Inklusion in Kitas: 103.299 Kinder mit Eingliederungshilfe
von Johanna Reinhardt Erzieherin & Fachautorin für Pädagogik Inklusion ist im Stress der Fachkräftekrise oft das Thema, das hinten runterfällt - obwohl die Zahlen zeigen, wie alltäglich sie inzwischen ist. 103.299 Kinder erhielten 2025 in deutschen Kitas Eingliederungshilfe. Fast jede zweite Kita betreut mindestens ein Kind mit Behinderung. Und die rechtliche Lage befindet sich gerade im grössten Umbau seit Jahrzehnten. Dieser Artikel gibt dir die aktuellen Daten und ordnet die Reformschritte ein. Für den konzeptionellen Tiefen-Einstieg in deinen Leitungsalltag empfehlen wir parallel unseren Artikel Inklusion im Kindergarten: Leitungswissen.
Die Bundeszahlen 2025
Zum Stichtag 01.03.2025 weist das Statistische Bundesamt aus:
| Kennzahl | Wert 2025 |
|---|---|
| Kita-Kinder mit Eingliederungshilfe gesamt | 103.299 |
| - drohende oder seelische Behinderung (SGB VIII) | 54.119 |
| - geistige Behinderung | 42.711 |
| - körperliche Behinderung | 27.516 |
Hinweis: Die Summe der drei Kategorien (124.346) liegt über der Gesamtzahl, weil Kinder mit mehreren Beeinträchtigungen in mehreren Kategorien gezählt werden können.
Anteilig auf die Kita-Landkarte:
- Anteil aller Kita-Kinder mit Eingliederungshilfe: rund 2,6 Prozent (103.299 von 3.913.417)
- Anteil der Kitas, die mindestens ein Inklusionskind betreuen: 40,9 Prozent (Stand 2023)
40,9 Prozent ist keine Randerscheinung. Wer Inklusion noch als “Spezialaufgabe einzelner Schwerpunkt-Kitas” denkt, hat die Realität nicht aktualisiert. In fast jeder zweiten deutschen Kita gehört das Thema zur Alltagspraxis.
Bundesländer-Spreizung 2023
Wie hoch der Anteil von Kitas mit mindestens einem Inklusionskind ist, hängt stark vom Bundesland ab:
| Bundesland | Anteil Kitas mit Inklusionskind 2023 |
|---|---|
| Berlin | 60,7 % |
| Nordrhein-Westfalen | 60,4 % |
| Hessen | 53,4 % |
| Saarland | 45,7 % |
| Bremen | 45,2 % |
| Sachsen | 41,5 % |
| Schleswig-Holstein | 40,8 % |
| Deutschland | 40,9 % |
| Bayern | 36,5 % |
| Baden-Württemberg | 36,2 % |
| Hamburg | 34,7 % |
| Niedersachsen | 27,7 % |
| Thüringen | 26,3 % |
| Brandenburg | 22,4 % |
Berlin und NRW haben mit über 60 Prozent die höchsten Anteile. Brandenburg und Thüringen liegen bei rund einem Viertel.
Die Spreizung erklärt sich nicht primär aus der tatsächlichen Häufigkeit von Behinderungen bei Kindern - die ist demografisch ähnlich verteilt - sondern aus den jeweiligen Landesgesetzen und Bewilligungs-Praktiken:
- Bundesländer mit grosszügiger Bewilligungs-Praxis (Berlin, NRW) integrieren viele Kinder formal als Inklusionskinder mit zusätzlicher Förderung
- Bundesländer mit restriktiver Praxis (Brandenburg, Thüringen) bewilligen die Eingliederungshilfe in Kitas zurückhaltender, oder leiten Bedarfe stärker in spezialisierte Einrichtungen
Wenn dein Bundesland eine niedrige formelle Quote hat, heisst das nicht, dass es weniger Kinder mit Förderbedarf gibt - eher, dass weniger Familien den Antrag erfolgreich durchbringen.
Rechtsgrundlagen: SGB VIII und SGB IX im Doppel
Die deutsche Eingliederungshilfe für Kita-Kinder läuft heute über zwei parallele Gesetzes-Systeme - eine historisch gewachsene Konstruktion, die in der Praxis oft Verwirrung stiftet:
| Behinderungsart | Rechtsgrundlage | Zuständige Behörde |
|---|---|---|
| Seelische / drohende seelische Behinderung | § 35a SGB VIII | Jugendamt |
| Geistige Behinderung | § 99 SGB IX | Sozialhilfeträger |
| Körperliche Behinderung | § 99 SGB IX | Sozialhilfeträger |
Für dich als Leitung bedeutet das: Wenn Eltern Eingliederungshilfe beantragen wollen, müssen sie sich an unterschiedliche Stellen wenden, je nach Diagnose. Bei zwei Kindern in derselben Gruppe können also zwei verschiedene Behörden zuständig sein, jede mit eigenem Antragsverfahren, eigenen Fristen, eigener Bewilligungslogik. Das macht die Beratung von Eltern aufwändig.
