Hessen 30%-Quereinsteiger-Regelung: Was Leitungen jetzt wissen müssen
von Katharina Brückner Fachautorin für Kita-Organisation & Qualität Kaum war die Reform im Dezember 2025 beschlossen, kippte die Diskussion in den Leitungs-Gruppen ins Grundsätzliche: “Bald macht jede Dritte hier den Job ohne Ausbildung.” Die Empörung ist verständlich, aber sie vermischt zwei Dinge - die berechtigte Sorge um Qualität und eine ungenaue Vorstellung davon, was die 30-Prozent-Regel rechtlich überhaupt bedeutet.
Dieser Artikel trennt beides. Du bekommst die belastbaren Fakten: was im HKJGB wirklich steht, worauf sich die 30 Prozent beziehen, was Quereinsteiger dürfen und was nicht - und was die Regelung konkret für deinen Dienstplan und deine Anrechnung bedeutet. Ohne Polemik, aber auch ohne Schönfärberei.
Was sich zum 10. Dezember 2025 geändert hat
Hessen hat sein Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) zum zehnten Mal geändert - das Gesetz vom 10. Dezember 2025 ist in Kraft. Der meistdiskutierte Punkt: Der Anteil “anders qualifizierter Personen”, die als Fachkraft zur Mitarbeit auf den Personalbedarf angerechnet werden dürfen, steigt von 25 auf 30 Prozent.
Das ist keine plötzliche Kehrtwende, sondern der dritte Schritt einer Treppe:
- bis 2023: 15 Prozent
- ab August 2023 (neuer Fachkraftkatalog): 25 Prozent
- seit Dezember 2025: 30 Prozent
Mit der Novelle fielen außerdem Hürden weg: Das Erfordernis eines mittleren Bildungsabschlusses für bestimmte Quereinsteiger entfällt, und Gesundheits- bzw. Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und ähnliche) werden grundsätzlich als Fachkraft zur Mitarbeit anerkannt - jeweils gekoppelt an eine Fortbildungspflicht.
Ein wichtiger Hinweis vorweg, weil er ständig falsch zitiert wird: Es gibt keine “Personalverordnung Hessen” mehr. Die Mindeststandards stehen seit 2014 direkt im HKJGB - die Quereinsteiger-Regelung in § 25b, der Mindestpersonalbedarf in § 25c. Wer nach der “Verordnung” sucht, sucht ein Dokument, das es nicht gibt.
Die 30 Prozent richtig lesen: Bezugsgröße ist der Mindestpersonalbedarf
Hier liegt der häufigste Denkfehler. Die 30 Prozent beziehen sich nicht auf dein gesamtes Team, sondern auf den Mindestpersonalbedarf nach § 25c HKJGB - also auf die kindbezogen berechnete Mindestausstattung, ohne Leitungszeiten.
Das hat zwei praktische Folgen:
- Die 30 Prozent sind eine Obergrenze der Anrechnung, kein Soll. Niemand zwingt dich, sie auszuschöpfen. Du rechnest sie an deinem konkreten Mindestpersonalbedarf aus, nicht an einer pauschalen Kopfzahl.
- Die Bezugsgröße ist der rechnerische Mindestpersonalbedarf, nicht dein realer Personalstand - und die Leitungszeit zählt nicht zu dieser Größe. Wer die 30 Prozent naiv auf “alle Mitarbeitenden” bezieht, verschätzt sich und argumentiert im Trägergespräch unsauber.
Genau das ist der Punkt, an dem die mediale Verkürzung “jede Dritte ist Quereinsteiger” auseinanderfällt: Auf den realen Personalstand einer gut aufgestellten Einrichtung übersetzt, liegt der tatsächliche Anteil regelmäßig niedriger.
Was Quereinsteiger dürfen - und wo die Grenze verläuft
Die rechtlich entscheidende Klammer ist das Fachkraftgebot in § 25c Abs. 5 HKJGB: Während der gesamten Öffnungszeit muss mindestens eine Fachkraft nach § 25b Abs. 1 oder Abs. 4 anwesend sein. “Fachkraft zur Mitarbeit” ist also genau das - Mitarbeit, nicht Ersatz.
Daraus ergibt sich für deinen Dienstplan eine harte Linie: Ein Dienst, der ausschließlich mit Quereinsteigern besetzt ist, ist nicht zulässig. Eine “echte” Fachkraft muss durchgehend vor Ort sein. Wann Quereinsteiger eingesetzt werden können, hängt also nicht nur von ihrer Eignung ab, sondern von der Frage, ob in derselben Schicht die Fachkraft-Präsenz gesichert ist.
