollegiale Atmosphäre spürbar entspannt hat - Vergesslichkeit, Müdigkeit, Pausenbedarf ließen sich plötzlich einordnen. Welcher Weg passt, hängt von der Reife deines Teams und vom Stand eurer Vertrauenskultur ab. Wenn du dich entscheidest zu sprechen, sprich gezielt: mit Stellvertretung und einer oder zwei vertrauten Personen, nicht im großen Team-Plenum.

Was rechtlich auf deiner Seite ist

Wenn die Erkrankung zu einer längeren Krankschreibung führt, greifen mehrere gesetzliche Schutzmechanismen, die du kennen solltest:

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - § 167 Abs. 2 SGB IX

Sobald du innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst (am Stück oder summiert), ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir ein BEM anzubieten. Diese Pflicht gilt für alle Arbeitgeber - öffentliche, kirchliche, freie - unabhängig von der Betriebsgröße. Das BEM ist auf deiner Seite freiwillig: Du musst nicht teilnehmen, und du kannst die Zustimmung jederzeit widerrufen. Wenn du teilnimmst, hast du seit dem Teilhabestärkungsgesetz 2021 das Recht, eine Vertrauensperson eigener Wahl mitzubringen - das kann eine Supervisorin sein, eine vertraute Kollegin, ein Familienmitglied oder eine Gewerkschafts-Vertretung. Ziel des BEM ist, mildere Mittel zur Kündigung zu finden: Arbeitsplatz-Anpassung, Stundenreduktion, Versetzung, stufenweise Wiedereingliederung. Wenn ein Arbeitgeber das BEM nicht oder nicht ordnungsgemäß anbietet, schwächt das eine spätere krankheitsbedingte Kündigung erheblich.

Stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell”) - § 74 SGB V

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine eigenständige Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie ermöglicht den langsamen Wiedereinstieg nach einer längeren Krankschreibung, ohne dass du formal gesund geschrieben wirst. Voraussetzung: ärztliche Feststellung, dass du teilweise arbeitsfähig bist und mindestens zwei Stunden pro Tag belastbar bist. Du, dein:e Ärzt:in und dein Arbeitgeber stimmen einem schriftlichen Stufenplan zu - typischer Zeitraum sechs Wochen bis sechs Monate, bei Depression häufig die längere Variante. Während der gesamten Wiedereingliederung bleibst du krankgeschrieben, beziehst Krankengeld und kannst die Maßnahme jederzeit abbrechen, ohne dass dir daraus Nachteile entstehen. Bei Schwerbehinderung mit GdB 50 hast du laut Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.06.2006, Az. 9 AZR 229/05) einen Anspruch auf die stufenweise Wiedereingliederung gegenüber deinem Arbeitgeber.

Grad der Behinderung (GdB) und besonderer Kündigungsschutz

Wenn die Beschwerden länger als sechs Monate andauern und zu sozialen Anpassungsschwierigkeiten führen - Antriebsschwäche, Rückzug, anhaltende Erschöpfung -, kannst du beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen. Bei mittelgradigen Anpassungsschwierigkeiten ist nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ein GdB von 50 bis 70 vorgesehen. Ab GdB 50 gilt der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen (§ 168 SGB IX): Dein Arbeitgeber muss vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Ab GdB 30 oder 40 kannst du bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen, die denselben Kündigungsschutz auslöst, wenn der Arbeitsplatz ohne Gleichstellung gefährdet wäre. Zusätzlich entstehen Ansprüche auf fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr (§ 208 SGB IX) und auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz.

Wichtig: Psychische Erkrankungen werden vom Versorgungsamt häufig zu niedrig eingestuft. Wer den ersten Bescheid annimmt, akzeptiert oft eine Unterbewertung. Ein Widerspruch lohnt sich fast immer - er ist kostenfrei und muss innerhalb eines Monats nach Bescheid eingelegt werden. Unterstützung bei der Antragsstellung leisten Sozialverbände wie VdK oder Sozialverband Deutschland.