Eine umfassende Übersicht zum Beantragungsprozess für Integrationshelfer und Inklusionsfachkräfte findest du in unserem Artikel Integrationshelfer in der Kita: Beantragung und Zusammenarbeit.
Die Inklusive Lösung im SGB VIII: Was sich bis 2028 ändert
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 10. Juni 2021 hat der Bund die Weichen gestellt, die Doppelzuständigkeit aufzulösen. Geplant ist die schrittweise Überführung aller Eingliederungshilfe-Fälle für Kinder und Jugendliche in das SGB VIII:
- Bis 2024: Vorbereitende Massnahmen, Definition der Schnittstellen
- Ab 2028 (geplant): Vollständige inklusive Lösung im SGB VIII, Verantwortung beim Jugendamt für alle Behinderungsarten
Für die Praxis heisst das: In den nächsten Jahren wird das Antragsverfahren einfacher und einheitlicher werden sollen. Bis dahin bleibt die Zweiteilung Realität - und du als Leitung musst beide Verfahren kennen oder zumindest den richtigen Erstkontakt vermitteln können.
Wichtige Einschränkung: Der konkrete Umsetzungsfahrplan in den Bundesländern variiert. Manche haben Pilotprojekte gestartet, andere verzögern. Halte Kontakt zu deiner Fachberatung, um über den Stand in deinem Bundesland informiert zu sein.
Was die Zahlen für deine Personal- und Raumplanung bedeuten
Drei konkrete Auswirkungen auf deine Leitungsarbeit:
1. Planungssicherheit für Inklusionspersonal ist gering. Inklusionsfachkräfte werden meist kindgebunden bewilligt - also für ein konkretes Kind, oft befristet bis zum Ende eines Bewilligungszeitraums. Verlängerungsanträge können scheitern, Familien können umziehen, Diagnosen können sich ändern. Eine langfristige Personalbindung ist auf dieser Basis schwer. Plane mit Vertretungs-Pools und arbeite eng mit dem Inklusionsfachdienst zusammen.
2. Raumgestaltung ist oft das ungelöste Thema. Eingliederungshilfe finanziert in der Regel Personal, nicht bauliche Veränderungen. Wenn du ein Kind mit körperlicher Behinderung aufnimmst, braucht es vielleicht einen Therapieraum, einen Pflegeraum oder einen rollstuhlgerechten Zugang. Die Finanzierung dieser Investitionen läuft separat - meist über Träger, kommunale Investitionsförderung oder Ländermittel. Verschriftliche den Raumbedarf möglichst früh schriftlich gegenüber dem Träger.
3. Die Teamberatung wird wichtiger. Eine inklusive Gruppe braucht Zeit für Fallbesprechung, Reflexion und externe Beratung (Frühförderung, Therapeuten, Sozialpädiatrisches Zentrum). Wenn du Inklusion in deiner Konzeption verankerst, plane Beratungszeiten ein, die über die normale Teamzeit hinausgehen. Sonst verlagert sich die Belastung ins Private deiner Fachkräfte - mit allen bekannten Folgen für Bindung und Gesundheit.
Cross-Links und weiterführende Inhalte
- Für die konzeptionelle Vertiefung der Inklusionsarbeit: Inklusion im Kindergarten: Leitungswissen
- Zum Beantragungsprozess und zur Zusammenarbeit mit I-Kräften: Integrationshelfer in der Kita: Beantragung und Zusammenarbeit
- Für die pädagogische Raumgestaltung mit inklusivem Blick: das Raumgestaltungs-Vorlagen-Paket
- Zur Personalsituation als Rahmenbedingung: Personalschlüssel & Betreuungsschlüssel Kita 2026: Alle Bundesländer
- Wenn du die Bundesländer-Spreizung mit anderen Kennzahlen abgleichen willst: weitere Kita-Kennzahlen nach Bundesland mit U3-Quote und Personalschlüssel im Vergleich
Quellen und Stand der Daten
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Kinder mit Eingliederungshilfe in Tageseinrichtungen, Stichtag 01.03.2025. destatis.de
- Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Anteil Kitas mit mindestens einem Inklusionskind nach Bundesland, Stand 01.03.2023.
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), in Deutschland seit 26. März 2009 in Kraft.
- § 22a Abs. 4 SGB VIII Gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen. gesetze-im-internet.de
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. gesetze-im-internet.de
- § 99 SGB IX Leistungsberechtigter Personenkreis Eingliederungshilfe. gesetze-im-internet.de
- Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 10. Juni 2021 - Stufenplan inklusive Lösung im SGB VIII. bmfsfj.bund.de
Stand: Mai 2026. Die Personenzahlen beziehen sich auf den Destatis-Stichtag 01.03.2025, die Bundesländer-Anteile auf 01.03.2023. Die Umsetzung der inklusiven Lösung im SGB VIII erfolgt schrittweise bis 2028, Detail-Verordnungen sind teils noch im Verfahren.
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