Drei weitere Punkte, die in der Praxis oft untergehen:
- Für viele Quereinsteiger ist die Anerkennung eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Jugendamts - der Träger beurteilt die Eignung vor, das Jugendamt entscheidet, und sie gilt nicht pauschal über jede Einrichtung hinweg. Bestimmte Gesundheits- und Therapieberufe (etwa Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) gelten seit der Reform 2025 dagegen grundsätzlich als Fachkraft zur Mitarbeit und brauchen diese Einzelfall-Zustimmung nicht mehr.
- Sie ist einrichtungsgebunden. Wechselt die Person die Einrichtung - auch innerhalb desselben Trägers -, ist der Profilbezug in der Regel neu zu prüfen.
- Für Personen ohne einschlägigen Abschluss verlangt das Gesetz eine Nachqualifizierung, unter anderem 160 Unterrichtsstunden Fort- und Weiterbildung im frühpädagogischen Bereich innerhalb von zwei Jahren nach Tätigkeitsaufnahme, dazu einschlägige Praxiserfahrung.
Was das für deinen Dienstplan und deine Doku heißt
Aus der Rechtslage wird Leitungsalltag. Drei konkrete Konsequenzen:
- Anrechnung sauber rechnen. Koppel die 30 Prozent an den konkreten Mindestpersonalbedarf deiner Einrichtung, nicht an die Kopfzahl. Ein bundesweiter Vergleich der Schlüssel-Logik hilft dir beim Einordnen - siehe unseren Überblick zu Personalschlüssel in allen Bundesländern.
- Fachkraft-Präsenz im Dienstplan absichern. Markiere in jeder Schicht, wer die Fachkraft nach § 25b Abs. 1/4 ist. Das ist nicht Bürokratie, sondern die Bedingung dafür, dass dein Plan überhaupt rechtskonform ist.
- Fortbildung tracken. Die 160-Stunden-Pflicht hat eine Zwei-Jahres-Frist. Trag sie ins Fortbildungs- und Personalmanagement ein, sobald die Person anfängt - sonst läuft sie dir weg.
Und der menschliche Teil: Wer als Quereinsteiger anfängt, ist nicht das Problem - eine schlechte Einarbeitung ist es. Wie du eine quereingestiegene Person fachlich und im Team gut integrierst, zeigt unser Leitfaden zum Onboarding von Quereinsteigern. Den Fachkraftkatalog im Bundesländer-Vergleich findest du in unserer Qualifikations-Übersicht, die Hessen-Details auf der Bundesland-Seite Hessen. Strukturierte Vorlagen für Recruiting, Einarbeitung und Bindung bündelt das Fachkräftemangel-Kit.
Die Debatte ehrlich einordnen
Du wirst im Team auf beide Lager treffen, und beide haben einen Punkt. Die GEW Hessen warnt, mit dem Schritt auf 30 Prozent arbeite “fast jede dritte Person” ohne angemessene pädagogische Ausbildung, und sieht darin eine strukturelle Absenkung der Qualität. Der Deutsche Kitaverband und die Landesregierung halten dagegen, dass multiprofessionelle Teams und eine höhere Quote in der akuten Fachkräftekrise notwendige Entlastung schaffen.
Als Leitung musst du diese Debatte nicht entscheiden - aber du solltest sie kennen, damit du im Team weder in Panik noch in Verharmlosung verfällst. Deine Aufgabe ist konkreter: die Quote rechtssicher anwenden, die Fachkraft-Präsenz sichern und dafür sorgen, dass aus “Mitarbeit” über die Fortbildung echte Kompetenz wird.
Quellenangaben
Gesetzliche Grundlagen
- Hessisches Sozialministerium: Novellierung HKJGB 2025 - FAQ (30 Prozent des Mindestpersonalbedarfs; Fachkraftgebot § 25c Abs. 5)
- Novellierung HKJGB 2025 - Übersicht (Gesetz vom 10.12.2025, Anhebung 25 auf 30 Prozent)
- Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen (§§ 25a-25d HKJGB)
Einordnung & Debatte
- hessenschau: Hessen erlaubt mehr Quereinsteiger in Kitas (09.12.2025)
- GEW Hessen: Mehr Personal ohne Qualifikation senkt Qualität (2025)
- LAG der freien Kindertagesstätten-Träger Hessen: Neuer Fachkraftkatalog (2023) (Quoten-Historie 15 auf 25 Prozent)
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut des HKJGB; die Anerkennung einer Person als Fachkraft zur Mitarbeit trifft das zuständige Jugendamt. Bei konkreten Anrechnungsfragen binde Trägerverwaltung und Jugendamt ein.
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