Wenn du jetzt akut Hilfe brauchst

Die folgenden Anlaufstellen sind kostenfrei und anonym:

  • Info-Telefon Depression (Stiftung Deutsche Depressionshilfe): 0800 / 33 44 533, Mo/Di/Do 13-17 Uhr, Mi/Fr 8:30-12:30 Uhr. Bundesweite Beratung für Betroffene und Angehörige, mit Verweisen an passende Ärzt:innen, Kliniken und Selbsthilfegruppen.
  • Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222, rund um die Uhr, anonym, kostenfrei. Auch bei Krisen, die noch nicht ins akute Notfall-Schema fallen.
  • iFightDepression-Programm (online, kostenfrei, ärztlich begleitet): von der Stiftung Deutsche Depressionshilfe entwickelt, geeignet für leichte bis mittelgradige Episoden zusätzlich zur ärztlichen Behandlung.
  • Hausarztpraxis oder Fachärzt:in für Psychiatrie/Psychosomatik: erster Anlaufpunkt für Diagnose, Krankschreibung, Überweisung in Psychotherapie oder zur Klinik. Eine Krankschreibung ist arbeitsrechtlich geschützt - dein Träger erfährt nur die Dauer, nicht den Grund.
  • Bei akuter Suizidalität oder konkreten Suizidgedanken: Notruf 112 oder direkt in die nächste psychiatrische Klinik. Auch passive Gedanken („Ich wäre lieber nicht mehr da”) gehören in ärztliche Hände, nicht in den Kita-Alltag.

Wenn du eine vertraute Person hast - Partner:in, Freundin, Geschwister -, ist das Gespräch mit dieser Person oft der nächste pragmatische Schritt, bevor du eine Hotline anrufst. Wenn du keine vertraute Person zur Hand hast, ist eine Hotline der bessere erste Schritt als die Aufschiebung.

Zum Schluss: Diese Erkrankung disqualifiziert dich nicht

Eine Depression ist eine Erkrankung, kein Charakter-Urteil. Sie betrifft Menschen aller Berufe, aller Bildungsschichten, aller Persönlichkeitsstrukturen. Im Sozial- und Erziehungsdienst ist sie statistisch häufiger als anderswo - das ist eine Folge der Arbeitsbedingungen, nicht der Menschen, die diesen Beruf gewählt haben.

Was du in einer akuten Phase nicht leisten kannst, leistest du in einer stabilen Phase wieder - oft mit einer Tiefenschärfe, die andere nicht haben. Viele Menschen, die in helfenden Berufen besonders gut sind, kennen genau die innere Erfahrung, von der sie ihre Klient:innen entlasten wollen. Das ist nichts, was du verstecken musst. Es ist eine professionelle Ressource, die nur dann zur Belastung wird, wenn du sie ohne Schutz, ohne Pause und ohne ärztliche Begleitung nutzt.

Die Frage „Kann ich diesen Job mit der Erkrankung machen?” beantwortest du am besten in mehreren Schritten. Erst: Welche akute Behandlung brauche ich? Dann: Welche Rahmenbedingungen sind realistisch verhandelbar? Dann: Welche rechtlichen Instrumente helfen mir? Und erst zum Schluss: Will ich diese Stelle, in dieser Konstellation, mit diesen Aussichten weiterführen - oder gibt es eine Variante, die besser zu meiner gesundheitlichen Realität passt?

Du musst diese Fragen nicht heute alle beantworten. Du musst auch nicht allein an sie heran. Aber du darfst sie stellen. Ohne dich rechtfertigen zu müssen. Mit allem Recht auf professionelle Begleitung, das dir zusteht.


Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder rechtliche Beratung. Bei akuten Krisen ist der Notruf 112 oder die Telefonseelsorge (0800 / 111 0 111) der richtige erste Schritt. Bezugsquellen: DAK-Psychreport 2024 und 2025 (Datenjahre 2023/2024), Bertelsmann Stiftung/Universität Gießen (Dezember 2024), WiFF Studie 31 (Nürnberg 2018), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur ICD-10-GM-Klassifikation, Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Rechtliche Grundlagen: § 167 SGB IX (BEM), § 74 SGB V (stufenweise Wiedereingliederung), § 168 SGB IX (besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung), Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.06.2006 (Az. 9 AZR 229/05).